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Hat man Abzüge wenn man einen Honorarvertrag hat?

gefragt von Monopoly am 30.11.2007 um 15:39 Uhr

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Reply


RaiDam
beantwortet von RaiDam am 30. November 2007 15:54
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Wenn man einen Honorarfertrag hat, ist man für die Abführung der Steuer und Sozialabgaben selbst verantwortlich. Man muss dazu einen Gewerbschein haben, das heisst, die Tätigkeit wird sowohl beim Gewerbeamt als auch beim Finanzamt angemedet werden müssen. Ausnahme: leider keine...


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 30. November 2007 15:56
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Ich denke, dass Du zunächst den Betrag, den Du als Honorar für Deine (Beratungs-)Leistungen in Rechnung stellst, von Deinem Auftraggeber vollständig bekommst - zzgl. MWSt.

Diesen Betrag wiederum musst Du dann mit dem für Dich geltenden Steuersatz selbst versteuern.

Kommentar von Simple_avatar8smallRaiDam am 30. November 2007 16:04

... wobei es hier die Möglickeit gibt, sich beim Finanzmat von der Mehrwertsteuerpflicht befreien zu lassen, kommt auf die Jahresvergütung an....


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 30. November 2007 15:40
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Abzüge? Steuerliche? klar, jedes einkommen wird versteuert. und sozialabgaben fallen wohl auch an...


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 30. November 2007 17:59
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Es kommt darauf an, womit du dein Honorar verdienst.

Ist es zum Beispiel eine Tätigkeit, bei der du unterrichtest/ Wissen vermittelst, bist du in der gesetzlichen Rentenversicherung auch als Selbständiger versicherungspflichtig und musst Beiträge bezahlen.

Genauso sieht es aus, wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest.

Deine Krankenkasse interessiert sich sicher auch für deinen Verdienst, weil sich die Beiträge nach dem Einkommen bemessen.

Zu Steuern frag am besten einen Steuerberater.




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