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Hat man als Praktikant Anspruch auf ein Zeugnis?

gefragt von tschipsi am 14.05.2008 um 21:31 Uhr

Eine Freundin interessiert sich für ein Praktikum in einem Unternehmen, das sechs Wochen gehen soll. Was weder ihr noch mir klar ist: hat man nach einem Praktikum Anspruch auf ein Zeugnis? Ich denke, das sollte doch irgendwie auch zu belegen sein, dass man sich interessiert und engagiert hat- nur, ist das Unternehmen zu so einem Nachweis verpflichtet oder liegt das im Wohlwollen des Chefs, so einen Nachweis auszustellen?


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anonym
beantwortet von Frage1001 am 14. Mai 2008 21:35
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Also große Unternehmen machen auch üblicherweise Beurteilungen über Praktikanten, diese bekommt man ausgehändigt, jedoch dienen die nicht unbedingt als Beleg oder Nachweis. Schließlich sind diese Beurteilungen (Formulare) sehr individuell...von Unternehmen zu Unternehmen,

Der AG ist verpflichtet eine Bescheinigung übers Praktikum (Dauer und Tätigkeit) auszustellen. Ein Anspruch auf ein Zeugnis hat man nicht, sollte aber wenn man sich gut anstellt kein Problem sein.


anonym
beantwortet von cocosamba am 14. Mai 2008 21:33
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Selbstverständlich kann deine Freundin nach dem Praktikum ein Zeugnis einholen. Das macht sich später im Lebenslauf bzw. bei den Unterlagen für eine Lehrstelle o.ä. immer gut ! Entweder der zuständige Chef oder Sachbearbeiter macht es kommentarlos, oder ruhig selbst danach fragen. Normalerweise sollte das kein Problem sein !


anonym
beantwortet von marcrio am 14. Mai 2008 21:35
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Sowas sollte im Praktikanten-Vertrag geregelt sein, bzw. es ist in einer Praktikanten-Ordnung festgelegt.


monheide
beantwortet von monheide am 14. Mai 2008 21:38
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Nach 6 Wochen, und auch nicht nach einem Praktikum besteht Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Das kann man eine Bescheinigung verlangen. Aber, man kann mit dem nächsten Vorgesetzten oder mit dem Chef sprechen, ob man ein Zeugnis bekommt. Das habe ich mit Praktikanten auch so gemacht. Es macht nicht viel Arbeit und Du hast einen Nachweis über Deine Arbeit. Bei späteren Bewerbungen macht sich das gut. Ich nehme mal an, Du bist noch jung. Alles Gute monheide


tantegitti
beantwortet von tantegitti am 14. Mai 2008 21:42
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Man hat einen Anspruch auf ein Zeugnis, es dürfen sogar nicht mal Aussagen drin sein, die negativ für die spätere Arbeit ausgelegt werden könnten!





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