Frage von Silli0815 30.04.2012

Hat sich der Freibetrag bei ALG II verändert?

  • Antwort von Silli0815 03.05.2012

    Also ich weiß nun, dass ein Praktikum nicht als Arbeit gilt und die Vergütung somit nur "sonstiges Einkommen" darstellt. Dies ist auf pauschal 30 Euro begrenzt.

    Komisch ist nur, dass man mein letztes Praktikum, welches mit 250 Euro vergütet wurde, ganz normal als Erwerbstätigkeit angesehen hat und ich dementsprechend 100 und noch was behalten durfte! Ich bin noch immer im selben Jobcenter, nur bei einem anderen Sachbearbeiter! Laut dem neuen SB beziehe er sich auf einen Widerspruch in einem solchen Fall, bei dem so entschieden wurde. Toll.. da hat man 100 Euro mehr in der Tasche und darf nicht mal das behalten!

  • Antwort von AnOnYmUsY 01.05.2012

    Das Gesetz für ALG II hat sich zwar geändert und es ist ein durcheinander,du darfst höchtest auf einen (1) EURO-JOB Arbeiten wo du cca 150 bis 185.- EUR im Monat Verdienst,da drinen ist auch das Fahrgeld Berechnet ODER du darfst über einen 400.- EUR Job Arbeiten wo du aber nur 140.- EUR Behalten darfst und der Rest von 260 EUR wird vom Amt Eingezogen . Leider ist es doof aber leider ist so die lage. mit fg

  • Antwort von GerdausBerlin 01.05.2012

    Die benannten Freibeträge von 100,- pauschal und 20 % vom Rest des Einkommens gelten nur für Erwerbseinkommen. Also für Gehalt als Arbeitnehmer oder Gewinn als Unternehmer.

    Jetzt stellt sich die Frage, ob "ein Praktikum für 150 Euro" ein "Gehalt als Arbeitnehmer" ist oder nicht. Ist es das nicht, dann gibt es nur den Freibetrag von 30,- für private Versicherungen nach Absatz 1 Satz 1 § 11b SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

    Wenn ein Praktikant sich in einem Betrieb umschaut und mal dies, mal jenes ausprobieren darf, dann kriegt er kein Gehalt - sondern höchstens eine Anerkennungsprämie oder sonstwas, aber kein Gehalt.

    Er hat auch gar keinen Anspruch auf ein Gehalt. Also auch keinen Anspruch auf die Freibeträge nach Absatz 2 und 3 § 11b SGB II.

    Hat der Praktikant aber einen Anspruch auf Gehalt, etwa, weil er produktiv tätig ist im Betrieb, zupackt und Werte schöpft (nicht nur einmal pro Maschine zum Ausprobieren),

    dann hat der Praktikant auch einen Anspruch auf ein legales Gehalt, auf ein angemessenes Gehalt. Das darf kein sittenwidriges Gehalt sein - sonst kann der Praktikant den Rest des ihm zustehenden Gehalts einklagen von der Firma; ersatzweise macht das dann das Jobcenter.

    Und ab wann beginnt ein sittenwidriges Gehalt? Das beginnt dann, wenn es mehr als ein Drittel unterhalt des ortsüblichen Gehalts liegt - oder unterhalb eines tariflich wirksamen Gehalts.

    Kucken wir mal, ab wann bei 150,- Gehalt im Monat die Sittenwidrigkeit anfangen müsste. In der Friseurbranche mit 4,- die Stunde im Osten hätte man bei 160 Stunden im Monat über 600,- brutto: Also selbst beim schlechtest bezahlten Job wären 150,- im Monat sittenwidrig - der Chef müsste mindestens noch 250,- drauflegen, um zwei Drittel zu erreichen, also 400,-.

    Es gibt also zwei Möglichkeiten: 1. Es gab kein Gehalt, sondern ein Geschenk der Firma, 2. Es gab ein Gehalt, dann muss die Firma noch Gehalt nachlegen.

    Anders sieht es aus, wenn im Sinne von SGB I § 45 ein Praktikum ohne Gehalt vereinbart worden war mit dem Jobcenter oder dem Arbeitsamt.

    Gruß aus Berlin, Gerd

  • Antwort von rudolfweiher 30.04.2012

    Diesen Irrsinn hatte ich auch schon mal leider ist es so , und liegt alleine daran das man harz 4 als Vorrauszahlung bekommt . Alg 1 bekommst du nähmlich wieder von dem Jobcenter, und Rückwirkend . Dieses System ist richtig" Raffiniert" von dem Harz 4 Erfinder ausgetüftelt worden.Weil das ganz einfach zwei Ämter sind die mal ehemals zusammengelegt waren .Für den laien ist das ein Wirrwar hoch 10 aber bringt dem Staat richtig Kohle ein , weil aus meiner Sicht im Eigentlichen die Ämter sich um dieses Problem der "Geldverteilung " streiten müssten. Nein es wurde mal wieder dem Kleinen Man auferlegt. Im Eigentlichen ist es so ; Hatte die 120,-€ das Sozi amt an dich zu Zahlen , aber durch den Praktikumsplatz ist jetzt das Jobcenter für dich zuständig ,somit bist du vom Soziamt wegen der Vorrauszahlung Überzahlt worden . Nun Verlangt man aber eben deswegen , von dir das geld zurück mit dem und dem Datum. Obwohl sie das Eigentlich direkt machen könnte vom Jobcenter zurückholen : Nein das können sie nicht weil es ja verschiedenen Ämter sind (welches früher nicht war ) und ein Amt Vorrauszahlt und das Andere Rückwirkend . Auch komischerweise Bieten sie dir gleich eine Ratenzahlung an ,aber bekommst post vom Zollamt so das für dich der Eindruck entsteht du musst in kürze in den "Knast". Ich bezeichne das als ...... gung Das Einzigste was bleibt ist : gehe auf Ratenzahlung ein und biete 10,-€ weise Rückzahlung an dann wird es nicht ganz so hart für dich vom Finanziellen her . Sie sind am Längeren Hebel . Und verdiehnen zu lasten der Sozialbedürftigen noch Geld dabei .weil Viele sich indem Wirrwar nicht zurecht finden und einfach zahlen. bei mir persöhnlich lag der sachverhalt ein bischen anders habe aber nur durch Ausdauer geschaft nach 5 Jahren es trotzdem nicht zurückzahlen zu müssen . MFGRudi

  • Antwort von abcStefanie 30.04.2012

    Ja du nennst es schon richtig bzw. es hat sich an den Freibeträgen (siehe hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Gru... ) weiter nichts geändert, demzufolge müsstest du 100€ + (20:100*50€)= 110€ für dich einbehalten, 10€ werden dir von deinen ALG2-Bezug abgezogen. Du hast schon einen Anwalt angeschaltet? Eigentlich würde es ausreichen, wenn du gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Widerspruch erhoben hättest. Dann würde es die Rechststelle weiter bearbeiten/ sich ansehen.

  • Antwort von DerHans 30.04.2012

    Du musst JEDE Änderung umgehnd melden. Umgehend heißt, sobald du davon Kenntnis erhältst. Wenn du 150 € aus Erwerbstätigkeit hast, bleiben dir davon 110,00 € mehr in der Tasche. Weil du dich zu spät gemeldet hast, wurde deine Leistung wahrscheinlich erst einmal eingestellt, bis du dich mal wieder meldest.

  • Antwort von KaeteK 30.04.2012

    Da würde ich jetzt erstmal selber hingen und mit den Leuten reden.

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