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Hat man als Student einen Mindestanspruch, was finanzielle Unterstützung durch Eltern betrifft?

gefragt von aaron am 18.04.2007 um 18:41 Uhr

Ein Freund von mir, der BWL studiert, wohnt noch daheim. Er möchte aber eine Wohnung in Uni-Nähe und hat aus meiner Sicht ziemlich überzogene Vorstellungen, was die monatlichen Zahlungen seines Vaters betrifft. Hat man eigentlich überhaupt Anspruch auf Zahlungen aus dem Elternhaus, z.B. nach Düsseldorfer Tabelle?


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Reply


ArianeHD
beantwortet von ArianeHD am 18. April 2007 20:27
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http://www.studis-online.de/StudInfo/unterhalt.php danach beträgt der Anspruch eines Studierenden mit eigener Wohnung 590 Euro


anonym
beantwortet von poetvl am 18. April 2007 22:18
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Hallo, Gegenfrage

Was heisst hier Anspruch. Sind die Eltern überhaupt verpflichtet, ihren Kindern irgendwelche "Ansprüche" zu finanzieren. Ich denke mal hier kann nicht von müssen und auch nicht von Anspruch die Rede sein.


anonym
beantwortet von josefa am 19. April 2007 10:43
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er gibt die pflicht der eltern, ihre studierenden kinder zu unterstützen, und zwar bis zum 27. lebensjahr, gemäß ihrer eigenen ausbildung und finanziellen situation, zumindest in österreich!




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