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Hat man in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die gleichen Rechte, wie in einer ehelichen?

gefragt von huegelset am 31.10.2009 um 21:18 Uhr

wie ist das genau gesetzlich gereglt?

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anonym
beantwortet von fourxxx am 31. Oktober 2009 21:19
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hat man nicht. denk an das erbe, an die rente, an die alimente und und und...


anonym
beantwortet von backspin am 31. Oktober 2009 21:19
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die Ehe ist schon per Gesetz anders (höher) gestellt als die nichteheliche.


anonym
beantwortet von otter58 am 31. Oktober 2009 22:05
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das ist ein ganz weites Feld. In erster Linie hat man die gleichen Pflichten wie in einer Ehe. Z.B. bei der Anrechnung von Einkommen bem ALG II. Steuerrechtlich (Ehegattensplitting) ist man nicht gleichgestellt, auch nicht beim Erben. Es gibt auch keine Unterhaltsansprüche nach der Trennung (nur wenn kleine Kinder betreut werden). Die unehelichen Kinder sind zwischenzeitlich jedoch den ehelichen gleichgestellt.


anonym
beantwortet von newcomer am 31. Oktober 2009 21:20
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vor allem bei Kindern entscheidet die Frau alleine


anonym
beantwortet von sylvie82 am 31. Oktober 2009 21:19
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ist die lebensgemeinschaft eingetragen?

Kommentar von fourxxx am 31. Oktober 2009 21:20

nicht-gleichgeschlechtliche kann man doch nicht eintragen lassen.


Boarschdi
beantwortet von Boarschdi am 31. Oktober 2009 21:19
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rechte nein, pflichten unter umständen ja


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