Habe gerade schon eine andere Frage zu meiner Bekannten gestellt, die schon länger eine Arbeitsstelle (400,-Euro)hat,...
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Wir haben es hier mit zwei getrennt voneinander zu sehenden Sachverhalten zu tun. Das per Handschlag zustande gekommene Arbeitsverhältnis ist durchaus rechtens, übrigens greift hier jetzt das Nachweispflichtgesetz, wonach der Arbeitgeber nachträglich einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu übergeben hat. Zweifelsohne steht hier auch das Zeugnis zu

Man ist auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag in einem Arbeitsverhältnis. Dieses ist gesetzlich geregelt. Wenn man Lohn/Gehalt bezogen hat, ist durch die Abrechnungen nachweisbar, dass man in der Firma gearbeitet hat und demnach ein Arbeitsverhältnis besteht/bestand. Und somit steht dem Arbeitnehmer auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu.

Eindeutig ja.
Ob mit Vertrag oder 400.- € spielt dabei überhaupt keine Rolle.