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Hat man als Mutter Anspruch auf Urlaub in der Ferienzeit des Kindes?

gefragt von quizgirl am 14.01.2008 um 19:40 Uhr

Die Tochter einer Freundin von mir kam letztes Jahr in die Schule und meine Freundin möchte ihren Urlaub jetzt natürlich den Schulferien anpassen. Ist ihre Arbeitgeberin verpflichtet, sich danach zu richten?


Reply


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 14. Januar 2008 20:07
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Die Ferienzeit ist nicht nur für Mütter eine gefragte Urlaubszeit. Auch die Ehepartner von Lehrern und Erziehern, sowie von Arbeitern und Angestellten die in den Ferien Betriebsurlaub haben, möchten da gerne Urlaub haben. Auch diese haben einen durchaus berechtigten Anspruch. Gesetzlich durchsetzen läßt sich dieser nicht. Der Versuch eine Chefin dadurch zu beeindrucken, dass man nicht vorhandene Rechte einfordert kann natürlich auch schief gehen. Ich musste mir von meinem Chef schon einmal anhören, dass eine Mutter keinesfalls ein Anrecht auf Bevorzugung hätte. Damals hatte ich mich beschwert, dass eine kinderlose und unverheiratete Kollegin ausgerechnet fünf Wochen der großen Ferien für sich beansprucht hat.

Sinnvoll ist es, mit den Kollegen abzusprechen wer wann gerne Urlaub hätte und dann gemeinsam dem Arbeitgeber die Urlaubsplanung vorzulegen. In meiner jetzigen Abteilung gehen wir immer gemeinsam unsere Urlaubsanträge abgeben!

Kommentar von Simple_avatar7smalljesreel am 8. Februar 2008 21:29

5 Wochen am Stück Ferien? Das alleine ist schon unsozial den anderen gegenüber! Wer da Kritik übt hat eindeutig recht. Und schon gleich jemand, der keine Kinder hat, das ist echt unverschämt. Ein Chef der sich dann noch so äußert hat eindeutig keine Führungsqualitäten. Mein Beileid!


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 14. Januar 2008 19:50
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ein gesetzliche pflicht durch den arbeitgeber gibt es nicht.

kommt immer auf die größe der firma an und wie die urlaubsplanung da gestaltet wird.

in größeren firmen wird das berücksicht, in kleineren kann nicht immer darauf rücksicht genommen werden.

in einem 2-mannunternehmen geht da gar nix.


luckytess
beantwortet von luckytess am 14. Januar 2008 19:48
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In den meisten Betrieben hat man Verständnis für die Mütter und regelt den Urlaub so, dass für einen Teil der Ferien die Betreuung abgesichert ist. Aber verpflichtet ist der Arbeitgeber dazu nicht z.B. wenn Saisonarbeit etc. ansteht. Bei meinem Mann war immer die Schlussverkaufszeit gleichzeitig Urlaubs-Sperrzeit.


tradaix
beantwortet von tradaix am 14. Januar 2008 21:44
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Bei der Urlaubsgewährung sollen familiäre Aspekte wie Ferienzeit der Kinder und Urlaubsmöglichkeit (Bsp. Betriebsferien) des Ehepartners berücksichtigt werden. Ein prinzipieller Anspruch auf bestimmte Zeiträume ist daraus nicht ableitbar.


Valve
beantwortet von Valve am 14. Januar 2008 19:45
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verpflichtet nicht, aber die meisten richten sich danach.





Dr Love
beantwortet von Dr Love am 14. Januar 2008 19:49
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gesetzliche regelungen gibt es da nicht, aber in der regel werden eltern/mütter bei der urlaubsplanung bevorzugt mit den ferienterminen versorgt.


Sinalina
beantwortet von Sinalina am 14. Januar 2008 19:53
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Meines Wissens hat man als Mutter mindestens ein Mal im Jahr Anspruch auf Urlaub während der Schulferien, muss dies aber rechtzeitig beantragen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 14. Januar 2008 21:40
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Eltern von schulpflichtigen Kindern sind generell - genauso wie Lehrer bzw. Ehepartnern von Lehrern - bevorzugt vom Arbeitgeber zu behandeln, wenn es darum geht, zu entscheiden, welcher Arbeitnehmer in den Ferien Urlaub bekommt. Das ist mittlerweile höchstrichterlich ausgepaukt...

Kommentar von Rolfe am 14. Januar 2008 21:42

Dieser Urlaub sollte allerdings - weil ja vorher zeitlich schon eingrenzbar - rechtzeitig beantragt werden.


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