gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Hat meine Oma Anspruch auf Schmerzensgeld?

gefragt von quizgirl am 08.01.2008 um 17:44 Uhr

Meine Oma ist am Wochenende bei Glatteis gestürzt und hat sich den Oberschenkelhals gebrochen. Die Stelle auf dem Gehweg war nicht gestreut. Hat sie jetzt Anspruch auf Schmerzensgeld? Und wenn ja, in welcher Höhe?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.292 Schmerzensgeld x 139 Sturz x 61 Glatteis x 31 Streupflicht x 11 Oberschenkelhalsbruch x 7

xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 8. Januar 2008 17:49
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der hausbesitzer ist verpflichtet zu streuen, hat er das unterlassen und oma will schmerzensgeld, kann sie das nur in einer zivilklage erreichen.

die höhe kann keiner sagen, das würde dann bei gericht entschieden, was so ein oberschenkelhals von oma wert ist. :o))

am besten geht zu einem anwalt.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 8. Januar 2008 17:47
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es z.B. in Berlin war, wohl nein. Es gab genug Eiswarnungen - generell muss auch ein Hausbesitzer nicht alle 5 Minuten streuen. Die Chancen was "rauszuholen" sind eher schlecht.


anonym
beantwortet von amiria71 am 8. Januar 2008 17:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie schon gesagt wurde: Es kommt darauf an, WANN es passiert ist, WO es passiert ist, WIE es passiert ist. z.b: ich weiß, das alte Leutchen manchmal unvernünftig sind und nicht den gestreuten Weg nehmen, sondern daneben laufen, weils vermeintlich kürzer ist. Man ist aber nicht verpflichtet, Flächendeckend zu streuen).

Das kann man unmöglich so pauschal beantworten.

Und wenn dann alles passt - dann muss man es noch beweisen können.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 8. Januar 2008 17:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

als erstes müßte festgestellt werden wer verantwortlich für den Bürgersteig bzw. das Streuen gewesen ist und dann kann man überlegen ob dieser zur Haftung herangezogen werden kann.Sollte es sich hierbei um eine Stadtverwaltung handeln dann vergiß es......


koira1975
beantwortet von koira1975 am 8. Januar 2008 17:49
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frühaufsteher aufgepasst - wer morgens bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und Niederschlag aus dem Haus geht, sollte sich behutsam fortbewegen. Die allgemeine Streupflicht garantiert nämlich weder eisfreie Gehwege noch Schmerzensgeld und Schadenersatz bei folgenschweren Stürzen. Das geht aus zwei Urteilen des Oberlandesgerichtes Celle und des Landgerichtes Bonn hervor.Das objektiv zumutbare Maß der Streupflicht sei auf die Zeit zwischen 7 bis 8 Uhr morgens und 20 Uhr begrenzt, so das Gericht. Zwar herrsche an zentralen Bushaltestellen mit hohem Fußgängerverkehr eine gesteigerte Sicherungspflicht. Doch sei die Haltestelle in diesem Fall nur gering verkehrswichtig gewesen. Grundsätzlich, so die Richter, bedeute die Streupflicht auch nicht, dass Wege bei eintretender Glätte derart bestreut werden müssten, dass ein Ausrutschen zu 100 % ausgeschlossen sei. Ähnlich sahen es die Richter am OLG Celle (Urt. v. 27.2.2004 – 9 U 220/03) in einem Fall, in dem ein Mann aus Niedersachsen morgens um 8 Uhr gestürzt war. Der Mann rutschte trotz vorsichtiger Gangart bei Minustemperaturen und Sprühregen auf dem spiegelglatten Gehweg vor einem Privatgrundstück aus. Dabei erlitt er einen Oberschenkelhalsbruch, der ihn infolge der langen Krankschreibung den Job kostete.

Später forderte das Unfallopfer vom Grundstückseigentümer wegen Missachtung der Verkehrssicherungspflicht seinen gesamten Schaden ersetzt. Der Eigentümer wies den Vorwurf zurück, denn er habe um 6 Uhr früh mit einer Mischung aus Koch- und Streusalz gestreut. Da der anhaltende Regen sofort neues Eis auf dem gefrorenen Boden gebildet habe, sei wiederholtes Streuen zwecklos gewesen.

Auch die Richter am OLG Celle hielten in einer derartig extremen Situation weitere Streuversuche für aussichtslos und wiesen die Klage ab. Die Pflicht zum Streuen entfalle, so das Gericht, wenn dadurch die Rutschgefahr nur unwesentlich oder ganz vorübergehend eingedämmt werden könne. Auch müsse der Streupflichtige nicht alternativ auf Sägespäne ausweichen, wenn Niederschläge sofort für eine neue Eisschicht sorgten. Schon gar nicht müsse er mit einem Schild vor Glatteis warnen, wenn die witterungsbedingte Gefahr für jeden offensichtlich sei, ergänzten die Richter.

http://www.anwalt-suchservice.de/presse/pressearchiv/pressearchiv2004/archiv2004...


Apopilosum
beantwortet von Apopilosum am 8. Januar 2008 17:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt drauf an wo (vor dem Haus oder auf der Straße) wer also zahlen muß und auch wann (Uhrzeit). Nicht immer bekommt man Schmerzensgeld - wie ein Richter mal sagte; jeder muß auch aufpassen und das passende Schuhwerk tragen. Viel Glück


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Januar 2008 17:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das muss zivilrechtlich eingeklagt werden und dazu gibt es bestimmte richtlinien, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 8. Januar 2008 17:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

na ja...kommt drauf an wer fürs streuen zuständig war...privatgelände...die uhrzeit...kannst höchsten mal einen anwalt fragen...


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 9. Januar 2008 11:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die wichtigste Frage ist die, mit welchem Schuhwerk war Sie bekleidet ?

Sie hat der Witterung entsprechendes Schuhwerk zu tragen, und darüber hinaus erhöhte Vorsicht walten zu lassen ! War ein Eisschicht mit Schnee bedeckt und somit nicht zu erkennen, wäre das einen Versuch wert !


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 9. Januar 2008 11:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einklagen kann man alles, aber auch ich halte die Chance auf einen Gewinn vor Gericht für so niedrig, dass nachher mit Pech noch die Gerichtskosten auf einen zukommen. Es ist zwar schade, aber nicht jeder Unfall, der einem passiert, kann anderen in die Schuhe geschoben werden :-)


Mismid
beantwortet von Mismid am 8. Januar 2008 19:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kommt drauf an, was für Schuhe sie anhatte und wie sie gelaufen ist. Bei Eis muß man ntürlich geeignetes Schuhwerk tragen und keine glatten Sohlen haben. Außerdem muß man sich in der der Gehweise den Bedingungen anpassen. Tritt Nachts das Eis auf, ist es auch niemand zu zumuten zu streuen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.