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Hatte Ende Sommer ne etwas grössere Pfütze wasser im keller stehen darf ich die Miete mindern ?

gefragt von DJToto am 27.10.2008 um 18:11 Uhr

Ende Sommer 2008 Wasserpfütze im Keller gehabt , Vermieter bescheidgesagt hat nix dran getan bisher meine meinung ist das es Grundwasser war was hochgedrückt wurde.

der Keller ist im allgemeinen sehr feucht hab schon mehrere sachen Wie Lp´s deren umhüllung schimmelig war etc.

Wiviel Miete darf ich mindern ?


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kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 27. Oktober 2008 18:13
3x
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Für Kellerräume wohl gar nicht, da keine Beeinträchtigung der Wohnqualität vorliegt...

Kommentar von DJToto am 27. Oktober 2008 18:15

hatte dieses mal zuvor gelesen

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/399/3396/

also kann zumindest schadensersatz verlangen dafür

Kommentar von 6546422d9d2ed84a9978501f88d4d86fsmallhotguenther am 27. Oktober 2008 18:18

Rückwirkend gehts trotzdem nicht!


moon73
beantwortet von moon73 am 27. Oktober 2008 18:13
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anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. Oktober 2008 18:14
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Kommentar von DJToto am 27. Oktober 2008 19:06

Danke dir sehr


Doppeldieter
beantwortet von Doppeldieter am 27. Oktober 2008 18:13
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Lass Dich beim Mieterschutzbund beraten. http://www.mieterschutzbund.de/


anonym
beantwortet von Mietnormade am 27. Oktober 2008 18:16
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Kellerräume maximale Mietminderung 2%

Kommentar von DJToto am 27. Oktober 2008 19:04

habe gerade eben nochmal alle mängel aufgelistet was die wohnung so an mängel hat

kann ich die hier mal auflisten ? oder neue Frage stellen , Vermieter will Miete erhöhen um 20 % zum 1.1.09


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