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Hat jemand, der nie einen Arbeitsvertrag bekommen hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

gefragt von Samira am 12.03.2007 um 19:15 Uhr

Habe gerade schon eine andere Frage zu meiner Bekannten gestellt, die schon länger eine Arbeitsstelle (400,-Euro)hat,...


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Reply


anonym
beantwortet von Sakis00 am 12. März 2007 20:55
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Wir haben es hier mit zwei getrennt voneinander zu sehenden Sachverhalten zu tun. Das per Handschlag zustande gekommene Arbeitsverhältnis ist durchaus rechtens, übrigens greift hier jetzt das Nachweispflichtgesetz, wonach der Arbeitgeber nachträglich einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu übergeben hat. Zweifelsohne steht hier auch das Zeugnis zu


Cr♪tter
beantwortet von Cr♪tter am 12. März 2007 19:22
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Man ist auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag in einem Arbeitsverhältnis. Dieses ist gesetzlich geregelt. Wenn man Lohn/Gehalt bezogen hat, ist durch die Abrechnungen nachweisbar, dass man in der Firma gearbeitet hat und demnach ein Arbeitsverhältnis besteht/bestand. Und somit steht dem Arbeitnehmer auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 12. März 2007 19:44
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Eindeutig ja.

Ob mit Vertrag oder 400.- € spielt dabei überhaupt keine Rolle.


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