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Hat mein Ex bei der Scheidung Anspruch auf Finanzanlagen, die auf meinen Namen laufen (Z.B.Bausparvertrag)?

gefragt von Melanie am 26.02.2007 um 21:49 Uhr

Mein Ex verdient sehr gut und will sich von mir scheiden lassen. Er zahlt im Moment Trennungsgeld im vollen Umfang für mich, weil ich arbeitslos bin. Ich habe seit meiner Lehre einen Bausparvertrag auf meinen Namen laufen, von dem er die Hälfte fordert. Hat er gesetzlich Anspruch auf meine Finanzanlagen im Scheidungsfall?


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Recht (9254)
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Reply


marxx
beantwortet von marxx am 26. Februar 2007 22:08
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Besteht ein Ehevertrag?
http://www.google.de/search?hl=de&q=Ehevertrag&btnG=Suche&meta=cr%3D...
Zahlt dein Ex Trennungsgeld aufgrund eines Gerichtsbeschlusses?
Ansonsten muss du dir dein Vermögen gegenüber dem Vermögen deines Ex beim Unterhaltsverfahren gegenrechnen lassen.
Da dein Ex aber sehr gut verdient, dürfte dein BSV wenig ins Gewicht fallen.


Kala44
beantwortet von Kala44 am 27. Februar 2007 06:18
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Hallo,bei meiner Scheidung war es so,wenn keine Gütertrennung besteht sondern Zugewinnemeinschaft,alles was vor der Ehe da war bleibt auch bei einem selbst.WAr bei mir eine hohe Lebensversicherung und bei meinem Ex ein Grundstück.Wurde nur das Haus angerechnet das wir darauf gebaut hatten,abzüglich der Schulden nach der Heirat.Würde aber auch immer einen Anwalt fragen.


E. M.
beantwortet von E. M. am 26. Februar 2007 22:04
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hallo! bin kein jurist, jedoch weiß ich aus eigener erfahrung: es gilt "halb-halb". hast du eine bausparvertrag, er nicht, wird geteilt. hast du einen und er dafür eine andere LV, kann man sich einigen, dass jeder das behält, was auf seinen namen läuft. im grunde liegt es jedoch im ermessen des richters.

ergo: mach dir keine allzu großen hoffnungen! außer natürlich, wenn du das kündigst, das geld anderweitig verwendest - und es plötzlich weg ist!?

http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=36941&page=1

über meinen link gelangst du in ein forum, in dem ich eine ähnliche geschichte gefunden habe. das wird dir helfen. viele grüße und viel erfolg!


anonym
beantwortet von asdfjklo am 26. Februar 2007 22:13
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Kommt es da nicht auch darauf an, welchen Güterstand man zu Beginn der Ehe vereinbart hat? Zugewinngemeinschaft, o.ä? Unter Umständen wäre es mal ganz nützlich einen unverbindlichen Beratungstermin bei einem Anwalt zu vereinbaren.




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