gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Hat mein Arbeitgeber das Recht zu erfahren,als was ich in meiner Nebentätigkeit arbeite?

gefragt von blueeys08 am 15.07.2008 um 21:23 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34830)
Arbeit (14335)
Arbeitgeber (509)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


pegolina
beantwortet von pegolina am 15. Juli 2008 21:25
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja. Du darfst z. B. nicht bei einem Mitbewerber arbeiten.


schurke
beantwortet von schurke am 15. Juli 2008 21:25
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja. Er muss dieser sogar zustimmen. Wenn Deine Nebentätigkeit mit Deinem Hauptjob kollidiert, kann er sie sogar untersagen.


dock69
beantwortet von dock69 am 15. Juli 2008 21:52
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Entgegen der hier anderslautenden Antworten ist es so, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht über die Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren muss. Dafür gibt es keine rechtliche verpflichtende Grundlage. Voraussetzung aber ist, dass die allgemeinen Grundbedingungen (z.B. kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz) und keine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers vorliegen. Trotzdem empfehle ich, im Normalfall den Arbeitgeber zu informieren, um später Mißverständnisse oder "innerbetriebliche Irritationen" auszuschließen.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 19. November 2008 13:44

Allerdings komisch, dass dies in der Rechtsprechung etwas anders gesehen wird. ;-)


yvydin
beantwortet von yvydin am 15. Juli 2008 21:24
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich meine schon.


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. Juli 2008 21:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das Recht hat er. Außerdem muß er entscheiden, ob er diese Nebentätigkeit tolerieren kann.


marbeja
beantwortet von marbeja am 15. Juli 2008 21:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, denn es könnte die Konkurrenz sein und demzufolge für deinem Arbeitgeber schädigend


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 15. Juli 2008 23:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, wenn

  • Du Beamter oder im öffentlichen Dienst bist

  • wenn es in Deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht.

Ansonsten wäre es egal. Solange Du

  • ihm keine Konkurrenz machst,

  • Du morgens nicht verschlafen in den Betrieb kommst

  • und Du nicht während der Arbeitsteit was für's Gewerbe tust.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 15. Juli 2008 21:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er hat das Anrecht zu erfahren,das du einen Nebenjob hast, genau erläutern, brauchst du´s glaub ich nicht...


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 15. Juli 2008 21:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, er muß nur über die Nebentätigkeit an sich informiert sein.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 15. Juli 2008 21:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, er muss sie sogar erlauben, da deine Arbeitskraft zunächst mal ihm "gehört"!

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 15. Juli 2008 21:58

Naja, wir müssen mal die Kirche im Dorf lassen. Dem Arbeitgeber gehört maximal die Arbeitskraft für die Zeit, die er bezahlt. Der Rest geht ihn rechtlich gesehen nichts an. Deshalb hat er auch kein Mitspracherecht für die übrige Zeit, solange die Nebentätigkeit "arbeitsrechtlich unbedenklich" ist.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 16. Juli 2008 10:35

Aber selbstverständlich! Er hat ein Anrecht darauf, dass man sich in der freien Zeit erholt, um dann für die bezahlte Zeit wieder ausgeruht und uneingeschränkt zur Verfügung steht! Ebenso verhält es sich mit Urlaub!


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 15. Juli 2008 21:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

JA!


Trudel1402
beantwortet von Trudel1402 am 15. Juli 2008 21:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.