
Sicher. sie ist deine Mutter und muß doch auch "beweisen" können, dass dies tatsächlich der Fall ist und wer dein Vater ist. Ich denke, dass sie beim Standesamt, in dem Ort wo du zur Welt kamst sogar auch eine bekommen würde.
Normalerweise sollte sie seit deiner Geburt bereits in Besitz einer solchen Urkunde sein. Denn darin steht das, was sie selbst bei Geburt angegeben hat, also Name des Vaters, Name des Kindes.... Natürlich kann sie bei Verlust auch ein Duplikat bei der entspr. Behörde anfordern. Denn die Geb.Urkunde dient u.a. auch zum Elternschaftsnachweis bei bestimmten Behörden.

Ja das hat sie. Sie muss ja auch irgendwie nachweisen können, das sie Dich geboren hat....
Ausserdem, was ist denn dabei, Ihr mal schnell eine Kopie zu machen?

Eigentlich sollte sie wissen, ob, bzw., das du ihr Kind bist.
Ist das Deine Mutter? Also, ist das ein Geheimnis? Sonst kann sie sich diese Urkunde auch beim Standesamt holen.
Ja laut eines Paragrafen schon da steht: Bei verlassen des Elternhauses ist das Kind verpflichted bei verlangen ein Duplikat der Geburtsurkunde für das Familienstammbuch ausstellen zu lassen". so steht es geschreiben
Soweit ich weiß, kann sie die auch vom zuständigen Amt holen, bei dem deine Geburt beurkundet wurde....
was will sie damit? und du kannst diese urkunde doch einfach irgendwo ablichten. dann ist jeder glücklich und es gibt keinen streit

Bekommt sie auch beim standesamt.Brasucht nur ausweis vorlegen.
warum solltest du dagegen sein. mit dieser kann sie ihre anträge ergenzen, manchmal wird das gefordert. es kostet dich nichts und welcher schaden soll dir daraus entstehen???
Wo ist da ein Problem?
Sie bekäme die Geburtsurkunde im Übrigen auch selbst direkt bei der zuständigen Behörde.

wenn Du noch nicht volljährig bist, gehört die Geburtsurkunde in die Hände Deiner Eltern.

wenn du sie nicht hergibst, kannsie sich leicht eine besorgen auf dem standesamt

Das richterliche Recht wohl nicht, aber das Moralische.