Weitere Informationen
HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN
Haben Sie eine Firma bei sich zu Hause mit Dienstleistungen wie Putzen, Gartenarbeit, der Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen beauftragt, können Sie die Arbeitskosten absetzen. Das Finanzamt übernimmt 20 Prozent der Personalkosten von maximal 3000 Euro, die Steuerschuld könnte also um 600 Euro sinken. Die Kosten müssen durch Rechnungen und Überweisungsbelege nachgewiesen werden, Barzahlungen akzeptieren die Beamten nicht. Achten Sie darauf, dass Materialkosten extra ausgewiesen sind oder verlangen Sie getrennte Rechnungen für Material- und Personalkosten. Ab sofort werden auch Speditionskosten eines Privatumzugs in diesem Rahmen erstattet, und das unter Umständen sogar rückwirkend bis 2003.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass unter haushaltsnahen Dienstleistungen nur hauswirtschaftliche Arbeiten zu verstehen sind. Nach diesem Urteil sind handwerkliche Tätigkeiten nicht steuerbegünstigt.








Bilder zum Thema 

