man hat mir erzählt, dass wenn man unter drei monaten in einen betrieb angestellt ist, das man kein anspruch auf sein urlaub hat. was ich mir aber nicht vorstellen kann.
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pro kompletten beschäftigten Monat hat man den 12. Teil des Jahresurlaub als Anspruch

Bist du noch in der Probezeit? Soweit ich weiß, hat man in der Probezeit keinen Urlaubsanspruch , sondern ist es ein Entgegenkommen des Arbeitgebers, wenn er Urlaub gewährt. Und so wird sich das dann wohl auch im Falle der Kündigung verhalten.
die sache ist das ich gekündigt wurde und gerade mal ein monat dort arbeite. auf meine frage wieviel urlaub ich habe. wurde mir gesagt das ich kein anspruch habe da ich noch keine drei montate dort gearbeitet habe.
Eselin am 24. März 2009 17:08 dann wird das wohl auch so sein
Eselin am 24. März 2009 17:08 dann wird das wohl auch so sein

in den meisten betrieben wird eine probezeit vereinbart. Dann ist es richtig, das während dieser zeit kein anspruch auf urlaub besteht.
hast du gedacht das du nach einen monat arbeit 3 wochen urlaub verdient hast? in den meisten firmen muss man 6 monate arbeiten bis man den ersten urlaub kriegt, sonst zahlt ja jede firma drauf.
lg tina
WilliWinzig am 24. März 2009 16:41 falsch....man darf erst nach 6 Monaten seinen Urlaub nehmen, hat aber vom ersten Tag Anspruch darauf
das is mir klar. das ich in der probezeit keinen urlaub nehmen darf. ich meine in falle einer kündigung.

Die Probezeit beträgt meistens 3-6 Monate.In der der Zeit hat man keine Anspruch auf Urlaub.

Wichtig beim Urlaubsanspruch ist, ob im konkreten Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag etwas besonderes vereinbart ist, das auch gültig ist.
Ansonsten gilt das Bundesurlaubsgesetz, das den gesetzlichen Mindesturlaub regelt (24 Werktage in der 6-Tage-Woche, entsprechend z.B. 20 Arbeitstagen in der 5-Tage-Woche). Dort sind auch andere wichtige Details zum Urlaub geregelt.
Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html
§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG regelt, dass man Anspruch auf je ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs pro vollen Kalendermonat (!) Beschäftigungsverhältsnis hat.
hast du dazu ein ein link oder weißt du wo das steht?
ohh....nicht zur Hand