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Hat mein Exmann das Recht die Tagesmutter meiner Tochter kennen zu lernen?

gefragt von moench123moench123 am 10.07.2007 um 21:11 Uhr

Ich möchte aus verschiedenen Gründen nicht, dass mein Ex-Mann Kontakt hat zu der Tagesmutter, wo meine Tochter tagsüber ist, wenn ich nicht da bin - weder dass er dort persönlich hingeht, noch dort anruft. Kann ich ihm dies verwehren oder hat er das Recht dazu (gemeinsames Sorgerecht), hier "einzugreifen"? Er hat über mich jederzeit die Möglichkeit Kontakt mit seiner Tochter zu haben und er kann sie z.B. auch von der Schule abholen, wenn er will. Ich möchte nur, dass u.a.die Tagesmutter tabu ist. Kennt jemand hier die Rechtslage?

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Recht x 35.324 Kind x 2.635 Scheidung x 1.280 Tagesmutter x 110

anonym
beantwortet von maxxx am 10. Juli 2007 21:28
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Du kannst nur versuchen, es ihm gerichtlich verbieten zu lassen. Wenn er sich aber nichts zu Schulden kommen ließ, wirst Du keinen Erfolg haben. Warum auch?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 10. Juli 2007 21:14
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Eigentlich ist Ihr Ansinnen mit der Konzeption des "geminsamen Sorgerechts" unvereinbar!

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 10. Juli 2007 21:16

das ist korrekt und gut so!


Patron
beantwortet von Patron am 10. Juli 2007 23:52
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du willst ihm gern das leben schwer machen, willst ein tabu errichten trotz eines gleichberechtigten sorgerechts. du willst das kind benutzen, um auf ihm herumzuhacken. und dass sollte doch gerade vermieden werden. du willst zwar von ihm getrennt sein, ihn aber weiterhin mit kleinen quälereien unter druck setzen. das heisst, du hast dich in wahrheit nicht von diesem mann gelöst. nun sieh dir diese lage mal an, von der seite sozusagen, schlaf drüber, lach drüber, und dann zieh schlußfolgerungen daraus: lass ihn endlich los und in ruhe!


moench123
beantwortet von moench123 am 11. Juli 2007 21:02
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@ Alle: Danke an Tommmi - habe mich inzwischen rechtlich informiert und Deine Antwort ist die einzig richtige (durch Anwalt bestätigt). An die Vorherigen: ich weiß garnicht, was hier manchmal - abgesehen von dem rechtlich falschen Inhalt - für eine Emotionalität im Gange ist. Wahrscheinlich habt ihr alle schlechte Erfahrungen mit euren Ex-Frauen gemacht diesbezüglich,sonst wäret ihr nicht so angreifend mir gegenüber. Ich will niemand etwas streitig machen - so hat in diesem Fall der Ex-Mann jederzeit von mir die Möglichkeit, seine Tochter zu sehen usw. Es hatte einen bestimmten Grund, warum ich das gefragt habe und dieser lag in der Erfahrung der Vergangenheit, wo nämlich sowohl "Papa" als auch "Opa" meine Tochter bei der Tagesmutter abgeholt haben,ohne dass ich informiert war und dann konnte ich suchen, wo meine Tochter ist, da es die Tagesmutter dann irgendwann auch nicht mehr geblickt hat, wie sie sich zu verhalten hat......das nur zur kurzen Erklärung - bevor ich hier hingestellt werde,als wäre ich eine Mutter, die Ihre Verantwortung gegenüber einem Kind nicht kennt. Schön wäre in diesem Forum: lieber mal Fragen, was der Hintergrund einer Frage ist, als mit Polemie sofort in die Behauptung / den Angriff über zu gehen.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 11. Juli 2007 21:22

Liebe Wish2007, es wurde doch hier von niemandem behauptet das du eine "Rabenmutter" bist. Was mich bei deiner obigen Antwort stört ist das du sagst wir sollen nach dem Hintergrund fragen. Warum stellst du denn deine ursprüngliche Frage nicht sofort so das alle sie verstehen. Ich persönlich habe es , vielleicht war es Naivität, so verstanden als ob dein Ex-Mann diese Frau generell nicht kennenlernen dürfte. Das ist die eine Seite, die andere wäre die, ob du den Namen der Tagesmutter nennen mußt. Aber selbst wenn er sie kennt heißt es doch noch lange nicht das er seine Tochter ohne dein Wissen einfach abholt. Das dürfte er natürlich nicht. Aber nichts desto trotz ist es in der Realität, wenn er es wirklich will, ein leichtes die Tagesmutter ausfindig zu machen. Auf jeden Fall wünsche ich dir und deiner Tochter das es mit deinem Ex zu keinem Streit kommt bzw. er sich wieder legt auch im Sinne deines Kindes und deiner Nerven. LG Lola60


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 10. Juli 2007 21:59
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Gemeinsames Sorgerecht ist auch gemeinsame Sorgepflicht. Hätte der Vater des Kindes irgendwas getan, was nicht sein sollte, hätte er kein gemeinsames Sorgerecht. Insofern kannst du dem Kind und dem Vater nicht verwehren sich zu sehen, oder ein fernhalten bestimmen. Wenn es Gründe gibt, warum der Vater das Kind nicht sehen soll, solltest du zum Jugendamt gehen und dies regeln lassen. Recht hat das Kind auf seinen Vater. LG Lotusblume


Lola60
beantwortet von Lola60 am 10. Juli 2007 21:18
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Was spricht denn dagegen? Ihr beide habt doch das Sorgerecht vom Gericht zugesprochen bekommen. Also kannst du ihm das auch nicht verweigern. Außerdem hat die Tagesmutter ja auch noch ein Wort mitzureden, oder?

Kommentar von 52a6a9132a85c3c4a5b9333bbaa38fecsmallLotusblume12 am 10. Juli 2007 22:03

Die Tagesmutter ist Dienstleister, befürchte ich. Die Eltern müssen sich schon einig sein, wo das Kind gut aufgehoben ist. Schon mal sowieso bei gemeinsamem Sorgerecht. Die Tagesmutter hat da nur bedingt was mitzureden. Sie kann sagen, das gefährdet die Gesundheit des Kindes wenn die Eltern sich nicht einig sind und dass man das Kinder nicht willkürlich rumzerren kann. Aber rechtlich, sind Tagesmütter Dienstleister. LG Lotus


Tommmi2006
beantwortet von Tommmi2006 am 11. Juli 2007 20:27
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Es ist doch unglaublich, welcher unsubstantiierte Schwachsinn hier wieder mal verzapft wird...

Liebe Wish, die Antwort auf deine Frage ist schlicht und ergreifend: NEIN. Dein Exmann hat KEIN RECHT, die Tagesmutter deiner Tochter kennen zu lernen. Wenn du das nicht möchtest, darf er weder dort persönlich hingehen, wenn deine Tochter dort ist, noch dort anrufen. Er darf sich aufopfernd und liebvoll um seine Tochter kümmern, wenn sie bei ihm ist. Was du aber, wenn sie bei dir ist, für sie arrangierst oder mit ihr unternimmst, bestimmst nur du allein. Da hat er sich überhaupt nicht einzumischen. Sei mutig, ihm das auch so zu sagen und lass dich durch ihn nicht einschüchtern oder unter Druck setzen. Viel Glück.


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