Ende Sommer 2008 Wasserpfütze im Keller gehabt , Vermieter bescheidgesagt hat nix dran getan bisher meine meinung ist das es Grundwasser war was hochgedrückt wurde.
der Keller ist im allgemeinen sehr feucht hab schon mehrere sachen Wie Lp´s deren umhüllung schimmelig war etc.
Wiviel Miete darf ich mindern ?
Für Kellerräume wohl gar nicht, da keine Beeinträchtigung der Wohnqualität vorliegt...

Guck doch mal hier:
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-feuchter-Keller.html
Lese dich hier schlau:
Danke dir sehr

Lass Dich beim Mieterschutzbund beraten. http://www.mieterschutzbund.de/
Kellerräume maximale Mietminderung 2%
habe gerade eben nochmal alle mängel aufgelistet was die wohnung so an mängel hat
kann ich die hier mal auflisten ? oder neue Frage stellen , Vermieter will Miete erhöhen um 20 % zum 1.1.09
hatte dieses mal zuvor gelesen
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/399/3396/
also kann zumindest schadensersatz verlangen dafür
Rückwirkend gehts trotzdem nicht!