Ein Freund von mir, der BWL studiert, wohnt noch daheim. Er möchte aber eine Wohnung in Uni-Nähe und hat aus meiner Sicht ziemlich überzogene Vorstellungen, was die monatlichen Zahlungen seines Vaters betrifft. Hat man eigentlich überhaupt Anspruch auf Zahlungen aus dem Elternhaus, z.B. nach Düsseldorfer Tabelle?

http://www.studis-online.de/StudInfo/unterhalt.php danach beträgt der Anspruch eines Studierenden mit eigener Wohnung 590 Euro
Hallo, Gegenfrage
Was heisst hier Anspruch. Sind die Eltern überhaupt verpflichtet, ihren Kindern irgendwelche "Ansprüche" zu finanzieren. Ich denke mal hier kann nicht von müssen und auch nicht von Anspruch die Rede sein.
er gibt die pflicht der eltern, ihre studierenden kinder zu unterstützen, und zwar bis zum 27. lebensjahr, gemäß ihrer eigenen ausbildung und finanziellen situation, zumindest in österreich!