ich kenne eine mutter die ist 21 hat 2 kinder der freund hat sie verlassen ist ausgezogen und hat die miete für den monat gezahlt also die miete steht noch offen .kann mir jemang einen guten tip geben was sie machen muss oder wohin das die miete bezahlt wird ihre kinder sind 5 jahre und 1 jahr danke im voraus

Ich habe noch nicht genau verstanden, was Du wissen möchtest. Kannst Du bitte nochmal ganz konkret die Frage stellen? Tut mir leid, bin heute etwas schwer von Begriff...
vollimleben am 2. April 2008 17:29 Dann sind wir alle etwas schwer von Begriff,ne,ne für alle DH
also die haben beide eine wohnung genommen haben 2 kinder bekommen sind beide auf dem mietvertrag er hat immer die wohnung bezahlt und diesen monat nicht er ist vor 1 woche ausgezogen
Baiana am 2. April 2008 17:52 Dass sie gemeinsam Kinder haben ist in Bezug auf die Wohnungsmiete egal. Die Miete geht an den Vermieter - wenn beide im Mietvertrag stehen, dann muss nun die Frau zahlen, da hilft nix.

Welch ein Chaos,ist die Miete nun bezahlt oder nicht,auch alles andere klingt etwas chaotisch!
nein die miete ist noch nicht bezahlt worden er hat die miete immer selbst bezahlt aber jetzt ist er ausgezogen und hat nicht gezahlt
Sie soll sich erst mal an den Exfreund wenden. Und was hat der denn nun; die Miete bezahlt oder ist sie noch offen. Außerdem muß der Kindesvater Unterhalt zahlen.

wer hat denn die wohnung gemietet? ich meine welcher name steht im mietvertrag? ansonsten muss die miete an den vermieter gezahlt werden... oder hab ich da was falsch verstnaden?
die wohnung ist auf beiden er hat die miete immer gezahlt aber diesen monat nicht weil er aausgezogen ist
Zunächst mal was Sie machen muß:
1.) Vermieter nach der Kontoverbindung fragen um künftig pünktlich die Miete zu überweisen .
2.) Dem Exfreund Ihre KontoNr. nennen damit der weiß wohin er den Kindesunterhalt zu überweisen hat. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Freundes.
3.) Falls Freund nicht zahlt zum Sozialamt/ heißt heute Jobcenter? gehen und sich einen Unterhaltsvorschuß zahlen lassen. Antrag auf Prozeßkostenhilfe würde ich auch gleich mitnehmen.
Joshua W..... am 2. April 2008 17:36 Du kennst Dich aber bestens aus, trägst Deinen Namen nicht zu Unrecht.....
Woher weißt Du meinen Namen?
jbinfo am 2. April 2008 18:23 Nicht nur für den Unterhalt die Kto-Nr. sondern auch für die anteilige, hälftige Miete. Einfach so ausziehen entbindet ihn nicht von der Zahöungspflicht.
Die Miete steht aber nicht der Frau sondern dem Vermieter zu. Somit braucht die Miete nicht von der Frau eingefordert zu werden. Somit wird der Vermieter klagen müßen und trägt somit auch das Prozeßkostenrisiko. Aber mit solchen Feinheiten wollmer uns nicht aufhalten oder?
Ich würde mal vorschlagen, sie sollte sich mit ihrem Freund zusammen setzen und eine Lösung überlegen. Wir kennen ja die genauen Umstände nicht, wer wie viel Geld verdient z.B., und können deswegen auch keinen konkreten Rat geben. Aber sich mit ihm zusammen setzen und etwas zu überlegen, wer die Miete nun zahlt, wohin er sie immer gezahlt hat, wie das mit den Kindern (Unterhalt, Besuchsrecht) gehandhabt wird etc...
Wenigstens eine Aussage, die man auf Basis der chaotischen Beschreibung treffen kann ;-)
was will man dazu sonst schreiben, unbegreiflich...