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Hat man nach 8Jahren Scheidung noch Rechte auf Grundstücksansprüche?

gefragt von szukiszuki am 14.09.2008 um 20:47 Uhr

Vor acht Jahren wurde ich geschieden und es Bestand in der Ehe Gütertrennung.Das Haus in dem wir und unsere Kinder lebten hatte er geerbt.Ein kleineres wurde für unsere Tochter zusätzlich gebaut,wo sie auch bis vor kurzem noch wohnte.Ich habe mit meinem Ex eine schriftliche Vereinbahrung getroffen,das unsere Tochter nach meinem Auszug Dauerwohnrecht hat und ich dann auf alles verzichte.Jetzt hat er eine neue Lebensgefährtin die das Haus in Anspruch nehmen möchte.da meine Tochter eine Stadtwohnung bezogen hat aber immernoch den Wohnsitz als Hauptwohnsitz beibehält.Darf er das und wenn ja,was kann ich Beanspruchen da er unseren Vertrag gebrochen hat?Ach ja,Grundstück ist gepachtet.


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koira1975
beantwortet von koira1975 am 14. September 2008 20:49
1x
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Wer hat das zweite Haus gebaut? Wer hat es bezahlt? Ihr (noch) zusammen? Hast Du dann Deine REchte an diesem Haus auf ihn oder auf Deine Tochter übertragen?

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 14. September 2008 20:57

es wurde von uns beiden Finanziert aber er Baute es selbst für unsere Tochter, so war es abgemacht.Jetzt will er ihr das wgnehmen nur weil sie nicht mehr dort wohnt,sondern es als Sommerhaus nutzen möchte.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 14. September 2008 21:08

Wenn ihr es beide finanziert habt, hätte es strenggenommen bei der Scheidung verkauft werden müssen bzw. er hätte Dich auszahlen müssen.Ist dieser Vertrag, dass Eure Tochter das Haus lebenslang nutzen kann beim Notar gemacht worden/bei der Scheidung schriftlich fixiert worden? Ist fixiert worden, dass sie das alleinige Nutzungsrecht hat?

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 14. September 2008 21:27

leider nein,haben das unter uns geregelt.Hab gedacht es reicht aus.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 15. September 2008 00:42

Wenn Du gar nichts schriftlich hast,hat Deine Tochter schlechte Karten. Die Scheidung liegt zu lange zurück, um jetzt noch Ansprüche zu erheben. Trotzdem würde ich sicherheitshalber noch einen Anwalt konsultieren.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 15. September 2008 20:45

habe lediglich ein Stück Papier was er Unterschrieben hat,das unsere Tochter Dauerwohnrecht hat.Wurde aber nicht Notariell beglaubigt.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. September 2008 20:54
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Du hast hier eher keine Ansprüche; die Tochter möglicherweise schon.

Es kommt hier sehr auf die vertragliche Ausgestaltung an; inwieweit das Wohnrecht ausgeübt werden muß, um erhalten zu bleiben beispielsweise.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 14. September 2008 21:13

Danke für Ihre Nachricht.Der Vertrag wurde intern abgeschlossen.Ich muß noch erwähnen das es Pachtland von der Kirche ist den mein Ex und ich beide zusammen abgeschlossen hatten.Normalerweise müßte ich noch eingetragen sein,da man nur mit einer schriftlichen Kündigung den Anspruch verliert.Ich hatte mit ihm vereinbart das unsere Tochter dafür Dauerwohnrecht erhält und ich ausziehe.Normalerweise hätte ich doch auch dort einziehen können,oder?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 14. September 2008 21:48

Erbpacht also?

Das macht es sehr komplex. Um hier einen vernünftigen Rat erteilen zu können, wäre eine gewisse Einarbeitung in die entsprechenden Unterlagen zwingende Voraussetzung. Das ist im Rahmen dieser Plattform leider nicht möglich.

Kommentar von anjanni am 15. September 2008 09:39

WolfRichter - und wenn Du weiterliest, stellst Du fest, daß es noch komplexer ist: Der Bau wurde schwarz gebaut... ;-)


anonym
beantwortet von anjanni am 14. September 2008 20:55
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Was Ihr damals vereinbart habt, ist zwar auch irgendwas Gültiges. Aber ein Wohnrecht, auf das man sich gerichtsfest berufen kann, müßte im Grundbuch eingetragen sein.

Da es um ein Wohnrecht für Deine Tochter geht, hast Du wohl keine Ansprüche.

Würde Deine Tochter denn das Wohnrecht in dem Haus gerne behalten? Sie könnte sich das ja auch quasi abkaufen lassen. Ist eine Frage der Verhandlung.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 14. September 2008 21:17

ich weiß es nicht,da es ja eigentlich alles schwarzbauten sind.Aber mein Kind möchte es doch gerne weiterhin behalten.Sie muß auch Polizeilich dort gemeldet bleiben ansonsten verliert man den damaligen Anspruch auf Dauerwohnrecht der ja heute beim Kauf eines Hauses nicht mehr gegeben wird.

Kommentar von anjanni am 14. September 2008 22:53

Cool - Schwarzbauten.

Deine Tochter kann ja dort gemeldet bleiben. Und da sie mit der Schwarzbauerei ja nichts zu tun hat, kann sie sogar versuchen, ihr Wohnrecht einzuklagen...

Ich lach mich schlapp...

Einen Anspruch auf Dauerwohnrecht erwirbt man nicht mit dem Kauf eines Hauses sondern per entsprechender Eintragung ins Grundbuch. Aber ein Wohnrecht für einen Schwarzbau wird man wohl nirgends bekommen.

Und hoffentlich klagt sie - das wird dann nämlich fein für die Bauherren von damals...

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 15. September 2008 20:52

Es ist eine Siedlung die sich Behelfsheim nennt.Sie hat einen Verein und der macht auch die Pachtverträge.Als wir einzogen mußten wir uns dort Polizeilich Anmelden und unsere Stadtwohnung aufgeben.So stand es im Vertrag.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 15. September 2008 09:11
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Bitter aber wohl wahr ! Dein Vertrag ist nichtig ! Solche Vereinbarungen sind Form-gebunden und müssen notariell beglaubigt sein ! Du hattest nichts zu vereinbaren weil es sich nicht um Zugewinn gehandelt hatte ! Wenn Du durch diese Vereinbarung auf etwas verzichtet hattest, bist Du möglicherweise getäuscht worden, aber das Rückgängig zu machen,ich weiß es nicht ! Zumindest viel Ärger, Kosten, und Zeit ! Lass Dich beraten ob überhaupt eine Anfechtung lohnt !

Kommentar von anjanni am 15. September 2008 09:40

Formal wird man für einen Schwarzbau auch nichts vereinbaren können. Da würde ich mich an ihrer Stelle mal in irgendein Erdloch verkriechen.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 15. September 2008 10:24

so ein Mißt.Gestern war ich bei ihm um darüber zuverhandeln,Ergebniss er hat mich körperlich angegriffen und mich rausgeschmissen. Jedenfalls Danke für alle die mir helfen wollten.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 15. September 2008 20:48

einen Anwalt hätte ich mir gerne genommen,aber leider Reicht mein Einkommen nicht,Alg II.


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