Eine Kollegin ist der Ansicht, wenn sie jetzt in Elternzeit geht, hätte sie hinterher einen Anspruch, ihren Arbeitsplatz auch in Teilzeit wieder einzunehmen. Stimmt das?
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Nein, der Arbeitgeber muss Dir nur den selben Arbeitsplatz freihalten,.. in der Stundenzahl die auch vorher gearbeitet wurde

Nein! Ob es die Möglichkeit gibt, in Teilzeit zu arbeiten, entscheidet das Unternehmen! Verlangen kann man das nicht!