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Hat man als KSK-Versicherter kein Anspruch auf Kinderkrankengeld ab dem 1. Tag?

gefragt von dergestalter am 14.11.2007 um 12:50 Uhr

Ich dachte das gilt für jeden, der Pflichtversichert ist. Ist das nicht so? Gibt es hier Urteile o.ä.? Ich hatte 14 Tage verdienstausfall, weil ich mich um mein krankes Kind kümmern musste (Bescheinigung von Arzt und Krankenhaus liegt vor). Und habe wohl keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.


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koira1975
beantwortet von koira1975 am 14. November 2007 14:38
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Die eigentlichen Leistungen wie z. B. Krankenkassen-Chipkarte, Krankengeld, Rente, Reha-Leistungen (z. B. "Kuren") beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger; die KSK selbst erbringt diese Leistungen nicht. Quelle:http://kuerzer.de/YAxDfHsxD

Du musst Dich also an Deine Krankenkase wenden.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 14. November 2007 14:39


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