Wie sieht es rechtlich aus? Hat man auf Kur ein Recht? Wie oft darf man in die Kur fahren?

Du kannst bei der (ich glaube) Krankenkasse einen Antrag stellen. Kuendigen koennen Sie Dir nicht wegen einer Kur!

wenn der arzt dir die kur verschreibt, gibt es dafür einen guten grund. und kaum jemand wird es infrage stellen. kündigen kann man dir nicht deswegen. wenn dein chef dich aber sowieso loswerden will, dann macht er es nach deiner kur!
Die klassische Kur gibt es schon seit Jahren nicht mehr, an ihre Stelle ist die "medizinische Rehabilitation" getreten. Diese Leistung wird von den Kassen/BfA allerdings nur sehr zögerlich gewährt, und nur nach Ausschöpfen aller ambulanten Möglichkeiten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es überhaupt nicht.
Natürlich darfst Du in die Kur.Ich glaube alle zwei Jahre für 4-6 Wochen. In den meißten Fällen stellt der Arzt diesen Antrag bei der LVA.
Malkia am 18. November 2008 14:16 4-6 Wochen??, die Zeiten sind aber schon lange vorbei. Grundsätzlich werden Reha-Maßnahmen für einen Zeitraum von 3 Wochen gewährt. Sie können im Einzelfall verlängert werden, wenn dies für die Erreichung des Reha-Zieles erforderlich ist.

Ja, eine Kur kannst du bei der Krankenkasse beantragen. Man darf alle 4 Jahre zur Kur.
Hallo, ich bin Profi und trete bald meine 8. Reha an. Ich weiss Dein Alter leider nicht. Wenn Du volle, also ohne Unterbrechung 5Jahre bei einem Arbeitgeber durchgearbeitet hast, kannst Du erstmals eine Rehabilitationsmassnahme bei der Krankenkasse beantragen. In Zusammenarbeit mit einem Arzt Deines Vertrauens ausfüllen und dann bei der Krankenkasse abgeben. Die Reha wird alle 4Jahre für 3Wochen genehmigt. Solltest Du 15"Arbeitsjahre" hinter Dir haben, hast Du Deine Rentenanwartschaftszeit erfüllt, und anstelle der Krankenkasse wird Dir dann eine Reha vom Rentenversicherungsträger gewährt. In der Regel wird der Erstantrag generell abgelehnt. Dann Widerspruch einreichen. Ich habe das bis zu dreimal tun müssen, ehe sie einwilligten. Solltest Du an chronischen Krankheiten leiden wie ich, muss die Wartezeit bis zur nächsten Reha keine 4Jahre abgewartet werden. Bei chronischen Schmerzen gibt es auch Kliniken, die eine spezielle Schmerztherapie anbieten. Da solltest Du Dich im Internet kundig tun. Das habe ich auch im Juli diesen Jahres gemacht. Nun, nach zwei Widersprüchen habe ich die richtige Klinik zugewiesen bekommen. Solltest Du noch Infos oder Hilfe benötigen, schreibe mir einfach, o.k? Ich wünsche Dir viel Erfolg und einen langen Geduldsfaden. Den benötigt man unter Umständen. Die Devise heisst: Dranbleiben und nicht aufgeben. Es gibt auch Ärzte mit einer speziellen Fachrichtung für solche Anliegen des Patienten. Sie nennen sich: Ärzte für physikalische und rehabilitative Medizin.(Sehr gut)!!!!Die Adressen für Deinen Wohnort bekommst Du von der Krankenkasse oder der Bundesärztekammer. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen???? Liebe Grüsse rosablue
Grundsätzlich kann Dir der Arbeitgeber nicht kündigen, wenn Du auf Kur gehst.
Er wird es auch nicht tun, wenn er mit Dir zufrieden ist. Ist allerdings das Verhältnis schon mehr als angespannt, dann kann es schon dazu kommen.
Allerdings nicht weil Du auf Kur gehst, sondern er wird was anderes finden.
Nur weil Du auf Kur gehst, kann er Dich ganz klar nicht kündigen!

Kein Kündigungsgrund ! Eine Kur dient der Aufrechterhaltung der Arbeitskraft !

verbieten kann Dein Arbeitgeber Dir die Kur nicht, wenn sie ärztlich verordnet wurde. Er kann höchstens darauf pochen, dass es zu der Zeit (wo Plätze frei wären) innerbetrieblich nicht möglich ist und Dich um eine Verschiebung der Kur bitten. Ich hatte diesen Fall letztes Jahr, als ich in der Firma meine dringend notwendige Mutter-Kind-Kur einreichte ! Sie wäre im Juni losgegangen, das fand mein AG nicht so toll - also wurde sie auf September verschoben.
Im übrigen die Mindestdauer liegt bei 3 Wochen und kann tatsächlich, während der Kur, auf bis zu 6 Wochen aufgestockt werden, wenn das Personal vor Ort der Meinung ist, Dir täten ein paar mehr Wochen gut.

Du mußt erstmal 5Jhre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und dann darfst Du je nachdem wie Der Arzt das füt notwendig hält und auf welches "Krankheits-Erholungsgebiet" es ist alle 4 Jahre fahren.ACHTUNG_DAS IST EINE KANN- NICHT MUSSBESTIMMUNG!!!
Also seit 2007 wurden mutter kind kuren in die gesetzliche pflichtleistung der krankenkassen aufgenommen,du hast also falls du so eine kur planst anspruch darauf.kündigen darf man dir deswegen NICHT. Du kannst vorschläge machen wo du eben gerne hingehen würdest,was sie dann bewilligen steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Du musst zum Hausarzt und zum Kinderarzt deinem namen nach denke ich mal das du mama bist ;o) der füllt dann alles aus du bekommst auch eine schreiben ne selbstauskunft und wenn alles ausgefüllt ist und du gleich vorschläge machst wegen dem kurort dauert es nur ein paar wochen bis du den bescheid bekommst.