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Hat man bei einer Rückrufaktion ein Anrecht auf kostenlosen Ersatz?

gefragt von Leckerbissen am 10.01.2008 um 19:21 Uhr

Davon hatten wir es heute, weil es ja in letzter Zeit so viele Rückrufaktionen gab. Hat man da einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlosen Ersatz oder ist das Kulanz des Händlers oder Herstellers?


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 10. Januar 2008 21:08
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Ja, gegebenenfalls Geld zurück. z.B. Automobilbranche: Kostenloser Austausch.

Elekto: Umtausch gleichwertiger Artikel oder Geld zurück.


Paul Köbler
beantwortet von Paul Köbler am 10. Januar 2008 19:26
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Hat nichts mit Kulantz zu tun, Du mußt Dein Geld zurückbekommen, oder die Ware wird repariert.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 10. Januar 2008 19:30
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Du hast Anspruch auf kostenlose Reparatur!


anonym
beantwortet von koffermann am 10. Januar 2008 19:52
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Einen rechtlichen Anspruch hat man nur innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Allerdings ist der Händler oder Hersteller verpflichtet, auf eine mögliche Gefahr hinzuweisen. Doch ist es üblich, dass auch noch nach zwei Jahren getauscht wird, es geht schließlich auch um das Image des Unternehmens.




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