Bisher haben wir fleißig für unsere Altersvorsorge gespart. Mal angenommen, unser Einkommen würde nun gepfändet werden, würde dann auch die Betriebsrente angegriffen werden? Hätte dies Auswirkungen auf unsere spätere Rente?
Dies ist in § 851 ZPO geregelt. http://dejure.org/gesetze/ZPO/851.html Während des Einzahlens ist die Betriebsrente nicht pfändbar, wobei folgende Voraussetzungen erfüllt werden müssen: Regelmäßige, lebenslange Rentenzahlungen. Keine einmalige Leistung. Zahlungen erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres oder bei Berufsunfähigkeit. Kein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung oder Vertragsauflösung. Keine Kapitalzahlung vereinbart, außer bei Todesfall. Nur die Hinterbliebenen sind im Todesfall berechtigt. Bei Rentenbezug wie ein Arbeitseinkommen pfändbar: Die gesetzliche Rentenversicherung. Die Rürup-Rente. Die Riester-Rente. Die Betriebliche Altersvorsorge. Peter Kleinsorge