Frage von 20.01.2011

Hat man als Werkstudent einen Anspruch auf Urlaub?

  • Antwort von sophl89 20.01.2011

    Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Urlaub. So will es § 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Das gilt auch für Werkstudenten, also Studenten, die ein nicht aus dem Studium vorgeschriebenes Praktikum berufsvorbereitend bei Ihnen absolvieren. Eine Auszahlung statt Urlaub ist bei Arbeitnehmern aber vom Grundsatz her nicht statthaft, auch wenn es einige Ausnahmen gibt. Beispiel: der Arbeitnehmer (Werkstudent) erkrankt und kann vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Urlaub nicht mehr antreten.

    Entgeltfortzahlung: Gleicher Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte Für die Berechnung gelten die gleichen Regeln wie bei Teilzeitkräften: Teilzeitkräfte haben anteilig den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte – bei 5 Arbeitstagen pro Woche mindestens 20 Urlaubstage im Jahr. Wie der anteilige Urlaub ermittelt wird, hängt von der Verteilung der Arbeitszeit der Teilzeitkraft ab. Dabei wird prinzipiell immer mit dem gleichen Schema gearbeitet, nämlich

    Urlaub Teilzeitkraft = Urlaub Vollzeitkraft x Arbeitstage Teilzeitkraft : Arbeitstage Vollzeitkraft

    Hierzu ein Beispiel – ausgehend davon, dass die Vollzeitkräfte im Betrieb 5 Tage pro Woche arbeiten und 25 Arbeitstage oder 5 Wochen Urlaub im Jahr haben.

    Fall 1: Teilzeit an 5 Tagen/Woche Werkstudent Müller arbeitet 5 Tage pro Woche, aber jeweils nur 3 Stunden: Er hat Anspruch auf 25 Urlaubstage im Jahr, an denen dann jeweils 3 Stunden Arbeitszeit ausfallen.

    Fall 2: Weniger als 5 Arbeitstage/Woche Werkstudentin Schild arbeitet 2 Tage die Woche, dann aber je 8 Stunden. Sie hat Anspruch auf 25 x 2 : 5 = 10 Urlaubstage im Jahr. Damit kann sie ebenfalls 5 Wochen der Arbeit fern bleiben.

    Quelle bwr-media.de, hoffe das hilft dir:)

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