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hat man anspruch auf urlaub wenn man nach ein monat gekündigt wird?

gefragt von Andy2003888 am 24.03.2009 um 16:36 Uhr

man hat mir erzählt, dass wenn man unter drei monaten in einen betrieb angestellt ist, das man kein anspruch auf sein urlaub hat. was ich mir aber nicht vorstellen kann.


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WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 24. März 2009 16:37
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pro kompletten beschäftigten Monat hat man den 12. Teil des Jahresurlaub als Anspruch

Kommentar von Andy2003888 am 24. März 2009 16:47

hast du dazu ein ein link oder weißt du wo das steht?

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 24. März 2009 16:56

ohh....nicht zur Hand


Eselin
beantwortet von Eselin am 24. März 2009 16:37
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Bist du noch in der Probezeit? Soweit ich weiß, hat man in der Probezeit keinen Urlaubsanspruch , sondern ist es ein Entgegenkommen des Arbeitgebers, wenn er Urlaub gewährt. Und so wird sich das dann wohl auch im Falle der Kündigung verhalten.

Kommentar von Andy2003888 am 24. März 2009 16:46

die sache ist das ich gekündigt wurde und gerade mal ein monat dort arbeite. auf meine frage wieviel urlaub ich habe. wurde mir gesagt das ich kein anspruch habe da ich noch keine drei montate dort gearbeitet habe.

Kommentar von 08b03e3b0655dd59086a89bded551dd2smallEselin am 24. März 2009 17:08

dann wird das wohl auch so sein

Kommentar von 08b03e3b0655dd59086a89bded551dd2smallEselin am 24. März 2009 17:08

dann wird das wohl auch so sein


missisZahni
beantwortet von missisZahni am 24. März 2009 16:38
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in den meisten betrieben wird eine probezeit vereinbart. Dann ist es richtig, das während dieser zeit kein anspruch auf urlaub besteht.


anonym
beantwortet von zauberfeetina am 24. März 2009 16:39
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hast du gedacht das du nach einen monat arbeit 3 wochen urlaub verdient hast? in den meisten firmen muss man 6 monate arbeiten bis man den ersten urlaub kriegt, sonst zahlt ja jede firma drauf.

lg tina

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 24. März 2009 16:41

falsch....man darf erst nach 6 Monaten seinen Urlaub nehmen, hat aber vom ersten Tag Anspruch darauf

Kommentar von Andy2003888 am 24. März 2009 16:43

das is mir klar. das ich in der probezeit keinen urlaub nehmen darf. ich meine in falle einer kündigung.


herby01
beantwortet von herby01 am 24. März 2009 16:39
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Die Probezeit beträgt meistens 3-6 Monate.In der der Zeit hat man keine Anspruch auf Urlaub.


martinrosenheim
beantwortet von martinrosenheim am 28. März 2009 07:09
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Wichtig beim Urlaubsanspruch ist, ob im konkreten Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag etwas besonderes vereinbart ist, das auch gültig ist.
Ansonsten gilt das Bundesurlaubsgesetz, das den gesetzlichen Mindesturlaub regelt (24 Werktage in der 6-Tage-Woche, entsprechend z.B. 20 Arbeitstagen in der 5-Tage-Woche). Dort sind auch andere wichtige Details zum Urlaub geregelt.
Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html
§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG regelt, dass man Anspruch auf je ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs pro vollen Kalendermonat (!) Beschäftigungsverhältsnis hat.


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