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Hat man auf einem Quad Helmpflicht?

gefragt von Patriot am 10.08.2007 um 12:29 Uhr

Ich weiß daß es immer besser ist mit Helm zu fahren, aber muß ich gesetzlich?


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Gesetz (327)
Quad (23)
Helmpflicht (11)
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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 10. August 2007 12:35
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Nein, ein Quad ist nach der (momentanen) gesetzlichen Definition kein Motorrad. Deshalb ist kein Helm vorgeschrieben.


Kabark
beantwortet von Kabark am 10. August 2007 12:38
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Es besteht für die Führer von Quads eine Helmpflicht kraft Gesetzes, wenn das Fahrzeug zulassungsrechtlich als Kraftrad eingestuft ist. Ist das Fahrzeug zulassungsrechtlich als "Pkw offen" eingestuft, müssten nach § 35a StVZO oder Richtlinie 76/115/EWG Sicherheitsgurte vorhanden sein, die gem. § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO während der Fahrt angelegt sein müssen. Wegen des kraftradähnlichen Charakters der Quads sind Sicherheitsgurte der passiven Sicherheit jedoch nicht förderlich, da sie bei einem Unfall das Trennen des Insassen vom Fahrzeug behindern würden. In diesen Fällen wäre daher eine Ausnahmegenehmigung von § 35a StVZO zu erteilen, die regelmäßig mit einer Auflage "Helmpflicht" (einzutragen in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 3.3) verbunden wird.

So. Amtlich genug? :-)


Wasserschweinchen
beantwortet von Wasserschweinchen am 10. August 2007 12:31
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nein, es ist nicht gesetzlich festgelegt...nur beim Skifahren in Österreich...aber trotzdem: sei ein gutes Beispeil und trage den Helm

PS: was ist ein Quad? (-:

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 10. August 2007 12:32

Gute Antwort!

Kommentar von Simple_avatar4smallWasserschweinchen am 10. August 2007 12:33

danke schön...echt?

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 10. August 2007 12:37

so was wie ein Aufsitzrasenmäher,nur für die Straße. :-))

Kommentar von Simple_avatar4smallWasserschweinchen am 10. August 2007 12:38

ok, danke...gut, da würde ich allerdings vielleicht auch nicht unbedingt einen Helm tragen...na ja, kommt darauf an, wie das Ding aussieht...ahhhhh, jetzt weiß ich wieder, ahb ioch schon mal gesehen...doch, da würde ich schon einen Helm tragen...(((((-:


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 10. August 2007 12:43
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Zum 01.01.2006 wurde der § 21a StVO geändert. Demnach müssen nun alle Quads und Trikes mit einem geeigneten Helm gefahren werden!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 10. August 2007 13:13

Im § 21a StVO (2) wird gesagt: (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.




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