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der ältere Vertrag z.B. bei Haftpflicht ud Hausrat hat Bestandsschutz, d.h. für diesen gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Für den jüngeren Vertrag besteht bei solchen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht
Bei der Haftpflicht musst Du gar nicht verheiratet sein. Wenn man zusammenzieht, dann braucht man nur noch eine Haftpflichtversicherung und wie andreas oben schon schreibt, der ältere Vertrag wird dann übernommen.
andreas48 am 22. Juli 2007 12:45 richtig..aber es ging ja um die Eheschließung :-))
Was ist, wenn der "jüngere Vertrag" bessere Bedingungen Hat?
Das ist PECH ;-)