Hat man im ersten lehrjahr eine Kündigungsfrist?

5 Antworten

Warum willst Du Deine Ausbildung kündigen? Gibt es einen wichtigen Grund, gibst Du die Berufsausbildung aus oder willst Du einen anderen Beruf erlernen?

Während der Probezeit die mindestens einen, höchstens vier Monate dauert, kann man ein Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, also fristlos, kündigen.

Nach der Probezeit kann man nur aus den o.g. Gründen kündigen. Wenn man einen wichtigen Grund hat, geht das fristlos. Ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes ist aber nicht wenn Du z.B. in einem anderen Betrieb mehr Ausbildungsvergütung oder mehr Urlaubstage bekommen würdest.

Wichtige Gründe sind z.B. wenn Du schon öfter Deine Ausbildungsvergütung nict bekommen hast obwohl Du abgemahnt hast oder wegen sexueller Belästigung oder auch wenn der Ausbildende keine Berechtigung zur Ausbildung hat.

Willst Du nach der Probezeit die Ausbildung aufgeben oder eine andere Ausbildung machen, beträgt die Frist vier Wochen. Willst Du früher gehen, kannst Du um einen Aufhebungsvertrag bitten.

Geregelt ist das im § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Hast du keinen Ausbildungsvertrag wo du nachgucken könntest? So spontan würde ich sagen, daß du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen hast.

Hi,

innerhalb der Probezeit kannst du jederzeit kündigen. Das hier maßgebliche BBiG sieht keine Frist vor (vgl. §22 Abs. 1). ABER: Außerhalb der Probezeit:

(1) ...

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.



Sprich: Wenn du kündigen willst kannst du das tun, aber du musst dann die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Ausbildungsberuf wählen. 
Der Betrieb kann dir übrigens nur noch außerordentlich kündigen, wenn du goldene Löffel stiehlst. 

So long,

Matze


Hallo Imnotreal,

wenn du dich noch in der Probezeit befindest kannst du sofort ohne Frist kündigen.

Sollte die Probezeit schon vorbei sein, dann hast du die ganz normale Kündigungsfrist von einem Monat. das bedeutet, du könntest heute zum 31.07.2016 kündigen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Seit wann kann man in der Probezeit einfach gehen?
Auch da besteht eine Kündigungsfrist!
Es kann nur nach "Absprache und Zustimmung beider Parteien " das Ausbildungsverhältnis beendet werden.
Nächster Punkt wäre was es vor der Vollendung des Lehrjahres für einen Sinn machen würde.

@Nemo75

Seit wann kann man in der Probezeit einfach gehen?

indem man fristlos kündigt - Lehre Ausbildung da ist das möglich

@Nemo75

Seit wann genau weiß ich nicht - seit mindestens 20 Jahren, das ist jedenfalls sicher. Jedenfalls aus Arbeitnehmersicht.

Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit besteht ausschließlich für den Arbeitgeber!

Eine Kündigung in beiderseitigem Einverständnis kann natürlich jederzeit, auch außerhalb der Probezeit, erfolgen.

Und Sinn macht es durchaus wenn der Fragesteller nur die Lehrstelle wechseln möchte, da man durchaus nahtlos seine Ausbildung fortsetzen kann.

@Chakes

@ Chakes:

Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit besteht ausschließlich für den Arbeitgeber!

Für Deutschland ist das falsch!

Innerhalb der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses kann von beiden Seiten "ganz normal" ordentlich fristlos gekündigt werden.

Danach kann der Arbeitgeber nicht mehr ordentlich kündigen, sondern nur noch fristlos aus wichtigem Grund, der die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar macht.

Aus einem solchen Grund kann selbstverständlich auch der Auszubildende dann kündigen, daneben noch ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung ganz aufgeben oder in einem anderen Beruf ergreifen will.

Und Sinn macht es durchaus wenn der Fragesteller nur die Lehrstelle wechseln möchte, da man durchaus nahtlos seine Ausbildung fortsetzen kann.

Aus einem solchen Grund ist eine Kündigung nicht erlaubt!

@Nemo75

Seit wann kann man in der Probezeit einfach gehen?

seit das BBiG das so vorsieht. Lies einfach mal nach ;)