Ich habe gestern ein "Foto" erhalten, bei dem ich mir ganz sicher bin nicht zu schnell gefahren zu sein. Kann man Einspruch einlegen? Eventuell war das Gerät falsch aufgestellt? Was kann man da machen?
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Ich hatte vor vielen Jahren mal Glück, als die Geräte nicht so ausgereift waren wie jetzt. Da waren zwei Autos nebeneinander und es war nicht eindeutig klar, welches Auto zu schnell war. Der andere Wagen war auf der Ueberholspur.
Versuchen kannst du es, aber das sichere Gefühl reicht nicht. Und wenn es zu einem Verfahren kommt und du keine sonstigen Beweise hast, kann es deutlich teurer werden.

Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Wenn der Anwalt (nur der hat Akteneinsicht) sein Geschäft versteht, hat man eine gewisse Chance, auf der formalen Ebene zu tricksen.
Raimund1 am 1. Mai 2008 16:51 Hallo WolfRichter: Kostet der Anwalt nicht viel mehr als so ein Bescheid?
WolfRichter am 1. Mai 2008 16:56 Wenn man gewinnt, nicht.
Ansonsten ist immer zu einer Rechtschutz- mindestens aber Verkehrsrechtschutzversicherung zu raten. (Allerdings kann die kündigen, wenn man das Spielchen zu oft verliert.)

Ein Bekannter von mir müsste da noch nie etwas zahlen.
Das letzte mal wollte er sich die Autonummer notieren von jemandem der ihm die Vorfahrt genommen hatte. Leider mußte er um das andere Auto wieder einzuhohlen etwas zu schnell fahren. Dummerweise hatte es aber trotzdem nicht gelangt um den anderem einzuholen.

Das macht kaum Sinn da das Messergebnis gegen Dich spricht.