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HAT JEMAND ANTWORT AUF DIESE FRAGE :

gefragt von jimmydo am 02.04.2008 um 17:22 Uhr

ich kenne eine mutter die ist 21 hat 2 kinder der freund hat sie verlassen ist ausgezogen und hat die miete für den monat gezahlt also die miete steht noch offen .kann mir jemang einen guten tip geben was sie machen muss oder wohin das die miete bezahlt wird ihre kinder sind 5 jahre und 1 jahr danke im voraus

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Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 2. April 2008 17:23
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am besten an den Vermieter.....

Kommentar von dolabella am 2. April 2008 17:28

Wenigstens eine Aussage, die man auf Basis der chaotischen Beschreibung treffen kann ;-)

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 2. April 2008 17:29

was will man dazu sonst schreiben, unbegreiflich...


Baiana
beantwortet von Baiana am 2. April 2008 17:26
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Ich habe noch nicht genau verstanden, was Du wissen möchtest. Kannst Du bitte nochmal ganz konkret die Frage stellen? Tut mir leid, bin heute etwas schwer von Begriff...

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 2. April 2008 17:29

Dann sind wir alle etwas schwer von Begriff,ne,ne für alle DH

Kommentar von jimmydo am 2. April 2008 17:49

also die haben beide eine wohnung genommen haben 2 kinder bekommen sind beide auf dem mietvertrag er hat immer die wohnung bezahlt und diesen monat nicht er ist vor 1 woche ausgezogen

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 2. April 2008 17:52

Dass sie gemeinsam Kinder haben ist in Bezug auf die Wohnungsmiete egal. Die Miete geht an den Vermieter - wenn beide im Mietvertrag stehen, dann muss nun die Frau zahlen, da hilft nix.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 2. April 2008 17:32
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Zunächst mal was Sie machen muß:

1.) Vermieter nach der Kontoverbindung fragen um künftig pünktlich die Miete zu überweisen .

2.) Dem Exfreund Ihre KontoNr. nennen damit der weiß wohin er den Kindesunterhalt zu überweisen hat. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Freundes.

3.) Falls Freund nicht zahlt zum Sozialamt/ heißt heute Jobcenter? gehen und sich einen Unterhaltsvorschuß zahlen lassen. Antrag auf Prozeßkostenhilfe würde ich auch gleich mitnehmen.

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 2. April 2008 17:36

Du kennst Dich aber bestens aus, trägst Deinen Namen nicht zu Unrecht.....

Kommentar von Mietnormade am 2. April 2008 17:47

Woher weißt Du meinen Namen?

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 2. April 2008 18:23

Nicht nur für den Unterhalt die Kto-Nr. sondern auch für die anteilige, hälftige Miete. Einfach so ausziehen entbindet ihn nicht von der Zahöungspflicht.

Kommentar von Mietnormade am 3. April 2008 11:17

Die Miete steht aber nicht der Frau sondern dem Vermieter zu. Somit braucht die Miete nicht von der Frau eingefordert zu werden. Somit wird der Vermieter klagen müßen und trägt somit auch das Prozeßkostenrisiko. Aber mit solchen Feinheiten wollmer uns nicht aufhalten oder?


araian
beantwortet von araian am 2. April 2008 17:27
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wer hat denn die wohnung gemietet? ich meine welcher name steht im mietvertrag? ansonsten muss die miete an den vermieter gezahlt werden... oder hab ich da was falsch verstnaden?

Kommentar von jimmydo am 2. April 2008 17:45

die wohnung ist auf beiden er hat die miete immer gezahlt aber diesen monat nicht weil er aausgezogen ist


mitra54
beantwortet von mitra54 am 2. April 2008 17:25
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Sie soll sich erst mal an den Exfreund wenden. Und was hat der denn nun; die Miete bezahlt oder ist sie noch offen. Außerdem muß der Kindesvater Unterhalt zahlen.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 2. April 2008 17:23
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Welch ein Chaos,ist die Miete nun bezahlt oder nicht,auch alles andere klingt etwas chaotisch!

Kommentar von jimmydo am 2. April 2008 17:47

nein die miete ist noch nicht bezahlt worden er hat die miete immer selbst bezahlt aber jetzt ist er ausgezogen und hat nicht gezahlt


anonym
beantwortet von kraeuterhexe am 3. April 2008 14:59
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Ich würde mal vorschlagen, sie sollte sich mit ihrem Freund zusammen setzen und eine Lösung überlegen. Wir kennen ja die genauen Umstände nicht, wer wie viel Geld verdient z.B., und können deswegen auch keinen konkreten Rat geben. Aber sich mit ihm zusammen setzen und etwas zu überlegen, wer die Miete nun zahlt, wohin er sie immer gezahlt hat, wie das mit den Kindern (Unterhalt, Besuchsrecht) gehandhabt wird etc...


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