Die Mutter und das Kind (14 J.) leben in der SChweiz. Die Ehe ist geschieden. Hat der in D lebende Vater Anspruch auf Kindergeld? Er ist vollerwerbstätig und zahlt Unterhalt.

Diese Frage solltest Du durch die Stellung eines Kindergeldantrages etweder bei Deiner Dienststelle (öffentlicher Dienst: Bundesfamilienkasse in Berlin) oder bei Deiner zuständigen Argentur für Arbeit, Kindergeldkasse, klären lassen! LEIDER wird diese Frage unterschiedlich bewertet und bearbeitet und damit behandelt ! Laß uns vom Ausgang wissen !

Das Kind muss in Deutschland leben, damit man überhaupt das Kindergeld beantragen kann. Außerdem müsste das Kind regelmäßig Schulbescheinigungen vorlegen.
Derzeit wird das Kindergeld an denjenigen ausgezahlt, der es zuerst beantrag, weil bei der Antragsstellung die Frage der Erziehungsberechtigung oder wo das Kind lebt nicht gefprüft wird. Mann muss nur nachweisen, dass man ein in Deutschland lebendes Kind hat.
Indy72 am 22. Juni 2007 10:03 In Deutschland ist das Kindergeld (i.e.S.) Einkomensunabhängig! Für Besserverdienende ist sogar die Option des Kinderfreibetrages attraktiver.

Um Kindergeld zu bekommen musst du das Kind versorgen. Den schließlich ist der sinn des Geldies die Versorgung des Kindes! Wenn du es dennoch haben willst ist das Sozialschmarotzerei und absolut verachtenswert...