
Ja. Du darfst z. B. nicht bei einem Mitbewerber arbeiten.

Ja. Er muss dieser sogar zustimmen. Wenn Deine Nebentätigkeit mit Deinem Hauptjob kollidiert, kann er sie sogar untersagen.

Nein. Entgegen der hier anderslautenden Antworten ist es so, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht über die Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren muss. Dafür gibt es keine rechtliche verpflichtende Grundlage. Voraussetzung aber ist, dass die allgemeinen Grundbedingungen (z.B. kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz) und keine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers vorliegen. Trotzdem empfehle ich, im Normalfall den Arbeitgeber zu informieren, um später Mißverständnisse oder "innerbetriebliche Irritationen" auszuschließen.
Franticek am 19. November 2008 13:44 Allerdings komisch, dass dies in der Rechtsprechung etwas anders gesehen wird. ;-)

Ja, das Recht hat er. Außerdem muß er entscheiden, ob er diese Nebentätigkeit tolerieren kann.
Ja, denn es könnte die Konkurrenz sein und demzufolge für deinem Arbeitgeber schädigend

Ja, wenn
Du Beamter oder im öffentlichen Dienst bist
wenn es in Deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht.
Ansonsten wäre es egal. Solange Du
ihm keine Konkurrenz machst,
Du morgens nicht verschlafen in den Betrieb kommst
und Du nicht während der Arbeitsteit was für's Gewerbe tust.

Er hat das Anrecht zu erfahren,das du einen Nebenjob hast, genau erläutern, brauchst du´s glaub ich nicht...

Nein, er muß nur über die Nebentätigkeit an sich informiert sein.

Ja, er muss sie sogar erlauben, da deine Arbeitskraft zunächst mal ihm "gehört"!
dock69 am 15. Juli 2008 21:58 Naja, wir müssen mal die Kirche im Dorf lassen. Dem Arbeitgeber gehört maximal die Arbeitskraft für die Zeit, die er bezahlt. Der Rest geht ihn rechtlich gesehen nichts an. Deshalb hat er auch kein Mitspracherecht für die übrige Zeit, solange die Nebentätigkeit "arbeitsrechtlich unbedenklich" ist.
RBMannheim am 16. Juli 2008 10:35 Aber selbstverständlich! Er hat ein Anrecht darauf, dass man sich in der freien Zeit erholt, um dann für die bezahlte Zeit wieder ausgeruht und uneingeschränkt zur Verfügung steht! Ebenso verhält es sich mit Urlaub!