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Hat jemand Erfahrung über den Schwerbehindertengrad bei einer Schilddrüsenentfernung?

gefragt von justikajustika am 07.04.2008 um 11:15 Uhr

Die Schilddrüse musste entfernt werden, da sie voller Knoten war und nicht mehr zu retten gewesen wäre. Ich habe einiges gefunden im Internet, aber keine hilfreichen Aussagen, wo man diese (Schwerbehinderung) beantragt (sicher bei der Krankenkasse) und wie hoch die Schwerbehinderung wirklich ist.


Reply


vincent
beantwortet von vincent am 7. April 2008 11:51
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Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumor ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB/MdEGrad während dieser Zeit -nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors ohne Lymphknotenbefall 50 GdB/MdE, sonst 80 GdB/MdE. Justika, wenn ich jetzt die Krankengeschichte kennen würde, wäre ich in der Lage, Dir bei der Beantragung/Ablauf zu helfen.

Kommentar von Simple_avatar6smallvincent am 7. April 2008 11:54

Adressen der Versorgungsämter findest Du hier. http://www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 7. April 2008 12:42

Vielen Dank für Dein Angebot, vielleicht komm ich nochmal darauf zurück. Muss erst mit der Betreffenden darüber sprechen. Ansonsten tolle Antwort.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. April 2008 11:21
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Für Deutschland gilt: Du wendest dich (geht auch telefonisch) beim zuständigen Versorgungsamt und bekommst die Unterlagen nach Hause geschickt. Die fülst Du selber aus, bzw. läßt deine Ärzte mit ausfüllen, Aktuelle Diagnosen und Atteste sind hilfreich. Allerdings ist die Enfernung der Schilddrüse selbst noch kein Grund zur Anerkennung einer Behinderung, sondern man bewertet subjektiv die Nachteile, uner denen man leidet, und versucht diese mit entsprechenden Vergünstigungen zu lindern.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 7. April 2008 11:34

Es gibt keine Vergünstigungen, sondern das heißt Nachteilsausgleich!

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 7. April 2008 11:36

Ja, Wolfgang! Meine ich doch. Wollte nur eine Tautologie vermeiden.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 7. April 2008 11:38

OK.

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 7. April 2008 11:55

DH!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 7. April 2008 11:20
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Du bist doch nicht schwerbehindert, weil dir die Schilddrüse rausgenommen wurde. Es gibt kein Geld und keinen Ausweis.

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 7. April 2008 11:23

Nein ich bin zu 100 % arbeitsfähig, weil ich meine Schilddrüse noch habe.

Kommentar von Simple_avatar2smallredwitch81 am 7. April 2008 11:55

ich weiß nicht genau wie es aussieht aber bei meiner Freundin wars so die hatte Brustkrebs ist erfolgreich operiert worden man sieht so nichts aber sie hat 50% Behindertengrad bekommen weiß ja nicht was für ne Krankheit hier mit der Schilddrüse vorliegt...


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 7. April 2008 11:18
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Schwerbehinderung hat man erst ab 50 %, davor ist man erst behindert. Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man vom Versorgungsamt. Dort muss er beantragt werden, aber wie gesagt erst ab 50 Prozent.

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 7. April 2008 11:20

Eine Schilddrüsenentfernung ist angegeben mit einem Grad von 50 %.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 7. April 2008 11:25

Dann lkannst du beim Versorgungsamt den Ausweis beantragen. Da gibt es ein Formular das du mit den Auskünften von deinen Ärzten einreichen mußt.

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 7. April 2008 11:55

Ich kann leider nur einen Daumen für die korrekten Antworten verteilen. Ich habe eine Frage gestellt und die wollte ich beantwortet haben - eigentlich auch ohne komische Kommentare -. Das ist Dir sehr gelungen, danke.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 7. April 2008 11:19
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Sorry, aber nach einer Schilddrüsenentfernung ist man sicherlich nicht schwerbehindert. Dann müßte jeder, dem die Galle fehlt oder die Milz z. B. auch schwerbehindert sein. Da wäre unser Staat sicherlich schon pleite.




Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 7. April 2008 11:20

Den Mangel auszugleichen gibt es Tabletten und das war´s dann schon. Gratuliere, du bist nicht schwerbehindert, sondern kannst mit den Tabletten ganz normal weiterleben. Freu Dich.

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 7. April 2008 11:22

Ich habe meine Schilddrüse noch. Eine Kollegin hat einen Schwerbehindertengrad aufgrund einer Schilddrüsenentfernung. Also ich weiß nicht, ob ihr da wirklich auf der richtigen Schiene seid? ;o)

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 7. April 2008 11:26

Ich kenne 2 Leute sehr gut, die beide die Schilddrüse draußen haben und voll im Berufsleben stehen, ohne jeglichen Behinderungsgrad.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 7. April 2008 11:33

Ich stand auch voll im Berufsleben und hatte eine Schwerbehinderung von 50 Prozent!

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 7. April 2008 11:53

Wenn das für die 2 Leute in Ordnung ist, ist es ja auch in Ordnung finde ich! Die Betroffene will auch weiterhin im Berufsleben stehen. Das war ja auch nicht meine Frage. Vielleicht haben manche Leute einfach nicht davon gewusst oder es für sich nicht in Anspruch genommen oder beantragt. Das ist auch in Ordnung. Ich halte es aber für legitim entsprechende Leistungen zu beanspruchen, die einem zustehen. Da in diesem Fall nicht nur ein Organ betroffen ist und entfernt wurde, muss man auch die Krankengeschichte dazu betrachten, aber das würde hier zu weit führen.


Kaiser von China
beantwortet von Kaiser von China am 7. April 2008 11:50
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Meine Frau hat auch die Schilddrüse wegen Schilddrüsenkarzinom entfernt bekommen, versehentlich sind dabei auch die Nebenschilddrüsen zerstört worden. Ihre Anfrage ergab: 10 %. Bringt einem zwar zunächst überhaupt nichts - aber wer weiss, was das Leben und die Gesundheit einem noch beschert. Und dann wird ggf. addiert und Du erhältst einen Nachteilsausgleich (wenn bis dahin vom Staat nicht noch mehr gestrichen ist)

Eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ist durch die Schilddrüsenentfernung nicht zu erwarten. Die OP ist harmloser und schneller als man denkt - MandelOP ist kritischer und schmerzhafter.

Wenn die Schilddrüse entfernt worden ist und Deine Hormonzufuhr eingestellt ist, wende Dich an Deine Krankenkasse - die zeigen Dir den Weg auf.

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 7. April 2008 12:00

Ich habe meine Schilddrüse noch, die Frage stellte ich für jemand anderen. Aber die Mandeln fehlen mir;o). Allerdings meinte die Person (der auch schon die Mandeln entfernt wurden und dies die 2. OP an der Schilddrüse war), dass die Mandel-OP und die Schilddrüsenentfernung in etwa schmerzlich gleich seien. Ist wohl auch von Mensch zu Mensch verschieden.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallKaiser von China am 7. April 2008 12:13

Nachtrag: Meine Frau hatte letztes Jahr (es waren 9 Jahre nach der Entfernung) nochmals nachgehackt: '... keine dauernde Beeinträchtigung und ohne Probleme medikamentös zu behandeln ...' Ist also nicht ganz so einfach, aber sie soll es doch einfach mal probieren. Kostet ja nichts.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 7. April 2008 12:11

Bei einem Karzinom wird grundsätzlich für fünf Jahren eine Schwerbehinderung von 50 Prozent ausgeschrieben. Da hat man in deinem Fall falsch gehandelt.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallKaiser von China am 7. April 2008 12:14

Stimmt, WJ, aber ich bezog mich ja auf die Zeit danach, also nach der Zeit der Heilungsbewährung (bei Krebs 5 Jahre). Sind davor aber - je nach Krebsart - 50 - 80 %.


anonym
beantwortet von sunshine7 am 7. April 2008 11:25
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Eine fehlende Schilddrüse kann durch Hormongaben (1 Tablette pro Tag) problemlos ausgeglichen werden, ist also m.E. kein Grund, sich für "schwerbehindert" zu halten. Meine Kurzsichtigkeit behindert mich im Alltag deutlich mehr als die Tatsache, dass mir vor zwei Jahren die Schilddrüse entfernt wurde. Einen Schwerbehindertenausweis habe ich weder aus dem einen noch aus dem anderen Grund. Käme mir auch lächerlich vor.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 7. April 2008 11:30

Ist eine falsche Einstellung dazu, was einem zusteht sollte man auch in Anspruch nehmen. Das brauch man doch keinem auf die Nase zu binden.

Kommentar von Simple_avatar2smallredwitch81 am 7. April 2008 11:58

sehe ich auch so rechtgeb!

Kommentar von sunshine7 am 7. April 2008 16:39

@Wolfgang Joost: Dein letzter Satz sagt alles. Wenn Du so sicher bist, dass Dir das "zusteht", warum hältst Du es denn dann geheim?


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