Ceyda am 05.03.2008 um 22:05 Uhr
sie will sie von mir trennen und will die wohnung haben. sie hat den mietvertrag nicht unterschrieben, aber sie ist im briefkopf mit aufgeführt. wir haben auch eine fast 2jährige tochter. kann ihr die wohnung vom amtsgericht zugewiesen werden?
danke
wenn ihr euch da nicht selber einigen könnt, wird euch das gericht die entscheidung abnehmen.
die entscheiden dann meistens für den jenigen, der das kind behält zur betreuung u.s.w.
da spielt es keine rolle wer im mietvertrag steht.

Es gibt genau 2 Möglichkeiten: ja oder nein. Gerichte neigen dazu, die Wohnungen Müttern mit Kindern zuzusprechen.

Im Prinzip ja. Entscheidend wäre eure finanzielle Lage und ob es eine gewöhnliche oder eine Härtefallscheidung sein sollte. Dazu muss sie weder im mietvertrag genannt sein noch diesen unterschreiben
Wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gäbe, würde ich sagen, sie hat dieselben Rechte wie Du. Da sie aber den schriftlichen Mietvertrag nicht unterschrieben hat, gilt das, was im Mietvertrag steht. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie auf irgendeinem Briefkopf des Vermieters pp. steht oder nicht. Meist gibt es in den schriftlichen Mietverträgen die abschliessende Klausel: "Veränderungen bedürfen der Schriftform." Insoweit kann auch das Amtsgericht nicht in bestehende Verträge eingreifen - das dürfte das Amtsgericht nur, wenn Ihr beide als Mieter aufgeführt wäret. Dann dürfte das Familiengericht bestimmen, wer künftig alleiniger Mieter der Wohnung ist - notfalls auch gegen den Willen den Vermieters. Da es aber einen schriftlichen Mietvertrag gibt, in dem nur Du als Mieter aufgeführt bist und den nur Du unterschrieben hast, ist die Rechtslage eindeutig. Glücklicherweise ist heute die Wohnungslage nicht mehr so schlimm wie noch vor 15 Jahren - Deine Frau wird mit dem Kind auch eine andere Wohnung finden, die sie mit Deinem Unterhalt und ggf. staatlichen Hilfen finanzieren kann.
JoeWied am 20. Juni 2008 22:41 Es kommt auf die Heiratsvereinbarung drauf an. Bei einer Errungenschaftsbeteiligung nützt es nichts, wenn der Mietvertrag nur auf eine Partei gezogen wurde. Aber auch bei einer Gütertrennung kann der andere Partner gerichtlich versuchen, die Rechte auf die Wohnung zu bekommen. Dies gilt übrigens auch bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Obwohl du vielleicht Alleinbesitzer bist, kann es sein, dass der Partner vorläufig darin wohnen bleiben darf.
Es wäre überlegenswert, ob die Wohnung überhaupt nicht aufgegeben werden sollte. Sie war vermutlich für 3 Leute gedacht. Jetzt braucht Ihr 2 kleinere Wohnungen. Kosten zu reduzieren wäre sicherlich nicht verkehrt.

auch wenn sie nicht im mietvertag steht? sie ist hausfrau dann müßte das geld von hartz4 bezahlt werden. meine schwiegermutter hat den vertrag unterschrieben, weil sie damals keine 18 war.