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Hat man steuerliche Vorteile, wenn man aus der Kirche austritt?

gefragt von taumeltraum am 28.05.2009 um 11:03 Uhr

Da ich nie in die Kirche gehe und trotzdem Kirchensteuer bezahle, habe ich überlegt ob ich austreten soll. Man hat mir aber gesagt, dass man dann woanders einfach mehr zahlen muss, und sich steuerlich nix spart. Stimmt das?


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anonym
beantwortet von anjanni am 28. Mai 2009 11:06
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Die Kirchensteuer wird Dir als Sonderausgaben angerechnet. Insofern zahlst Du nach dem Kirchenaustritt tatsächlich mehr "normale" Steuern. Es rechnet sich nicht komplett gegen, aber je nach Höhe Deines Steuersatzes macht es schon was aus.

Bedenke auch, was mit den Kirchensteuern alles finanziert wird. Es sind jedenfalls nicht die kostbaren Sakralgegenstände in den Kirchenräumen, sondern eher so Institutionen wie Kindergärten, Altenheime usw., die unter kirchlicher Trägerschaft stehen. Wenn die Kirchen das alles nicht mehr finanzieren kann, weil die Kirchensteuern ausbleiben, werden es alle durch ihre Steuern zahlen müssen.

Ergo: Zahlen müssen wir eh.

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 28. Mai 2009 11:15

DH!

Kommentar von Charlyweisswas am 3. November 2009 15:54

Da bist Du aber schlecht informiert: das Argument, die Kirchensteuer nütze sozialen Einrichtungen ist schlichtweg falsch!

Beispiel: Von allen Aufwendungen für Caritas und Diakonischem Werk (2005 rund 45 Mrd. Euro) werden nur rund 800 Mio. Euro von der Kirche beigesteuert, das sind exakt 1,8 Prozent der Kosten von Caritas und Diakonie, aus der Kirchensteuer davon die Hälfte, also WENIGER ALS EIN PROZENT.

Ähnlich sieht es mit den Verhältnissen bei Kindergärten oder Krankenhäusern aus: auch wenn da eine Konfession über der Tür steht, bezahlt die Kirche da nur ein paar Cent für.

Ein Kirchenaustritt schadet also beileibe NICHT der Finanzierung irgendwelcher sozialer Dienste.


anonym
beantwortet von Mensch1 am 28. Mai 2009 11:06
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Du sparst nichts, weil die Kirchensteuer sowieso als Freibetrag gerechnet wird. D.h. ohne Kirchensteuer hast Du einhöheres Einkommen und kannst in eine höhere Steuerklasse rutschen, wenn Du Pech hast.

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 28. Mai 2009 11:15

DH! Diese Antwort ist ganz richtig. Es gibt aber leider immer noch zu viel 'Kurzsichtige', die diesen Zusammenhang nicht erkennen. Man kann sich also auch durch den Kirchenaustritt ins eigene Fleisch schneiden, weil man/frau dann mehr Einkommensteuer zahlt.

Kommentar von Mensch1 am 28. Mai 2009 14:16

Ich hätte besser schreiben sollen, dass man in eine andere Steuerprogressionsstufe rutschen kann (statt Steuerklasse)


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 28. Mai 2009 11:04
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Man spart die Kirchensteuer tatsächlich, es werden dafür ersatzweise keine Gelder abgezogen. Aber am Ende sind es nur Peanuts.

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 28. Mai 2009 11:19

Das stimmt so nicht! Die Summe des zu versteuernden Einkommens erhöht sich, weil die Kirchensteuer von der Einkommenssteuer voll abzugsfähig ist. Schaut auf euren Lohnsteuerjahresausgleich, wenn ihr Kirchensteuer gezahlt habt und euch werden die Augen auf gehen!


AltecLancing
beantwortet von AltecLancing am 28. Mai 2009 11:05
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Du sparst dir den Kirchenbeitrag

Aber mehr is da nicht.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 28. Mai 2009 11:14

und dazu natürlich noch die Kirchensteuer

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 28. Mai 2009 11:22

*...musst dafür aber mehr Einkommensteuer zahlen, weil du am Jahresende die Kirchensteuer beim Jahresausgleich nicht mehr vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen kannst.


anonym
beantwortet von Ballermann11 am 28. Mai 2009 11:05
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stimmt nicht du sparst die kompletten kirchensteuern habe ich auch gemacht und das ist 1 urlaub

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 28. Mai 2009 11:05

... im Fegefeuer oder in der Hölle? Sind das nicht nur 9% von der Einkommensteuer? Das dürfte aber ein bescheidener Urlaub werden!

Kommentar von anjanni am 28. Mai 2009 11:17

...oder Ballermann11 hat ein beneidenswert hohes Einkommen!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 28. Mai 2009 11:05
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Es entfällt die Kirchensteuer ersatzlos!

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 28. Mai 2009 11:23

dafür bezahlst du aber mehr Einkommensteuer, weil auch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer von der Einkommensteuer ersatzlos wegfällt, wenn du einen Steuerausgleich am Jahresende machst!

Kommentar von Charlyweisswas am 27. November 2009 17:43

Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit: Die Kirchensteuer beträgt 9% (je nach Bundesland) der Einkommensteuer, ist aber von der Bemessungsgrundlage abzugsfähig.

Man spart also nicht die volle Kichensteuer sondern nur den Betrag minus des Steuersatzes auf die Kirchensteuer. Beispiel: zahlt man 1000 Euro Kirchensteuer bei einem Einkommensteuersatz von 30% und tritt aus, spart man efektiv nur etwa 700 Euro.

Natürlich kann man unglücklicherweise in eine höhere Progression rutschen. Aber wer achtet denn aber bitte bei Spenden auf seine Progression? Genauso habe ich doch bei der Anschaffung von Fachliteratur meine Progression nicht im Kopf, oder? Das rechnet doch kein Mensch aus!


anonym
beantwortet von mysternchen am 28. Mai 2009 11:05
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doch sicher bringts das. die kirchensteuer fällt halt weg. es kommt nichts neues dazu. im Jahr sparst du über 100 €.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 28. Mai 2009 11:06

Das hängt vom Verdienst ab. Ein Lehrling spart natürlich nicht so viel ein.


Pappelgrund
beantwortet von Pappelgrund am 28. Mai 2009 11:06
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Quatsch, wer sagt denn sowas? Du sparst dir einfach mal das Geld für diese Institution. Beten kann man auch zu hause. :-)


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 28. Mai 2009 11:13
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Nicht unbedingt, denn die Kirchensteuer ist voll steuerlich abzugsfähig von der Einkommensteuer. Wenn man aus der Kirche austritt und dadurch vermeintlich die Kirchensteuer 'spart' kann es sein, ist das zu versteuernde Einkommen höher. Dadurch kann man unter Umständen sogar in eine höhere Steuerprogression kommen und dadurch sogar noch mehr Steuern zahlen als vorher, die sogar über den Betrag liegen können, den man vorher zusammen mit Einkommensteuer und Kirchensteuer bezahlt hat.

Es ist also auch ein Rechen-Exempel.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 28. Mai 2009 11:05
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Nein, das stimmt nicht - war bestimmt jemand von der Kirche?schmunzel* Also ich hatte, nachdem ich nicht mehr RK drin stehen hatte fast 50 DM mehr auf dem Konto damals - was diesen Betrag ausmachte.

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 28. Mai 2009 11:25

Auch noch nach dem Lohnsteuerjahresausgleich am Jahresende? Wohl kaum, denn du konntest die gesamte Kirchensteuer dann nicht mehr vom zu versteuernden Einkommen abziehen.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 28. Mai 2009 12:26

Das sind Pfennigsbeträge - ich bitte Dich - im Vergleich dazu ist es mir doch lieber jeden Monat 25 Euro zu sparen oder? Gerade heute, wo man tatsächlich mit jedem Euro rechnen muss bei den erhöhten Kosten. Als damals die Soli-Beiträge hinzu kamen und der Mist genauso hoch war wie die Kirchensteuer - da bin ich da rausgegangen, weil ich nicht einsah gleich 100 DM abzudrücken - das eine muss man ja - LEIDER- das andere ist ja freiwillig!


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 28. Mai 2009 11:06
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Ich denke diese Auskunft ist falsch...warum solltest du dann woanders mehr bezahlen und vor allem wo?Aber du mußt mit rechnen...dass du für den Austritt auch nochmal Geld zahlen mußt.Ich hatte vor ein paar Jahren 20 oder 30 Euro zahlen müssen.

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 28. Mai 2009 11:25

Man bezahlt mehr Einkommensteuer an den Staat, weil beim Lohnsteuerjahrsausgleich am Jahresende die Kirchensteuer nun nicht mehr voll in Abzug gebracht werden kann.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 28. Mai 2009 11:30

Na ob die paar unnütz gezahlten Euro die dann weg fallen ins Gewicht fallen?


bafti14
beantwortet von bafti14 am 28. Mai 2009 11:08
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Hast du schon mal deine Kirchensteuer an Weihnachten gesehen was da abgezogen wurde ich habe es und mir eine gute Lohnerhöhung Verschaft in dem ich aus der Kirche ausgetreten bin ich habe bis Heute keine Nachteile bemerkt.


Pan89
beantwortet von Pan89 am 28. Mai 2009 11:07
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Die kirchensteuer fällt halt weg. wenn du aber später auf dem Friedhof beerdigt werden möchtest solltest du schon in der Kirche bleiben. Zumindest ist das bei den Katholiken so


anonym
beantwortet von sleipa am 28. Mai 2009 11:10
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macht die Kirche doch nicht ganz soo schlecht ;-) ohne die gäb es nich so viele feiertage =)


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 28. Mai 2009 11:11
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So direkt nicht. Es ist nur so, daß alle vom vollen Bruttogehalt rechnen: Lohnsteuer, Krankenkasse, Rentenkassen, und auch sonst alle. Aber das tun sie auch, wenn Du weiter Kirchenbeiträge bezahlst. Du sparst also Geld wenn Du austrittst.
Übrigens: Daß über den Staat und die Lohnabrechnung Kirchen-"Steuer" abgeführt wird, ist verfassungswidrig. Da in unserem Grundgesetz festgelegt wurde, daß eine Trennung von Staat und Kirche stattfinden muß, ist der zwangvolle Einzug über die Lohnabrechnung reichlich illegal. Niemand wagt sich da aber heran, weil die beiden Hauptkirchen hierzulande, wegen dem bombastischen, erzwungenen garantierten Einkommen viel zu mächtig sind, um sich dagegen auflehnen zu können. Die deutschen Hauptkirchen sind die reichsten der Welt, und machen aus den aus Mündern geblasenen warmen Luft Geld wie dreck. Mit Gott hat das nichts zu tun.

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 28. Mai 2009 11:18

Der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat ist nicht verfassungswidrig, weil er die Trennung von Kirche und Staat nicht antastet. Der Staat zieht nur die Kirchensteuer als Inkassostelle für die Kirche ein und bekommt dadurch eine Vergütung von der Kirche. Der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat ist also keine hoheitliche Maßnahme, sondern eine Dienstleistung, die der Staat als Körperschaft für die Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts erhebt und sich diese aber bezahlen lässt.

Du solltest dich also besser informieren. Denn: wäre es verfassungswidrig, wäre es schon längst durch eine Urteil des Bundesverfassungsgericht gestoppt. Es gibt ausreichend Gegner dieser momentanen Regelung, die schon längst Verfassungsklage erhoben hätten, hätte diese Aussicht auf Erfolg!

Kommentar von E429559ceff83b232051e792e39cff2dsmallGlatteis am 5. Juni 2009 19:34

Richtig. Der Staat macht sich zum Büttel der Kirche. Das darf er eben nicht. Da muß eine absolute Trennung eingehalten werden. Arschkriecher.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 25. September 2009 09:20
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Nein. Man spart sich lediglich die Kirchensteuer.


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