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Hat man ein Recht auf Schadensersatz durch einen verspäteten Flug?

gefragt von julie am 05.09.2007 um 10:13 Uhr

Mein Mann hat durch eine mehrstündige Flugverspätung einen wichtigen geschäftlichen Termin nicht wahrnehmen können und wird dadurch evtl. einen lukrativen Auftrag nicht bekommen. Kann man dafür eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einklagen?


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Reply


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 5. September 2007 10:19
9x
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Es kommt zunächst mal darauf an, WARUM der Flug verspätung hatte. War es ein Fall "höherer Gewalt" sieht es generell schlecht für Dich aus in punkto Haftung.

Trägt die Fluggesellschaft die Schuld für die Verspätung und kannst Du das auch beweisen, so wird sicher Ersatz für die entstandenen Hotel- Essens und sonstige Übernachtungskosten z. B. geleistet.

Haftung für darüber hinausgehende Schäden ist m. E. ausgeschlossen - Schlussendliche Auskunft darüber entnimmst Du aber am besten aus den AGB der Fluggesellschaft.


anonym
beantwortet von skaktus am 6. September 2007 16:20
1x
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Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es x-mal am Tag in D vorkommt, dass Flüge gecancelled werden (zumindest vermag ich das für innderdeutsche Flüge zu beurteilen). Dies geschieht zu 99% aus einem Grund: Die Maschinen sind alles andere als ausgelastet. Die Fluggesellschaft begründet dies natürlich mit "technischen Problemen" oder sonst was - höhere Gewalt. Man wird sich schwer tuen, ihnen das Gegenteil zu beweisen. In diesem Sinne haben Sie bzw. ihr Mann m. E. 0,0 Aussichten auf eine, wenn auch nur symbolische, Entschädigung.




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