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Hat man auch nach einer beuftätigkeit Anspruch auf Schülerbafög?

gefragt von NudelsternchenNudelsternchen am 22.06.2009 um 11:49 Uhr

Meine Cousine hat eine schulische Ausbildung gemacht , ist jetzt fertig und will eigentlich noch eine weitere Aufbauende Ausbildung machen, würde sie das jetzt direkt im Anschluss machen würde sie auch weiterhin Bafög bekommen.

Wie wäre das wenn sie erst 1 oder 2Jahre später anfangen würde , weil sie aus persönlichen Gründen jetzt erstmal 2Jahre arbeiten will.

Hat sie dann auch noch Anspruch auf Schülerbafög oder fällt der dann weg?


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Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 22. Juni 2009 11:50
0x
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ich meinte natürlich Berufstätigkeit.


Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 22. Juni 2009 11:53
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Antrag auf Bafög kann sie auf jeden Fall stellen. Ob er genehmigt wird, liegt dann im Ermessen der Zuständigen.



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