Ich meine diese Liegenbesetzer im Urlaub die am frühen morgen eine Liege mit einem Handtuch belegen um sich danach noch zu waschen , zu frühstücken und sonstiges zu tun um dann die Liege noch frei zu haben ?

Eindeutig nein!
Im Ausland ist diese spezifisch deutsche Macke teilweise inzwischen auch ausdrücklich verboten.
Nein hat man nicht; keinesfalls. Bloss scheut man halt die Konfrontation mit den jeweiligen Besetzern,oder.

Nein, das Recht hat man nicht, außer, wenn man die Liege gemietet hat. Wenn die Liegen incl. sind, reicht es nich, ein Handtuch drauf zu schmeißen! Obwohl das oft so gemacht wird.

Ich habe diese Unart auch hier in Ruheräumen in der Sauna oder am Whirlpool beobachtet, obwohl riesengroße Schilder diese verboten.
Natürlich haben diese Analphabeten kein Anrecht auf den Liegeplatz.
Wenn genügend Liegen frei sind, erspare ich mir den Ärger einer Konfrontation, denn Analphabeten sind meistens auch dumm und uneinsichtig.
Es ist eine Unart - wenn auch schon zur Gewohnheit geworden. Das Handtuch bedeutet keinen Anspruch auf diese Liege. Haben auch schon in einer Hotelanlage erlebt, dass morgens das Hotelpersonal umherging und alle auf den Liegen befindliche Handtücher einsammelte. Habe übrigens den Eindruck, dass gerade wir Deutschen meinen, ein Handtuch auf der Liege bedeutet eine Reservierung für den Rest des Tages.
nein. Das ist eine deutsche Unsitte...man steht 6 Stunden vorher auf, besetzt sich die Liege, geht wieder schlafen und die anderen Leute gehen natürlich nicht drauf. Ich glaube, jetzt, wo ich inzwischen weiß, dass das eine Unsitte ist, würde ich das Handtuch erstmal ins Wasser schmeissen und es dann im nassen Zustand durch den Dreck ziehen...
In Kenia lagen nach dem Frühstück einmal sämtliche Handtücher im Pool und ein Pappschild erklärte: The English were in East Africa before the Germans
UlfDunkel am 16. August 2007 14:29 Pruuuuuust. :-)
mit deinem eigenen Handtuch kannst du das ja machen. Aber nur weil es eine Unsitte ist, darfst du natürlich nicht das Eigentum von anderen beschädigen oder beschmutzen. Ansonsten würdest du dich nämnlich doch schadensersatzpflichtig machen
ich würde es nicht beschädigen, abgesehen davon, dass so etwas sowieso leichter gesagt als getan ist. Klar, es ist nicht schwer, aber ich würde so etwas nie tun

Nein, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Es ist auch keine Frage des Rechts, sondern des Benehmens; bzw. des schlechten Benehmens.

Nein - s. Demosthenes - es ist teilweise zum Glück auch verboten.
Komisch übrigens ist: In den Staaten habe ich diese Unsitte noch nicht erlebt...
Sicherlich ist das eine Unsitte die sich "eingebürgert" hat. Das Problem wäre nur... ich weiß ja nicht ob derjenige grad im Wasser oder auf Toilette ist. Es ist ja nicht unbedingt ersichtlich, es sei denn bei bestimmten Umständen.
Heeeschen am 16. August 2007 14:37 Ja zum Beispiel morgens um 7:00 Uhr - vor dem Frühstück...
Machen das die Engländer nicht ebenso?
Nein, die regen sich am meisten drüber auf.
Allerdings gibts ein gutes Mittel dagegen: Handtuch weg und auf die Liege drauflegen - so gewöhnt man es den Hartnäckigsten ab.