Hat sich der Freibetrag bei ALG II verändert?
Ich bin schon einige Jahre arbeitslos und mache nun ein Praktikum für 150 Euro. Nun fordert das Jobcenter 120 Euro zurück wegen Überzahlung. Eine Anhörung kam mit der Post. Ich hätte das zu spät angegeben (dachte, drei Wochen VOR Praktikumsstart - also direkt als ich erfahren habe, was ich bekomme - und somit 10 Wochen vor der ersten Auszahlung würde ausreichen).
Ist das so? Darf man nur noch 30 Euro behalten? Mein Anwalt hat bis dato nicht reagiert, im Internet stehen noch immer die normalen 100 Euro plus 20% vom Rest .. Haben sich die Bestimmungen geändert? Auf 0 Euro Zuverdienst ohne Abzug? Hatte gerade Ratenzahlung für meine Studienschulden vereinbart.. hatte den Hunderter fest dafür eingeplant, da die mir dauernd Mahnungen schicken. Kennt sich wer aus?
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Also ich weiß nun, dass ein Praktikum nicht als Arbeit gilt und die Vergütung somit nur "sonstiges Einkommen" darstellt. Dies ist auf pauschal 30 Euro begrenzt.
Komisch ist nur, dass man mein letztes Praktikum, welches mit 250 Euro vergütet wurde, ganz normal als Erwerbstätigkeit angesehen hat und ich dementsprechend 100 und noch was behalten durfte! Ich bin noch immer im selben Jobcenter, nur bei einem anderen Sachbearbeiter! Laut dem neuen SB beziehe er sich auf einen Widerspruch in einem solchen Fall, bei dem so entschieden wurde. Toll.. da hat man 100 Euro mehr in der Tasche und darf nicht mal das behalten!
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Das Gesetz für ALG II hat sich zwar geändert und es ist ein durcheinander,du darfst höchtest auf einen (1) EURO-JOB Arbeiten wo du cca 150 bis 185.- EUR im Monat Verdienst,da drinen ist auch das Fahrgeld Berechnet ODER du darfst über einen 400.- EUR Job Arbeiten wo du aber nur 140.- EUR Behalten darfst und der Rest von 260 EUR wird vom Amt Eingezogen . Leider ist es doof aber leider ist so die lage. mit fg
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Die benannten Freibeträge von 100,- pauschal und 20 % vom Rest des Einkommens gelten nur für Erwerbseinkommen. Also für Gehalt als Arbeitnehmer oder Gewinn als Unternehmer.
Jetzt stellt sich die Frage, ob "ein Praktikum für 150 Euro" ein "Gehalt als Arbeitnehmer" ist oder nicht. Ist es das nicht, dann gibt es nur den Freibetrag von 30,- für private Versicherungen nach Absatz 1 Satz 1 § 11b SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
Wenn ein Praktikant sich in einem Betrieb umschaut und mal dies, mal jenes ausprobieren darf, dann kriegt er kein Gehalt - sondern höchstens eine Anerkennungsprämie oder sonstwas, aber kein Gehalt.
Er hat auch gar keinen Anspruch auf ein Gehalt. Also auch keinen Anspruch auf die Freibeträge nach Absatz 2 und 3 § 11b SGB II.
Hat der Praktikant aber einen Anspruch auf Gehalt, etwa, weil er produktiv tätig ist im Betrieb, zupackt und Werte schöpft (nicht nur einmal pro Maschine zum Ausprobieren),
dann hat der Praktikant auch einen Anspruch auf ein legales Gehalt, auf ein angemessenes Gehalt. Das darf kein sittenwidriges Gehalt sein - sonst kann der Praktikant den Rest des ihm zustehenden Gehalts einklagen von der Firma; ersatzweise macht das dann das Jobcenter.
Und ab wann beginnt ein sittenwidriges Gehalt? Das beginnt dann, wenn es mehr als ein Drittel unterhalt des ortsüblichen Gehalts liegt - oder unterhalb eines tariflich wirksamen Gehalts.
Kucken wir mal, ab wann bei 150,- Gehalt im Monat die Sittenwidrigkeit anfangen müsste. In der Friseurbranche mit 4,- die Stunde im Osten hätte man bei 160 Stunden im Monat über 600,- brutto: Also selbst beim schlechtest bezahlten Job wären 150,- im Monat sittenwidrig - der Chef müsste mindestens noch 250,- drauflegen, um zwei Drittel zu erreichen, also 400,-.
Es gibt also zwei Möglichkeiten: 1. Es gab kein Gehalt, sondern ein Geschenk der Firma, 2. Es gab ein Gehalt, dann muss die Firma noch Gehalt nachlegen.
Anders sieht es aus, wenn im Sinne von SGB I § 45 ein Praktikum ohne Gehalt vereinbart worden war mit dem Jobcenter oder dem Arbeitsamt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Kommentar von ichweisnixichweisnix 01.05.2012Wenn ein Praktikant sich in einem Betrieb umschaut und mal dies, mal jenes ausprobieren darf, dann kriegt er kein Gehalt - sondern höchstens eine Anerkennungsprämie oder sonstwas, aber kein Gehalt.
Namen sind Schall und Rauch. Es handelt sich um Einkommen im Sinn §19 EStG. Sonst könnte mir mein AG ja auch eine STEUERFREIE Anerkennungsprämie zahlen/ schenken.
Es gab kein Gehalt, sondern ein Geschenk der Firma
Mal abgesehen, das es dann gar nicht auf das Harz 4 angerechnete werden würde, sind Geschenke an Angestellt nur bis ca. 20€ und nicht in Geldform möglich.
Kommentar von GerdausBerlinGerdausBerlin 01.05.2012Ich habe mich mal interessehalber in einer Firma umgeschaut, und die hat mir gleich einen Weltempfänger geschenkt - das gäbe es für alle Besucher, hieß es. Das ist nun sicher kein Gehalt.
Der Zeitwert von damals 270,- DM hätte als geldwertes Einkommen beim ALG II angerechnet werden müssen, abzüglich die oben genannten 30,- Versicherungspauschale.
Zahlt mir eine Firma für solch einen Besuch nun 150,- für Fahrkosten - z. B. am "girl's day" oder am "boys' day" -, dann ist das anrechenbares Einkommen beim ALG II ohne Freibeträge, außer eben tatsächliche Fahrkosten (die nicht anfallen, wenn ich keine nachweisen kann) und wiederum minus 30,- Versicherungspauschale.
Arbeite ich aber als Angestellter, dann steht mir ein Gehalt zu, das nicht sittenwidrig ist. Ab wieviel Stunden Praktikum wären nun 150,- Gehalt sittenwidrig? Spätestens wohl ab 40 Stunden, weil dann der Stundenlohn unter 4.- fällt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Kommentar von Silli0815Silli0815 01.05.2012Du hast natürlich recht, gerade auch, weil ich eine Lehre und ein gutes abgeschlossenes Studium habe. Dass es Ausbeute ist, weiß ich! Aber ich finde eben nichts anderes und versuche, Praxis zu bekommen und nicht daheim einzugehen.
Jetzt muss ich aber erstmal schauen, wie ich da rauskomme. Ich verdiene Geld als Arbeitnehmerin, dies ist vertraglich festgehalten und liegt dem Jobcenter so vor. Klar sollen sie es anrechnen, davon ging ich aus. Aber ich dachte eben, dass mir der Freibetrag bleibt, denn es ist nunmal Einkommen aus einer Tätigkeit. Ich arbeite mindestens 6 Tage dafür!
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Diesen Irrsinn hatte ich auch schon mal leider ist es so , und liegt alleine daran das man harz 4 als Vorrauszahlung bekommt . Alg 1 bekommst du nähmlich wieder von dem Jobcenter, und Rückwirkend . Dieses System ist richtig" Raffiniert" von dem Harz 4 Erfinder ausgetüftelt worden.Weil das ganz einfach zwei Ämter sind die mal ehemals zusammengelegt waren .Für den laien ist das ein Wirrwar hoch 10 aber bringt dem Staat richtig Kohle ein , weil aus meiner Sicht im Eigentlichen die Ämter sich um dieses Problem der "Geldverteilung " streiten müssten. Nein es wurde mal wieder dem Kleinen Man auferlegt. Im Eigentlichen ist es so ; Hatte die 120,-€ das Sozi amt an dich zu Zahlen , aber durch den Praktikumsplatz ist jetzt das Jobcenter für dich zuständig ,somit bist du vom Soziamt wegen der Vorrauszahlung Überzahlt worden . Nun Verlangt man aber eben deswegen , von dir das geld zurück mit dem und dem Datum. Obwohl sie das Eigentlich direkt machen könnte vom Jobcenter zurückholen : Nein das können sie nicht weil es ja verschiedenen Ämter sind (welches früher nicht war ) und ein Amt Vorrauszahlt und das Andere Rückwirkend . Auch komischerweise Bieten sie dir gleich eine Ratenzahlung an ,aber bekommst post vom Zollamt so das für dich der Eindruck entsteht du musst in kürze in den "Knast". Ich bezeichne das als ...... gung Das Einzigste was bleibt ist : gehe auf Ratenzahlung ein und biete 10,-€ weise Rückzahlung an dann wird es nicht ganz so hart für dich vom Finanziellen her . Sie sind am Längeren Hebel . Und verdiehnen zu lasten der Sozialbedürftigen noch Geld dabei .weil Viele sich indem Wirrwar nicht zurecht finden und einfach zahlen. bei mir persöhnlich lag der sachverhalt ein bischen anders habe aber nur durch Ausdauer geschaft nach 5 Jahren es trotzdem nicht zurückzahlen zu müssen . MFGRudi
Kommentar von Silli0815Silli0815 01.05.2012Wieso soll ich was zurück zahlen, was mir zusteht? Selbst auf der Seite der Agentur für Arbeit steht, dass 100 Euro nicht angerechnet werden.
Leider waren Teile deines Beitrages falsch oder schlecht verständlich. ALG I gibts bei der Agentur für Arbeit. Die waren noch nie für mich zuständig, da ich nie gearbeitet habe. Ich lebe seit Studienende von ALG II, also vom Jobcenter, ehemals Arge! Das Jobcenter ist sozusagen das ehemalige Sozialamt (nur eben für Leute zuständig, die arbeiten können.. Grundsicherung gibts ja nur für die, die eben nicht (mehr) arbeiten können). Hier hängt nur ein "Amt" drin, bei welchem ich seit 2,5 Jahren bin!
Kommentar von sonnig0815sonnig0815 01.05.2012...und was soll uns der wirre Beitrag jetzt zum Thema sagen? Sorry, aber das hat alles keine Hand und kein Fuss!
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Ja du nennst es schon richtig bzw. es hat sich an den Freibeträgen (siehe hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Gru... ) weiter nichts geändert, demzufolge müsstest du 100€ + (20:100*50€)= 110€ für dich einbehalten, 10€ werden dir von deinen ALG2-Bezug abgezogen. Du hast schon einen Anwalt angeschaltet? Eigentlich würde es ausreichen, wenn du gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Widerspruch erhoben hättest. Dann würde es die Rechststelle weiter bearbeiten/ sich ansehen.
Kommentar von Silli0815Silli0815 01.05.2012Nee ich habe eh eine Klage gegen das Jobcenter laufen (sie hatten mir die Arbeitsaufnahme verweigert), daher habe ich mich bei meinem RA nur absichern wollen, dass ich nicht falsch liege. Habe in die Anhörung auch geschrieben, dass ich meines Wissens nach einen Freibetrag habe. Wollte mich nur rückversichern, dass ich richtig liege. Wäre sonst ja peinlich, da aufzulaufen und Dinge zu behaupten, die falsch sind. Einen Bescheid gab es noch nicht, erstmal nur die Anhörung. Wobei doch.. einen Bescheid mit der dauerhaften Kürzung existiert auch schon.
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Du musst JEDE Änderung umgehnd melden. Umgehend heißt, sobald du davon Kenntnis erhältst. Wenn du 150 € aus Erwerbstätigkeit hast, bleiben dir davon 110,00 € mehr in der Tasche. Weil du dich zu spät gemeldet hast, wurde deine Leistung wahrscheinlich erst einmal eingestellt, bis du dich mal wieder meldest.
Kommentar von Silli0815Silli0815 30.04.2012Wie gesagt, ich habe es 10 Wochen VOR (!) der ersten Auszahlung und drei Wochen VOR(!) dem Beginn der Tätigkeit gemeldet! Direkt nach dem Vorstellungsgespräch! Und sie haben meine Mitteilung bekommen, denn ich habe gleichzeitig meinen Umzug gemeldet und daraufhin wurde ich eingeladen. Das Schreiben ging an die neue Anschrift, also wussten sie alles.
Und eingestellt wird und wurde gar nichts. Man fordert nur 120 Euro der 150 Euro zurück. Daher die Frage, da ich dachte, 100 dürfe ich mindestens behalten. Hast du meine Frage denn gelesen?!
Kommentar von abcStefanieabcStefanie 30.04.2012Du hast alles pünktlich eingereicht. Deswegen verstehe ich auch nicht wiso du angehört wurdest. Sicherlich wurden deine Unterlage von mehreren Mitarbeitern des Jobcenters bearbeitet und es entstand ein Chaos. Bei der Veränderungsmitteilung ist ja auch ein Datum aufgeführt und das ist auch ein Indiz dafür, wann du dieses Schreiben unterschrieben bzw. eingereicht hast. Wie bereits in meiner Antwort erwähnt müssest du nur 10€ zurück bezahlen.
Kommentar von Silli0815Silli0815 01.05.2012Früher war nicht möglich, weil da noch nichts fix war. Ich dachte auch, dass man mir 20, 30 Euro anrechnet, aber keine 120 Euro. 150 Euro sind eh schon lächerlich!
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Da würde ich jetzt erstmal selber hingen und mit den Leuten reden.
Kommentar von Silli0815Silli0815 30.04.2012Mit wem? Jobcenter? Würde ich tun, aber bevor ich extra Urlaub nehme und vor Ort rummeckere sollte ich mich informieren, damit ich argumentieren kann. Und das tue ich hiermit.
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Um die 160 darf man beim 400 Euro Job behalten. Hm naja dann war es doch richtig, den Anwalt zu fragen. Der ist darauf spezialisiert und kann mir sagen, ob ich etwas tun kann oder nicht. Das Praktikum gehört halt zu meinem Fernstudium, ich muss es also machen und das ist auch in meiner EGV so verankert.