Hat man mit Beginn der Berufsausbildung noch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern ?
Ich frag mich, ob man trotz der Ausbildungsvergütung noch Anspruch auf Unterhalt hat, oder muss man da auf die Gnade der Eltern hoffen ? Kennt sich jemand aus damit ? Ich hab zudem vor, neben der Ausbildung ein Fernstudium zu absolvieren, falls das ausschlaggebend ist ...
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Unterhaltspflichtig sind die Eltern bis zum 27 ten Lebensjahr wenn du nicht mehr zuhause wohnst.Vorraussetzung ist das du mit dem Notwendigen Fleiss deiner Ausbildung nachkommst.Gibst du dir keine Mühe eine Ausbildung abzuschliessen brauchen deine Eltern nicht zahlen. Gruß Ralf
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So lange du dich in der Erstausbildung befindest und unter 25 Jahre alt bist, sind deine Eltern unterhaltspflichtig, sofern sie finanziell dazu in der Lage sind. Andernfalls kannst du Ausbildungsförderung beantragen.
Kommentar von aibischaibisch 19.09.2012... cool
Kommentar von MandavaMandava 19.09.2012Es gibt keine Altersgrenze beim Unterhaltsanspruch. Du verwechselst das mit der Altersgrenze beim Kindergeld. Die liegt bei 25 Jahren.
Kommentar von joyce123joyce123 19.09.2012Oh doch, die gibt es! Spätestens mit dem 27. Lebensjahr des Kindes sind die Eltern nicht mehr in der Pflicht.
Kommentar von MandavaMandava 20.09.2012Siehe auch:
Eine Altersgrenze, ab der Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt mehr schulden, gibt es nicht.
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebenslagen.do?action=showdetail&modul=LL&am...!0
Du kannst ja mal "Altersgrenze+Unterhalt+Kind" googlen. Da findest du noch andere Quellen.
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Du hast während der Ausbildung grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt, allerdings wird dein Einkommen angerechnet.
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hierbei kommt es darauf an wie viel man als azubi verdient.die differenz ist dann von den eltern zu erstatten.beantragen kann man auch noch wohngeld-wenn man eigene wohnung hat- bab oder bafög und dann gibt es ja kindergeld.sollte das noch immer nicht ausreichen sind die eltern zum unterhalt verpflichtet wärend der ausbildung und studium bis 26 jahre.
Kommentar von TETTETTETTET 20.09.2012Es gibt keine Altersgrenze. Der Unterhaltsanspruch an die Eltern geht vor staatlichen Leistungen.
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Das kommt natürlich darauf an, wie hoch deine Ausbildungsvergütung ist.
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Hier findest du alles ,
http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/unterhalt/duesseldorfer-tabelle.html
danke ralf
Es gibt keine Altersgrenze beim Unterhaltsanspruch.
Das stimmt in so fern wenn das Kind nicht in der Lage ist für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen.Das trifft nicht auf die Frage des Fragestellers zu. Gruß Ralf
Geht die Unterhaltspflicht der Eltern nicht nur bis zum 25. Lebensjahr? Bis 27 ist mir ganz neu?? Grüße aus der Ferne :)
Nein. Das Kindergeld gibt es nur bis zum 25 Lebensjahr (früher bis 27). Viele verwechseln das. Es gibt keine Altersgrenze beim Unterhalt.
@Mandava, dass mit dem Kindergeld kenne ich auch so wie du geschrieben hast, meine Tochter bekam noch bis 27 Ja. Kindergeld mein Sohn nur noch bis 25.
Wegen des Unterhalts habe ich gefragt, weil ich hier schon so oft gelesen habe, wenn vom Amt Geld bezogen wird, dann stehen die Eltern bis zum 25igsten Lebensjahr in der Pflicht. LG
Guten Morgen. Hab das Thema noch mitgemacht bei meiner noch Ehefrau und ihrer Tochter.Befindet sich das Kind in der Ausbildung muß noch Unterhalt gezahlt werden bis zum 27 ten Lebensjahr.Vorraussetzung ist das das Kind mit einem gewissen Fleiß lernt.Zu berücksichtigen ist der Selbstbehalt der Eltern. Gruß Ralf
Wieder einmal referierst du hier deine perönlichen Erfahrungen. Du solltest aber langsam mal einsehn, dass diese keine Rechtslage schaffen. Die sieht nämlich exakt so aus, wie Mandava sagt.
Worauf basieren denn persönliche Erfahrungen? Mein Tipp.Bevor du etwas schreibst informiere dich erstmal gründlich und schreibe hier nicht einfach drauf los. Gruß Ralf
Auf der perönliche Situation. Ich würde dich ja bitten irgendeinen Beleg in Form eines Gesetzes abzuführen, der dein 27-Jahre-Theorie stützt, weiss aber aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen, mit den bisherigen komplett falschen Antworten, die ich von dir gelesen habe, dass da einfach nichts kommt. Ist ja auch in diesem Fall wieder unmöglich, da es eine solche Grenze nicht gibt.
Ich habe im Beitrag weiter unten bereits eine Quelle dafür gepostet, dass es KEINE Altersgrenze beim Unterhalt gibt. Wenn man "Altersgrenze+Unterhalt+Kind" bei google eingibt, findet man noch weitere Quellen.
Belege sind bei Google zu finden.Familienrecht. Gruß Ralf
Eine Antwort in dieser Kategorie entspricht ziemlich exakt dem Niveau deiner Rechtskenntnis. Da mir bisher unbekannt war, das amerikanische Suchmaschinenbetreiber für die Rechtslage in Deutschland zuständig sind, halte ich mich lieber ans BGB. Wenn du dort in den §§ 1601- 1615 irgendeine Altersgrenze findest, fall ich auf die Knie und bitte tausendmal um Entschuldigung. Ansonsten erspar uns doch bitte die permanenten NAchweise deiner Rechtsunkenntnis.
Mit Rechtsunkenntnis hat das nichts zu tun sondern damit ob jemand mit den Gesetzen vertraut ist oder nicht.Desweiteren muß ich nicht jede von mir aufgestellte Behauptung beweisen da es an anderer Stelle die Beweise gibt.Siehe Gesetzgebung und Rechtsprechung.Begründung:Jeder muß selbst zusehen wie er an Informationen kommt. Damit ist die Angelegenheit für mich erledigt. Gruß Ralf
Sieh es doch ein. Du hast von Jura keine Ahnung. Wenn du Paragraphen als dein Hobby angibst, lies doch mal einen. Deine Antworten auf Rechtsfrgaen sind schlicht unbrauchbar.
Hallo. Wenn du mit meinen Antworten nichts anfangen kannst dann mußt du noch viel lernen.Übrigens,es darf niemand am lernen gehindert werden.Steht im BGB.Im Gegensatz zu dir bin ich mit dem lernen fertig.Letztendlich kommt es auf das Wesentliche an. Gruß Ralf