Panikgirl am 30.06.2009 um 10:32 Uhr
einer Sommerhitze im Wohnraum von 30 Grad und darüber? Ich halte es derzeit zuhause nicht aus und bin froh, mich im Moment in einem Kellerbüro zu befinden. Konnte die halbe Nacht nicht schlafen. Habe gelesen, dass man 20 % der Kaltmiete kürzen kann - wovon ich aber sicher endlich mal Gebrauch machen möchte, aber nicht weiss, ob ich anteilig die Tage zählen muss oder ob dass dann generell von der Monatskaltmiete, auch wenn es 1 Woche lang kühler ist - abziehen kann. Ich sehe es nämlich langsam nicht mehr ein, weil noch sehr sehr viele Punkte hinzu kommen, was man an meinen anderen Fragen erkennen kann bzgl. NK und Strom!
ich lebte auch 8 Jahre in einer Dachwohnung. Und da waren oft im Sommer sehr warme Temperaturen. Aber nicht 24 Std. lang. Morgens gut Durchzug machen, und dann fallen diese auch wieder. Darum kann ich mir nicht vorstellen, dass man deshalb die Miete kürzen kann. Und dann auch nur anteilig. Bei 7 warmen Tagen kannst du nicht generell für einen Monat kürzen.
ich denke Hitze fällt unter höhere Gewalt.....
Panikgirl am 30. Juni 2009 10:34 Habe eine sehr schlecht isolierte DG-Wohnung - ich denke mal, diese "höhere Gewalt" lässt sich vermeiden, wenn eine ordentliche Wärmedämmung vorhanden wäre.
ich hab in einer sehr gut isolierten DG gewohnt....und im Sommer war es derwegen heiß,.das ist der Nachteil,von DG Wohnungen....deshalb würde ich auch in keine mehr ziehen...
Panikgirl am 30. Juni 2009 10:51 Dass es etwas heisser ist - muss man auch in Kauf nehmen - aber es gab schon genügende Urteile, wo der VM dazu angehalten wurde, die Wohnungen anständig zu dämmen. Ich würde gerne mehr Kaltmiete bezahlen und somit im Sommer eine etwas angenehmere Hitze haben und im Winter nicht laufend frieren müsste und dennoch überhöhte Heizkosten bekomme.
Eine Wärmedämmung kann kein Mieter vom Vermieter verlangen. Eine Wohnung gilt so gemietet wie bei Einzugstandard. Bei der Anmietung von Dachgeschosswohnungen muss mit Hitze im Sommer gerechnet werden.

Eine gut gedämmt Wohnung kostet auch mehr Miete. Also billig wohnen und was in Kauf nehmen oder mehr bezahlen und glücklich sein.
Panikgirl am 30. Juni 2009 10:47 Eben nicht - eine gut gedämmte Wohnung hat viel viel weniger Heizkosten - nur mal so
zj1000 am 30. Juni 2009 11:15 Wenn ich als Vermieter viel Geld ausgebe für eine gute Wärmedämmung muß ich auch mehr Miete verlangen - irgendwie logisch oder ? Die Nebenkosten sind sowieso Mietersache.
Panikgirl am 30. Juni 2009 11:25 Das könnte der auch ruhig - da hätte ich nix gegen - ich würde das im Winter an Heizkosten wieder reinholen.
zj1000 am 30. Juni 2009 11:47 Dir hilft nur selber bauen - dann weißt Du was das kostet.
Panikgirl am 30. Juni 2009 12:18 spricht der Bauherr;-)))
Panikgirl am 30. Juni 2009 12:22 Nur zur Info - meinem VM - gehören mind. 300 Mietwohnblocks.........und der macht überhaupt keine Verschönerungen - nirgends. Von den Bauvorhaben für Eigentumswohnungen und Firmengebäuden mal ganz abgesehen. Der Mensch ist mehrfacher Millionär - auf Kosten der Mieter wahrscheinlich. Er hat diese Mehrfamilienhäuser aufgrund einer Zwangsversteigerung an sich genommen. Unser alter Vermieter - ein Treuhänder - hatte schon bereits durch billige Bauweise einiges verschlunzt - aber dieser hier zockt nur noch Mieten ab - früher war das ein superschönes Wohnen dort - nette Nachbarn - mittlerweile aber haben auch die restlichen der Netten den Papp langsam auf, weil nur noch Gesöcks einzieht

wegen Sommerhitze die Miete kürzen klingt unglaublich. Wenn man damit vor Gericht durchkommt könnte jeder 2te Deutsche seine Miete kürzen. Mich würde interessieren, wo du das gelesen hast. Ich glaube kein deutsches Gericht wird Dir eine Mietminderung zugestehen wegen "Sommerhitze"
Panikgirl am 30. Juni 2009 11:04 Was sagen die Gerichte? Inzwischen gibt es auch Gerichtsurteile zur Thematik. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm dürfen bei einer Außentemperatur von 32 Grad die Innentemperaturen in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht übersteigen. Der Temperaturunterschied zwischen draußen und drinnen sollte mindestens sechs Grad betragen. (AZ.: 7 U 132/93 OLG Hamm). Nach Auffassung des OLG haben Beschäftigte einen persönlichen Anspruch auf Einhaltung der Temperaturen bzw. Temperaturdifferenzen, obwohl die Aussage in der Arbeitsstättenrichtlinie eine Soll-Bestimmung ist. Ein Urteil des Landgerichtes Bielefeld hat diese Sichtweise letztes Jahr noch erhärtet. Wenn das Thermometer mehr als 32 Grad anzeigt, muss die Innenraumtemperatur mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegen.
WERDE ABER NOCH NACH WOHNRAUMURTTEILEN KURZ SUCHEN - nur, weil Du meinst, da gäbe es nichts drüber

Du bist der ideale Mieter für jeden Hausbesitzer - das kann man aus Deinen Fragen ersehen. Was soll er denn tun, jeden Abend um 19 Uhr kommen um die Fenster zum Lüften zu öffnen? Schließlich hast Du die Wohnung gemietet und jeder normale Mensch weiss, dass eine Dachgeschosswohnung im Sommer recht warm wird.
Panikgirl am 30. Juni 2009 10:49 Es ist ein mangelhaft isolierter Bau. Die Bude heizt sich auf über 40 Grad im Sommer auf. Je länger es heiss ist - desto mehr heizen sich die Hauswände auf und geben die Wärme nach innen.
Panikgirl am 30. Juni 2009 10:56 Und Deinen Kommentar zum "idealen Mieter" den kannst Du Dir sicherlich besser sparen. Wenn Du keine Ahnung hast vom Mietrecht - dann gebe besser keine Antwort, bevor Du hier User beleidigst. Ich bin noch nie einen Cent Miete schuldig geblieben - nur mal zur Info. Und wenn Du mal RICHTIG lesen gelernt hättest, dann würdest Du so eine unqualifizierte und dumme Äusserung nicht machen.

Als du die Wohnung anmietetest, musst dir dein logischer Menschenverstand eigentlich sagen, dass es mit der sommerlichen Wärmeeinstrahlung Probleme gen könne und hättest den Vermieter diesbezüglich fragen können. Wenn er denn dir da was falsches gesagt hätte, hättest du möglicherweise eine Mietminderung erwägen und wahrnehmen können, sonst nicht. Es gibt für Wohnraum kein Gesetz, welches Höchsttemperaturen vorgibt, anders ist es bei Arbeitsstätten. Einen nachträglichen Einbau von Dämmungen kannst du nicht verlangen. Allerdings muss der Vermieter bei Um- und Ausbauten, besonders wenn sie gefördert werden, den aktuellen Stand der Technik in Bezug auf Gebäudedämmung anwenden.
Panikgirl am 1. Juli 2009 00:50 Heutzutage kann man neuerdings einen Energiepass verlangen. Aber leider - wie ich auch mittlerweile weiss - kann er nur aufgefordert werden, was zu tun, wenn man eine Wohnung neu kauft oder neuer Mieter werden will. Wohnt man bereits den ersten Sommer dort - dann ist es Pustekuchen. Habe vorhin auf mein Thermometer geschaut 37 Grad Celsius
albatros am 1. Juli 2009 07:56 Leider hat man weder als Käufer noch als Neumieter Anspruch darauf, dass der Vermieter was macht. Der Energiepasst dient lediglich dazu, in beiden Fällen angeblich Klarheit darüber zu haben, wie, wenn überhaupt vorhanden, die Dämmung dämmt oder nicht. Wobei es hier darum geht, mögliche Energieverluste aufzuzeigen und nicht Sonneneinwirkung. Natürlich können entsprechende Schlussfolgerungen gezogen werden. Allgemein kann der Vermieter /Verkäufer auch Schindluder damit treiben, da nicht immer die Ergebnisse zuverlässig sind, jedenfalls wird sehr oft vor der Unzuverlässigkeit solcher Pässe gewarnt.
Der Energiepass hilft Dir leider bei der Hitze wenig.
Soll dein Vermieter deine Heizung abstellen oder was verlangst du von ihm?
Tagsüber Rollo bis auf 2 cm Spalt schließen und Fenster offen lassen. So bleiben die Temperaturen erträglich
Panikgirl am 30. Juni 2009 10:49 Ich habe die Rollos IMMER runter und wenn kein Windchen geht - bekommt man auch keine Zugluft rein. Die Luft steht.
Ventilator - aber das gehört nicht zu deiner Frage.
Panikgirl am 30. Juni 2009 14:06 Den habe ich schon - dennoch reicht einer für alle Wohnräume nicht aus - und die sind nicht winzig
Danke - die einzige Antwort, die vernünftig war und die mir zur Kalkulation Aufschluß gab, was ich letztendlich nur wissen wollte, denn dass man kürzen darf, dass weiss ich schon - auch wenn da andere anderer Meinung sind;-)