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Hat man ein bestimmtes Kündigungsrecht für einen der beiden Versichungsverträge nach der Eheschließung?

gefragt von rushxrushx am 22.07.2007 um 12:07 Uhr

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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 22. Juli 2007 12:31
1x
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der ältere Vertrag z.B. bei Haftpflicht ud Hausrat hat Bestandsschutz, d.h. für diesen gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Für den jüngeren Vertrag besteht bei solchen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht

Kommentar von Simple_avatar9smallvincent am 22. Juli 2007 20:07

Was ist, wenn der "jüngere Vertrag" bessere Bedingungen Hat?

Kommentar von Eb811e4de8990fdefa3261038f0c331asmallMonikla am 23. Juli 2007 00:53

Das ist PECH ;-)


anonym
beantwortet von honeybabe am 22. Juli 2007 12:36
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Bei der Haftpflicht musst Du gar nicht verheiratet sein. Wenn man zusammenzieht, dann braucht man nur noch eine Haftpflichtversicherung und wie andreas oben schon schreibt, der ältere Vertrag wird dann übernommen.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 22. Juli 2007 12:45

richtig..aber es ging ja um die Eheschließung :-))


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