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Hat man vor Ablauf der 3 Jahre Erziehungsurlaub Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz?

gefragt von susisc am 06.02.2009 um 21:27 Uhr

Hallo, kann man vor Ablauf der maximalen 3 Jahre seines Erziehungsurlaubs seinen alten (oder natürlich gleichwertigen) Arbeitsplatz zurückfordern ? Oder kann mein Chef sagen dass er vor Ablauf der 3 Jahre nicht verpflichtet ist mich wieder einzustellen ? Dummerweise wurde nämlich nichts vereinbart. Danke für die Antworten!


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julia611
beantwortet von julia611 am 6. Februar 2009 21:34
1x
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normalerweise wird vor dem antritt des erziehungsurlaub dieser beantragt in dem drin steht das man erstmal vor hat z.b. 1 jahr oder so zu nehmen. wenn gleich 3 jahre festgelgt wurden kann im erziehungsurlaub ein antrag beim ag gestellt werden das man früher wieder arbeiten möchte ob dies dann geht oder nicht entscheidet der ag weil es kann ja sein das für die elternzeit eine vertretung eingestellt wurde. wenn nichts dagegen spricht das sie wieder anfangen können ist der ag verpflichtet ihnen ihre alte stelle oder eine gleich wertige stelle zu geben.


Taraa
beantwortet von Taraa am 6. Februar 2009 21:28
0x
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Es kommt ganz darauf an wie viel Erziehungsurlaub Du eingereicht hast.

L.G.

Kommentar von susisc am 6. Februar 2009 21:29

Es wurde ja eben nichts vereinbart.



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