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Hat man wenn man eine durchgezogene Linie überfährt Schuld an einem Unfall?

gefragt von Sandysky79 am 03.11.2009 um 19:34 Uhr

Ich bin rechts gefahren an einer drei spurigen Strasse. Ne grosse Ampelanlage. Dreispurig. Links gehst zum abbiegen mittig gerade aus sowie auch rechst egradeaus oder zum abbiegen. Komme grad von der rechten Seite der Autobahn. Ordne mich Mittig ein werde reingelassen. Fahre schon mittig. Da sagt meine Mutter der will doch nicht.... und schon weiche ich nem Golf aus der mit der Schnauze in meine Spur steht. Er erwischt mich trotzdem an der gesamten Fahrerseite. Da ich meine Kinder dabei hatte und genau hinter mir mein Baby setze ich noch ein Ausweichmanöver jedoch von Rechst kamen andere Autos, also drückte ich auf Gas um nicht viel erwischt zu werden ..Er wäer sonst genau an der Seite wo mein Baby sass in mich rein. So schlürfte er seitlich mich ab blieb aber an meinem Auto noch hängen und zog mir die Schutzblende runter wobei sich de auch was am Kofferaum verzogen hat. Der geht nicht mehr auf. Schuldfrage steht.. er sagt ich hätte Schuld.. Also blieb ich in der Spur. Jedoch wie gesagt traf mich der Golf an der gesamten Seite. Wer hatte nun Schuld? Ich steh noch total unter Schock.. konnte nichtmal heim fahren wiel mich alles zittert.

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turalo
beantwortet von turalo am 3. November 2009 19:37
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"Die durchgezogene Linie betrachten wir als Mauer" sagte mein Fahrlehrer. Ein Überfahren gilt als rechtswidrig.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 6. November 2009 11:42

gut dein fahrlehrer in aller ehre ;) aber der ist niemand der sich versicherungstechnisch auskennt ;) jedenfalls nicht 100%.....ich schildere dir ein beispiel......

kundin von mir fährt auf der linken spur ca. 50km/h (stadtverkehr)...es regnet (nicht sehr stark/mittelstark)aus der gegenüberliegen seite sieht sie einen heranfahrenden notarztwagen (auf der gegenfahrbahn)....der kommt mit hoher geschwindigkeit näher...plötzlich fährt genau in dem moment ein fahrzeug auf ihre spur...über eine doppelt gesperrte linie in den gegenverkehr, sie bremst...fährt voll rein...sie bekommt eine teilschuld von 25% vor gericht wegen den unten stehenden gesetzestext...frag mal wie dein fahrlehrer die situation gesehen hätte


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pippi60
beantwortet von pippi60 am 3. November 2009 19:38
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Ich werde aus Deiner Schilderung nicht ganz schlau. Aber man darf die Sperrlinien nicht überfahren! In Deinem Fall würde ich Dein Verhalten so erklären, wie Du eben. Du hattest Deine Kinder im Auto!


anonym
beantwortet von romar1581 am 3. November 2009 19:37
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Wirr ist deiner Rede Sinn...


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 4. November 2009 13:26
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aufgrund der gefährdungshaftung wird es möglicher weise einen teilschaden geben 50 / 50%, oder 25 / 75 % wenn es keine zeugen gibt. darüberhinaus wer wurde von euch beiden verwarnt? du, er oder beide? oder keiner? wer steht auf dem ersten platz im zettel der polizei? http://de.wikibooks.org/wiki/ZurGef%C3%A4hrdungshaftungbeimVerkehrsunfall#.C2.A77StVG:DieHaftungdes_Fahrzeughalters


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