Frage von aibisch 19.09.2012

Hat man mit Beginn der Berufsausbildung noch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern ?

  • Antwort von user1481 19.09.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Unterhaltspflichtig sind die Eltern bis zum 27 ten Lebensjahr wenn du nicht mehr zuhause wohnst.Vorraussetzung ist das du mit dem Notwendigen Fleiss deiner Ausbildung nachkommst.Gibst du dir keine Mühe eine Ausbildung abzuschliessen brauchen deine Eltern nicht zahlen. Gruß Ralf

  • Antwort von joyce123 19.09.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    So lange du dich in der Erstausbildung befindest und unter 25 Jahre alt bist, sind deine Eltern unterhaltspflichtig, sofern sie finanziell dazu in der Lage sind. Andernfalls kannst du Ausbildungsförderung beantragen.

  • Antwort von Jorgfried 19.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du hast während der Ausbildung grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt, allerdings wird dein Einkommen angerechnet.

  • Antwort von strandkind 20.09.2012

    hierbei kommt es darauf an wie viel man als azubi verdient.die differenz ist dann von den eltern zu erstatten.beantragen kann man auch noch wohngeld-wenn man eigene wohnung hat- bab oder bafög und dann gibt es ja kindergeld.sollte das noch immer nicht ausreichen sind die eltern zum unterhalt verpflichtet wärend der ausbildung und studium bis 26 jahre.

  • Antwort von DerHans 19.09.2012

    Das kommt natürlich darauf an, wie hoch deine Ausbildungsvergütung ist.

  • Antwort von schnucki65 19.09.2012
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