Ich arbeite als Bedienung in einer kleinen Bar und verdiene 7 Euro in der Stunde. Das Trinkgeld muss ich komplett an den Chef abgeben, selbst wenn dieser nicht einmal da ist und ich an diesem Abend ganz allein arbeite. Moralisch ist das natürlich nicht in Ordnung, vor allem weil er die Gäste belügt indem er behauptet ich beäme das Trinkgeld, ich möchte allerdings nur wissen ob ich rechtlich einen Anspruch auf Trinkgeld habe?

Das Trinkgeld ist eine Anerkennung für guten Service. Es steht selbstverständlich der Bedienung und nicht dem Chef zu.

Ich würde ab sofort jedes Trinkgeld freundlich, aber bestimmt zurückweisen mit der Erklärung, dass es sich der Chef eh später holen würde. Etwa: "Nein, danke, behalten Sie das lieber. Ich muss das eh später an den Chef abgeben."
Wenn der Gast Trinkgeld gib,dann weil DU ihn gut bewiertet hast!Das Geld ist Deins
der Chef darf da trinkgeld nicht inbehalten und auch nicht mit dem Lohn verrechnen. Es gibt höchstens Modelle, bei denen alle Trinkegelder in eine Kasse kommen und dann unter allen Angestellten gleichmäßig verteilt werden. Der Chef hat auf jeden Fall kein Anspruch auf dein Trinkgeld. Du kannst ihn ja mal fragen ob er das auch richtig versteuert, weil du beim Finanzamt angibst, daß du ihm Geld gibst.
Finanzamt ... das ist ein guter Spaß mit ernstzunehmenden Risiken für den Chef...
grins ;-)

''Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.''
(§ 107 Gewerbeordnung)
Meines Wissens wird Trinkgeld als fixer Bestandteil der Entlohnung gewertet. Es stand ja sogar die Besteuerung zur Diskussion. Das Verhalten des Chefs ist nicht korrekt.
Befrage Deinen Arbeitsvertrag. wenn da nicht ausdrücklich drinsteht, daß Du das Trinkgeld abliefern mußt, ist es deines. Es sit üblich, daß Servierkräfte und Koch sich das Trinkgeld teilen.
Es ist nicht die Bezahlung der Gäste an Deinen Chef, sondern einen extra Anerkennung der Gäste, weil sie sich wohl fühlen. das kann am guten Koch , an der guten Umgebung (=Chefsache und Bedienung) oder eben an dir, der freundlichen Bedienung liegen.
ist das nicht ein altes ekel, dieser chef???? wer will mit dem schon gerne arbeiten?
Ich kenne nur den Ablauf, dass alle Trinkgelder zusammengeschmissen werden und dann aufgeteilt werden, um z.B. auch dem Küchenpersonal Gutes zu tun. Das andere scheint mir doch sehr merkwürdig, rechtlich vielleicht dann in Ordnung, wenn das eine Einstellungsbedingung war und du dein o.k. gegeben hast.
ub00t am 25. Mai 2009 16:04 Seh ich nicht so, wenn ich Trinkgeld gebe, muss es mir unter anderem auch geschmeckt haben, also eher der Koch ärgert sich über die Servierkraft, wenn sie für seine Leistung kassiert.
Aber hat das Marius nicht auch gemeint? Das Geld wird zusammengeworfen und dann unter allen Mitarbeitern der Schicht geteilt so das auch die Köche ihren Anteil bekommen, denn wie du schon sagst man gibt Trinkgeld wenn der Service gut war und ggf. das Essen. Nur für Teller schön rausgetragen gibts selten was oder wenig...
Das ist eine große Schweinerei. Schließlich gibt Dir der Gast das Trinkgeld für Deine besondere Freundlichkeit usw..Also als Bonus !

Annähernd die gleiche Frage gab es neulich schon mal. Vielleicht helfen die Antworten (die ich mir nicht durchgelesen habe, weil ich nicht betroffen bin; hatte mir nur gemerkt, dass es die Frage schon gab):
http://www.gutefrage.net/frage/darf-ein-der-arbeitgeber-das-trinkgeld-behalten

Solange Du nicht aufmuckst, nimmt er die Kohle doch gerne mit...

Ich glaube mal gehört zu haben, dass sofern über dem tariflichen Lohn bezahlt wird, ggf. eine arbeitvertragliche Regelung getroffen werden kann, dass das Trinkgeld auch der Chef erhält. Da wäre so etwas denkbar, er zahlt 7 € (oje Tarifvertrag?) garantiert und stockt auf 8 € auf. Dafür erhält er das Trinkgeld. Aber wie geschrieben, ich ahb das mal von einem Geschäftsführer eines Cafe´s gehört
Guten tag.Das trinkgeld gehort dir und uber 500 € muss du nur versteuer.Du kannst zu jede arbeitsgericht anrufen und werden dir das auch sagen.
Nein du hast es ja gekriegt weil du einen guten Service geleistet hast.
durfte mein trinkgeld bis jetzt immer behalten! auch wenn mein chef da war, hab ich seins bekommen!!
Und das ist sogar rechtlich im § 107 Gewerbeordnung festgelegt.
Stimmt so!
Wem gehört eigentlich das Trinkgeld, das ihr euch durch guten Service verdient? Viele Arbeitgeber wollen das Trinkgeld einkassieren oder undurchsichtige Umverteilungen durchführen. Gegen eine Aufteilung unter allen Beschäftigten spricht zwar nichts, aber rein rechtlich handelt es sich dabei um eine Schenkung eines Gastes an den Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber nix angeht