Ich dachte das gilt für jeden, der Pflichtversichert ist. Ist das nicht so? Gibt es hier Urteile o.ä.? Ich hatte 14 Tage verdienstausfall, weil ich mich um mein krankes Kind kümmern musste (Bescheinigung von Arzt und Krankenhaus liegt vor). Und habe wohl keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Die eigentlichen Leistungen wie z. B. Krankenkassen-Chipkarte, Krankengeld, Rente, Reha-Leistungen (z. B. "Kuren") beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger; die KSK selbst erbringt diese Leistungen nicht. Quelle:http://kuerzer.de/YAxDfHsxD
Du musst Dich also an Deine Krankenkase wenden.
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