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hat jemand Erfhrung in vergehrsregeln

gefragt von master50 am 04.07.2008 um 21:07 Uhr

person a fährt auf hauptstr mit ampel grün .person.B färht mit rennrad auf radweg mit ampel rot persoA biegt biegt mit spähtem blingen rechts ab person B muss stark abbremsen und kommt zustürtzen person B macht person A für sturtz verantwortlich


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vergehrsregeln (1)
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superkorrekt
beantwortet von superkorrekt am 4. Juli 2008 21:09
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ähhh.was gibt es denn bei einer roten ampel(person b )noch zu diskutieren!

Kommentar von Lissa am 4. Juli 2008 21:10

Als Autofahrer kriegst du bei einem Unfall mit einem Radfahrer immer mindestens eine Teilschuld, egal wie falsch oder richtig sich dieser verhalten hat.

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallsuperkorrekt am 4. Juli 2008 21:13

naja,wenn er einen helm traegt dann ist er ja schon ein halber motorradfahrer,da dachte ich...

lg...;-)

Kommentar von Kaldex am 4. Juli 2008 21:18

Vermutlich haste Recht, weil der Gesetzgeber sich nicht um die Gefährdungshaftung eines NICHT eingeschalteten Radfahrerhirns schert.

Kommentar von Lissa am 4. Juli 2008 21:23

Und es ist noch die Frage, ob und wieso die Autoampel nicht für den Radfahrer galt.

Kommentar von Kaldex am 4. Juli 2008 21:28

Nö, ich glaub ihm das schon, daß das so geshaltet ist. Kenne mindestens eine Ampel, an der das auch so gehandhabt wird.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 4. Juli 2008 21:08
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Versuch doch mal DEUTSCH zu schreiben, wie du es in der Schule gelernt hast. Wäre ganz lieb von dir :-))

Kommentar von D8150acd27955a3e243e23c79646ab5csmallyumanji am 4. Juli 2008 21:09

so siehts aus....

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 4. Juli 2008 21:17

Was soll jetzt das? Ist eine perfekte Beherrschung der deutschen Orthographie jetzt Bedingung für die Aufnahme hier? Dürfen Liechtensteiner hier nicht mitschreiben, bevor sie nicht nachgewiesen haben, dass sie perfekt sind?

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 4. Juli 2008 21:20

Gaaaaaaaaaaaaaaaanz ruhig, wer ist bitte PERFEKT???

Kommentar von jockl am 4. Juli 2008 21:22

Woher weisst Du dass der Fragende ein Deutscher ist, Deutsch in unserem Sinne von Lernen, gelernt. Sowas lässt auf Überheblichkeit schliessen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 4. Juli 2008 21:09
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Unsinn, der Radfahrer hat an einer roten Ampel zu halten!


anonym
beantwortet von Hooliance am 4. Juli 2008 21:09
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Wer bei rot nicht anhält hat selbst schuld. Außerdem hat man beim Radfahrerüberweg an Ampeln ab zu steigen!

Kommentar von Kaldex am 4. Juli 2008 21:36

Stimmt so nicht. An Zebrastreifen müssen Radler, die ihn zur Querung der Fahrbahn nutzen, absteigen. Macht natürlich keiner, auch ich nicht. Dann mußt Du als Radler aber den Vorrang der Fahrzeuge (inkl. andrer Radler) AUF der Fahrbahn respektieren. DAS tu ich. Radfahrerüberweg MIT Ampel (meist in einen Fußgängerstreifen integriert): wenn Du Grün hast, mußt Du nicht dein Rad schieben.


yumanji
beantwortet von yumanji am 4. Juli 2008 21:08
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...ich glaube du hast nicht viel Erfahrung mit der rechtschreibung....


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. Juli 2008 21:09
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Wenn B rot hatte, durfte sie doch gar nicht fahren.


Lola25
beantwortet von Lola25 am 4. Juli 2008 21:09
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was sind vergehrsregeln?? ;-))

Kommentar von Kaldex am 4. Juli 2008 21:38

Sächsisch für VerKehrsregeln. Har.


SilviaChristina
beantwortet von SilviaChristina am 4. Juli 2008 21:10
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Na wenn Radweg ROT hat, ist der Radfahrer (B) schuld, da er bei rot fahren wollte. Ist doch logisch. Übrigens - bitte nicht so undefinierbar schreiben.


anonym
beantwortet von piedromolinero am 4. Juli 2008 21:13
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mit ampel rot sagt doch alles, ob mit spähtem blingen oder mit früem blingen ist egal, weil person a war ja mit ampel grün.


anonym
beantwortet von Kaldex am 4. Juli 2008 21:16
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Mal abgesehn von deiner abenteuerlichen Rechtschreibung: bist Du die Person A? Ich würde es drauf ankommen lassen, daß der Radler dich verklagt. Um einen Anwalt wirste dann nicht drum herum kommen. Ich wünschte, es wäre so klar, wie Hooliance es sagte. Aber bei DER Rechtsprechung in diesem Land mußt Du damit rechnen, daß ein Richter zumindest teilweise DICH in Haftung nimmt - sog. Gefährdungshaftung weil der Betrieb eines Autos grundsätzlich gefährlicher sei als der eines Rades. Infomierst Du uns später mal wie es ausging?


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