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Hat jemand positive Erfahrungen gemacht mit einem Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung?

gefragt von Honeymoon76 am 01.05.2008 um 16:41 Uhr

Ich habe gestern ein "Foto" erhalten, bei dem ich mir ganz sicher bin nicht zu schnell gefahren zu sein. Kann man Einspruch einlegen? Eventuell war das Gerät falsch aufgestellt? Was kann man da machen?


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Reply


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 1. Mai 2008 16:44
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Ich hatte vor vielen Jahren mal Glück, als die Geräte nicht so ausgereift waren wie jetzt. Da waren zwei Autos nebeneinander und es war nicht eindeutig klar, welches Auto zu schnell war. Der andere Wagen war auf der Ueberholspur.

Versuchen kannst du es, aber das sichere Gefühl reicht nicht. Und wenn es zu einem Verfahren kommt und du keine sonstigen Beweise hast, kann es deutlich teurer werden.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 1. Mai 2008 16:45
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Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Wenn der Anwalt (nur der hat Akteneinsicht) sein Geschäft versteht, hat man eine gewisse Chance, auf der formalen Ebene zu tricksen.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 1. Mai 2008 16:51

Hallo WolfRichter: Kostet der Anwalt nicht viel mehr als so ein Bescheid?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 1. Mai 2008 16:56

Wenn man gewinnt, nicht.

Ansonsten ist immer zu einer Rechtschutz- mindestens aber Verkehrsrechtschutzversicherung zu raten. (Allerdings kann die kündigen, wenn man das Spielchen zu oft verliert.)


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 1. Mai 2008 16:48
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Ein Bekannter von mir müsste da noch nie etwas zahlen.

Das letzte mal wollte er sich die Autonummer notieren von jemandem der ihm die Vorfahrt genommen hatte. Leider mußte er um das andere Auto wieder einzuhohlen etwas zu schnell fahren. Dummerweise hatte es aber trotzdem nicht gelangt um den anderem einzuholen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. Mai 2008 16:43
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Das macht kaum Sinn da das Messergebnis gegen Dich spricht.




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