person a fährt auf hauptstr mit ampel grün .person.B färht mit rennrad auf radweg mit ampel rot persoA biegt biegt mit spähtem blingen rechts ab person B muss stark abbremsen und kommt zustürtzen person B macht person A für sturtz verantwortlich

ähhh.was gibt es denn bei einer roten ampel(person b )noch zu diskutieren!

Versuch doch mal DEUTSCH zu schreiben, wie du es in der Schule gelernt hast. Wäre ganz lieb von dir :-))
yumanji am 4. Juli 2008 21:09 so siehts aus....
Baiana am 4. Juli 2008 21:17 Was soll jetzt das? Ist eine perfekte Beherrschung der deutschen Orthographie jetzt Bedingung für die Aufnahme hier? Dürfen Liechtensteiner hier nicht mitschreiben, bevor sie nicht nachgewiesen haben, dass sie perfekt sind?
BELLA64 am 4. Juli 2008 21:20 Gaaaaaaaaaaaaaaaanz ruhig, wer ist bitte PERFEKT???
Woher weisst Du dass der Fragende ein Deutscher ist, Deutsch in unserem Sinne von Lernen, gelernt. Sowas lässt auf Überheblichkeit schliessen.

Unsinn, der Radfahrer hat an einer roten Ampel zu halten!
Wer bei rot nicht anhält hat selbst schuld. Außerdem hat man beim Radfahrerüberweg an Ampeln ab zu steigen!
Stimmt so nicht. An Zebrastreifen müssen Radler, die ihn zur Querung der Fahrbahn nutzen, absteigen. Macht natürlich keiner, auch ich nicht. Dann mußt Du als Radler aber den Vorrang der Fahrzeuge (inkl. andrer Radler) AUF der Fahrbahn respektieren. DAS tu ich. Radfahrerüberweg MIT Ampel (meist in einen Fußgängerstreifen integriert): wenn Du Grün hast, mußt Du nicht dein Rad schieben.

...ich glaube du hast nicht viel Erfahrung mit der rechtschreibung....

was sind vergehrsregeln?? ;-))
Sächsisch für VerKehrsregeln. Har.

Na wenn Radweg ROT hat, ist der Radfahrer (B) schuld, da er bei rot fahren wollte. Ist doch logisch. Übrigens - bitte nicht so undefinierbar schreiben.
mit ampel rot sagt doch alles, ob mit spähtem blingen oder mit früem blingen ist egal, weil person a war ja mit ampel grün.
Mal abgesehn von deiner abenteuerlichen Rechtschreibung: bist Du die Person A? Ich würde es drauf ankommen lassen, daß der Radler dich verklagt. Um einen Anwalt wirste dann nicht drum herum kommen. Ich wünschte, es wäre so klar, wie Hooliance es sagte. Aber bei DER Rechtsprechung in diesem Land mußt Du damit rechnen, daß ein Richter zumindest teilweise DICH in Haftung nimmt - sog. Gefährdungshaftung weil der Betrieb eines Autos grundsätzlich gefährlicher sei als der eines Rades. Infomierst Du uns später mal wie es ausging?
Als Autofahrer kriegst du bei einem Unfall mit einem Radfahrer immer mindestens eine Teilschuld, egal wie falsch oder richtig sich dieser verhalten hat.
naja,wenn er einen helm traegt dann ist er ja schon ein halber motorradfahrer,da dachte ich...
lg...;-)
Vermutlich haste Recht, weil der Gesetzgeber sich nicht um die Gefährdungshaftung eines NICHT eingeschalteten Radfahrerhirns schert.
Und es ist noch die Frage, ob und wieso die Autoampel nicht für den Radfahrer galt.
Nö, ich glaub ihm das schon, daß das so geshaltet ist. Kenne mindestens eine Ampel, an der das auch so gehandhabt wird.