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Hat mein Halbbruder Anspruch auf einen Pflichtteil?

gefragt von chilischote99 am 31.10.2009 um 11:13 Uhr

Ich bin unverheiratet und habe einen Bruder und einen Halbbruder. In einem Testament habe ich verfügt, dass mein Bruder Alleinerbe ist. Kann mein Halbbruder einen Pflichtteil einklagen? Fall ja, kann ich verfügen, dass er diesen Pflichtteil einer gemeinnützigen Organisation spende? Da er sich in den letzten Jahren weder um meine kranke, mittlerweile verstorbene Mutter gekümmert hat, noch sich in irgendeiner Weise konstruktiv in unser Familienleben eingebracht hat, möchte ich nicht, dass er nur einen Cent von mir bekommt!

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Erbrecht x 573

elenore
beantwortet von elenore am 2. November 2009 11:39
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Die Pflichtteilsberechtigten haben dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie nach der gesetzlichen Erbfolge geerbt hätten, jedoch per Testament nichts bekommen sollen.

Dein Halbbruder ist erbberechtig, aber nicht pflichtteilsberechtigt!!!!


Eldor
beantwortet von Eldor am 31. Oktober 2009 11:20
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Dein Halbbruder wäre zwar ohne Testament erbberechtigt, aber nicht pflichtteilberechtigt. Das wären nur deine Kinder.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 31. Oktober 2009 11:15
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Insoweit es einen Pflichtteil gäbe, kannst du diesen nicht an irgendwelche Bedingungen knüpfen.
Andererseits hat dein Halbbruder keinen Pflichtteilsanspruch m.E.. Das weiß ich aber nicht so genau.


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