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Hat man wirklich ein Anrecht auf eine Liege, wenn man sein Handtuch drauf legt ?

gefragt von officers am 16.08.2007 um 13:26 Uhr

Ich meine diese Liegenbesetzer im Urlaub die am frühen morgen eine Liege mit einem Handtuch belegen um sich danach noch zu waschen , zu frühstücken und sonstiges zu tun um dann die Liege noch frei zu haben ?


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 16. August 2007 13:27
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Eindeutig nein!

Im Ausland ist diese spezifisch deutsche Macke teilweise inzwischen auch ausdrücklich verboten.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 16. August 2007 13:28

Machen das die Engländer nicht ebenso?

Kommentar von 622a0a9071a62222d3609db9c8991a7fsmallsoust am 16. August 2007 13:31

Nein, die regen sich am meisten drüber auf.

Allerdings gibts ein gutes Mittel dagegen: Handtuch weg und auf die Liege drauflegen - so gewöhnt man es den Hartnäckigsten ab.


anonym
beantwortet von teedame am 16. August 2007 13:27
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Nein hat man nicht; keinesfalls. Bloss scheut man halt die Konfrontation mit den jeweiligen Besetzern,oder.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 16. August 2007 13:28
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Nein, das Recht hat man nicht, außer, wenn man die Liege gemietet hat. Wenn die Liegen incl. sind, reicht es nich, ein Handtuch drauf zu schmeißen! Obwohl das oft so gemacht wird.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 16. August 2007 13:33
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Ich habe diese Unart auch hier in Ruheräumen in der Sauna oder am Whirlpool beobachtet, obwohl riesengroße Schilder diese verboten.

Natürlich haben diese Analphabeten kein Anrecht auf den Liegeplatz.

Wenn genügend Liegen frei sind, erspare ich mir den Ärger einer Konfrontation, denn Analphabeten sind meistens auch dumm und uneinsichtig.


Justin
beantwortet von Justin am 16. August 2007 13:31
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Es ist eine Unart - wenn auch schon zur Gewohnheit geworden. Das Handtuch bedeutet keinen Anspruch auf diese Liege. Haben auch schon in einer Hotelanlage erlebt, dass morgens das Hotelpersonal umherging und alle auf den Liegen befindliche Handtücher einsammelte. Habe übrigens den Eindruck, dass gerade wir Deutschen meinen, ein Handtuch auf der Liege bedeutet eine Reservierung für den Rest des Tages.


Wasserschweinchen
beantwortet von Wasserschweinchen am 16. August 2007 13:30
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nein. Das ist eine deutsche Unsitte...man steht 6 Stunden vorher auf, besetzt sich die Liege, geht wieder schlafen und die anderen Leute gehen natürlich nicht drauf. Ich glaube, jetzt, wo ich inzwischen weiß, dass das eine Unsitte ist, würde ich das Handtuch erstmal ins Wasser schmeissen und es dann im nassen Zustand durch den Dreck ziehen...

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 16. August 2007 13:54

In Kenia lagen nach dem Frühstück einmal sämtliche Handtücher im Pool und ein Pappschild erklärte: The English were in East Africa before the Germans

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 16. August 2007 14:29

Pruuuuuust. :-)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. August 2007 15:27

mit deinem eigenen Handtuch kannst du das ja machen. Aber nur weil es eine Unsitte ist, darfst du natürlich nicht das Eigentum von anderen beschädigen oder beschmutzen. Ansonsten würdest du dich nämnlich doch schadensersatzpflichtig machen

Kommentar von Simple_avatar4smallWasserschweinchen am 17. August 2007 12:28

ich würde es nicht beschädigen, abgesehen davon, dass so etwas sowieso leichter gesagt als getan ist. Klar, es ist nicht schwer, aber ich würde so etwas nie tun


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. August 2007 13:44
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Nein, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Es ist auch keine Frage des Rechts, sondern des Benehmens; bzw. des schlechten Benehmens.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 16. August 2007 13:28
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Nein - s. Demosthenes - es ist teilweise zum Glück auch verboten.

Komisch übrigens ist: In den Staaten habe ich diese Unsitte noch nicht erlebt...


anonym
beantwortet von Capuccino am 16. August 2007 13:41
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Sicherlich ist das eine Unsitte die sich "eingebürgert" hat. Das Problem wäre nur... ich weiß ja nicht ob derjenige grad im Wasser oder auf Toilette ist. Es ist ja nicht unbedingt ersichtlich, es sei denn bei bestimmten Umständen.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 16. August 2007 14:37

Ja zum Beispiel morgens um 7:00 Uhr - vor dem Frühstück...


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