wie ist das genau gesetzlich gereglt?
hat man nicht. denk an das erbe, an die rente, an die alimente und und und...
die Ehe ist schon per Gesetz anders (höher) gestellt als die nichteheliche.
das ist ein ganz weites Feld. In erster Linie hat man die gleichen Pflichten wie in einer Ehe. Z.B. bei der Anrechnung von Einkommen bem ALG II. Steuerrechtlich (Ehegattensplitting) ist man nicht gleichgestellt, auch nicht beim Erben. Es gibt auch keine Unterhaltsansprüche nach der Trennung (nur wenn kleine Kinder betreut werden). Die unehelichen Kinder sind zwischenzeitlich jedoch den ehelichen gleichgestellt.
vor allem bei Kindern entscheidet die Frau alleine