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Hat meine freundin anspruch auf unterhalt von ihrer mutter

gefragt von simon0302 am 08.04.2009 um 11:55 Uhr

Also es ist so meine freundin 18 hat ziemlichen streit mit ihrer mutter und ihrem stiefvater. So wir wollen zusammen ziehen hat meine freundin einen anspruch auf unterhalt von ihrer mama oder ihrem stiefvater die beide berufstätig sind ? Können die sie noch irgendwie beeinflussen durch das jugendamt ? Ich weiss es nicht ich hab so angst das ich sie verliere wir sind doch schon verlobt!

Danke für viele hilfreiche antworten

Liebe grüsse Simon


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anonym
beantwortet von jockl am 8. April 2009 11:59
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Hilfreich ist die Antwort nicht, aber immer auf Kosten anderer? Das kann´s nicht sein, sich ein angenehmes Leben leisten wollen !!!


Ajamos
beantwortet von Ajamos am 8. April 2009 12:01
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Sobald Ihr zusammen wohnt,seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft,das heisst Unterhalt wird sie wohl keinen bekommen. Warum auch,nur weil man sich mal mit seinen Eltern nicht versteht und meint man wäre erwachsen genug um sein eigenes Leben zu führen....Dann soll man auch bitte sehen wie man alleine über die Runden kommt. Desweiteren kommt es mir so vor,als würdest du unheimlich klammern,vielleicht bist ja auch du der treibende kern.... Warum solltest Du sie denn verlieren,nur weil sie zu Hause wohnen bleibt???? Das macht keinen Sinn!


Nicoleta1151402
beantwortet von Nicoleta1151402 am 4. Oktober 2009 12:00
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du bekommst kein Unterhalt von deinen Eltern und kannst auch nichts dagegen machen.Weil es ein neues Gesetz gibt .Wonach Kinder erst mit 25 Jahen ausziehen dürfen, es sei denn du bist schwanger. hast du dein eigenes Einkommen und kannst dich alleine mit deinen Freund ernähren dann darfst du vorher ausziehen.Aber ansonsten bekommst du garnichts auch keine zuschüße vom Amt.

Kommentar von C3a363d3aaf2e3219d8724d6e68f8337smallgudrun0609 am 5. Oktober 2009 07:43

die Reglung kenne ich noch garnicht? Wenn Jugendliche im Streit ausziehen wollen, steht ihnen kein Unterhalt oder Zuschüsse vom Staat zu?

Kommentar von Simple_avatar1smallNicoleta1151402 am 5. Oktober 2009 13:43

Nein,nur wenn man sich devinitiv selbst versorgen kann.Bei uns in der Familie war genau das gleiche Problem meine Nichte wollte auch einfach ausziehen und war beim Amt.Die haben Ihr aber gesagt das dies nur möglich ist ,wenn sie selbst genug verdient.Weil es sich viele zu einfach machen und mit 18 Jahren einfach ausziehen.Das Amt muß es dann jedesmal finanzieren .Obwohl sie als Notlüge auch gesagt hat, das sie Streß zuhause hat und die Wohnung zu klein wäre. Ohne Anmeldung sind welche vom Amt rausgekommen und haben von meinen Bruder sogar die Wohnung begutachtet und sind zu den Entschluß gekommen ,das sie zuhause bleiben muß.Ich hoffe ich konnte ein bißchen helfen.

Kommentar von Simple_avatar1smallNicoleta1151402 am 5. Oktober 2009 14:23

Bei mein Bruder war das letztes Jahr der Fall.Aber meine Nichte bekommt jetzt ein Baby war auch beim Amt nochmal und nun darf sie sich eine kleine Wohnung von 60qm Suchen.(45 qm für sie und weitere 15qm fürs kind)

Kommentar von C3a363d3aaf2e3219d8724d6e68f8337smallgudrun0609 am 5. Oktober 2009 21:56

Ja, danke!Liebe Grüße Gudrun


lananel
beantwortet von lananel am 8. April 2009 11:58
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Neine eigentlich nicht


schweresHerz
beantwortet von schweresHerz am 8. April 2009 11:59
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Sieh mal hier nach, gilt zwar für Studenten, aber im Prinzip kann man das allgemein halten. http://www.studis-online.de/StudInfo/unterhalt.php Fragt aber beim Jugendamt nach!


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