Ich bin unverheiratet und habe einen Bruder und einen Halbbruder. In einem Testament habe ich verfügt, dass mein Bruder Alleinerbe ist. Kann mein Halbbruder einen Pflichtteil einklagen? Fall ja, kann ich verfügen, dass er diesen Pflichtteil einer gemeinnützigen Organisation spende? Da er sich in den letzten Jahren weder um meine kranke, mittlerweile verstorbene Mutter gekümmert hat, noch sich in irgendeiner Weise konstruktiv in unser Familienleben eingebracht hat, möchte ich nicht, dass er nur einen Cent von mir bekommt!

Die Pflichtteilsberechtigten haben dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie nach der gesetzlichen Erbfolge geerbt hätten, jedoch per Testament nichts bekommen sollen.
Dein Halbbruder ist erbberechtig, aber nicht pflichtteilsberechtigt!!!!
Dein Halbbruder wäre zwar ohne Testament erbberechtigt, aber nicht pflichtteilberechtigt. Das wären nur deine Kinder.

Insoweit es einen Pflichtteil gäbe, kannst du diesen nicht an irgendwelche Bedingungen knüpfen.
Andererseits hat dein Halbbruder keinen Pflichtteilsanspruch m.E.. Das weiß ich aber nicht so genau.