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hat meine mutter das recht, von mir ein duplikat meiner geburtsurkunde zu verlangen?

gefragt von moritzburk am 12.08.2009 um 21:41 Uhr
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recht x 35.325 geburtsurkunde x 63

Kermit65
beantwortet von Kermit65 am 12. August 2009 21:43
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Sicher. sie ist deine Mutter und muß doch auch "beweisen" können, dass dies tatsächlich der Fall ist und wer dein Vater ist. Ich denke, dass sie beim Standesamt, in dem Ort wo du zur Welt kamst sogar auch eine bekommen würde.


anonym
beantwortet von GWIFACH am 12. August 2009 21:43
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Normalerweise sollte sie seit deiner Geburt bereits in Besitz einer solchen Urkunde sein. Denn darin steht das, was sie selbst bei Geburt angegeben hat, also Name des Vaters, Name des Kindes.... Natürlich kann sie bei Verlust auch ein Duplikat bei der entspr. Behörde anfordern. Denn die Geb.Urkunde dient u.a. auch zum Elternschaftsnachweis bei bestimmten Behörden.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 12. August 2009 21:43
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Ja das hat sie. Sie muss ja auch irgendwie nachweisen können, das sie Dich geboren hat....

Ausserdem, was ist denn dabei, Ihr mal schnell eine Kopie zu machen?


gfnetuser
beantwortet von gfnetuser am 12. August 2009 21:43
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Eigentlich sollte sie wissen, ob, bzw., das du ihr Kind bist.


46Luisa
beantwortet von 46Luisa am 12. August 2009 21:46
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Ist das Deine Mutter? Also, ist das ein Geheimnis? Sonst kann sie sich diese Urkunde auch beim Standesamt holen.


anonym
beantwortet von appleforever am 12. August 2009 21:45
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Ja laut eines Paragrafen schon da steht: Bei verlassen des Elternhauses ist das Kind verpflichted bei verlangen ein Duplikat der Geburtsurkunde für das Familienstammbuch ausstellen zu lassen". so steht es geschreiben


anonym
beantwortet von Windsbraut am 12. August 2009 21:44
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Soweit ich weiß, kann sie die auch vom zuständigen Amt holen, bei dem deine Geburt beurkundet wurde....


anonym
beantwortet von rosenstrauss am 12. August 2009 21:44
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was will sie damit? und du kannst diese urkunde doch einfach irgendwo ablichten. dann ist jeder glücklich und es gibt keinen streit


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 12. August 2009 21:43
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Bekommt sie auch beim standesamt.Brasucht nur ausweis vorlegen.


anonym
beantwortet von corimaus am 12. August 2009 21:43
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ja klar, warum nicht?


anonym
beantwortet von cocacola78 am 12. August 2009 21:43
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warum solltest du dagegen sein. mit dieser kann sie ihre anträge ergenzen, manchmal wird das gefordert. es kostet dich nichts und welcher schaden soll dir daraus entstehen???


anonym
beantwortet von Saarland60 am 12. August 2009 21:43
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Wo ist da ein Problem?

Sie bekäme die Geburtsurkunde im Übrigen auch selbst direkt bei der zuständigen Behörde.


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 12. August 2009 21:43
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wenn Du noch nicht volljährig bist, gehört die Geburtsurkunde in die Hände Deiner Eltern.


Donkie
beantwortet von Donkie am 12. August 2009 21:43
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wenn du sie nicht hergibst, kannsie sich leicht eine besorgen auf dem standesamt


Keckermann
beantwortet von Keckermann am 12. August 2009 21:42
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Das richterliche Recht wohl nicht, aber das Moralische.


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