Schlumpffrau am 26.12.2008 um 13:24 Uhr
Ist es überhaupt sinnvoll des Kindes wegen zu heiraten? Ich meine hat das Kind rechtliche oder sonstige Vorteile aus dem gemeinsamen Namen?

Wenn der Partner das Kind adoptiert, ist es wenigstens abgesichert, falls Dir etwas passiert.
wenn man NUR wegen des Kindes heiratet, sollte man es wohl besser lassen. Ansonsten sind die Rechte der Eltern (insbesondere des Vaters) besser organisiert, wenn man verheiratet ist. Ich stelle mir einfach nur schöner vor, wenn alle den gleichen Namen tragen - einer meiner eher traditionellen Auffassungen ;-)
guck auch mal hier: https://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?siteid=5&pageid=240 da stehen die Unterschiede ganz gut erklärt.

Nun, das Geld für die Scheidung fehlt in der Erbmasse ...

Nein. Nur der Vater des Kindes im Falle eines späteren Sorgerechtsstreits.

Das Kind ist Zeit Lebens urkundlich unehelich !
erstens heißt es jetzt nicht-ehelich. und zweitens macht das keinen Unterschied. Nicht-eheliche Kindern sind den ehelichen gleichgestellt. Ein moralisches/gesellschaftliches Problem, dürfte das heute eigentlich auch nicht mehr sein....
in der heutigen zeit weniger. die bedeuetung vielleicht jedoch schon, es ist ein zeichen der siherheit einer beziehung, auch für das kind.
Ich sehe das so: ist Dein Mann der Vater des Kindes, würde eine Heirat anzuraten sein. Die Argumente dafür: 1.) Erbschaft (Pflichtteil etc.), wenn ein entsprechendes Vermögen da ist. 2.) Desweiteren die Namensgebung falls gewünscht. 3.) Erziehungsrechte Ist Dein Mann nicht der Vater ist eine Heirat wg. des Kindes nicht notwendig. Dein Mann müsste auch Dein Kind adoptieren, um Erziehungsrecht zu bekommen. Auch die Erbrechte wären damit gesichert. Darüberhinaus heiratet man halt aus traditionalen Gründen (kirchenverbunden) und steuerlichen Gründen. Ich würde mit meinem Mann einen Vertrag machen (Notar), in dem ich dann alles reinpacken würde, was für notwendig erachtet wurde.
Das ist Unsinn - das Erbrecht ist für nicht-eheliche Kinder genau gleich. Die Vaterschaft müsste allerdings anerkannt werden. Auch eine Adoption ist nicht nötig. Ein gemeinsames Sorgerecht ist auch in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft möglich.
Für die Mutter kann eine Heirat sinnvoll sein: Unterhaltsansprüche im Falle der Trennung/Scheidung sind nicht so streng begrenzt, sondern gelten für alle Ewigkeit....
liebe schlumpffrau!! es ist überhaupt SINNVOLL zu heiraten :) aber NUR Kindes wegen?.... naja.. das wird dann EhePFLICHTausübung; ich glaube, es ist sehr gut bekannt, was passiert, wenn die Familie nur auf PFLICHTEN(Unfreiwille) basiert: am Ende hat das Kind statt Nutzen nur Leiden... Grundsätzlich - jedes Kind BRAUCHT zwei Elternteile, sonst fühlt er sich "minderwertig". Und: ist es dein Kind, ihm sein oder gemeinsames? Spielt große Rolle, denn adoptieren kann man nur, wenn leiblicher Vater/Mutter nichts dagegen hat; ist's gemeinsames Kind - genügt Vaterschaftanerkennung (eigene Erfahrung)... :) Wo ich meine Ex-Freundin kennen gelernt habe, hatte sie einen Sohn (6,5 Jahre) Mit ihm waren wir sofort dikste Freunde geworden (ich liebe Kinder überhaupt und komme mit ihnen prima zurecht); nur dürften wir, leider unser "Zusammenschluss" ofiziell nicht preisgeben und somit hatte der Sohn keinen "gesetzlichen" Nutzen.. Aber natürlich hab ich ihn als meinen eigenen angenommen und kamm für ihn genau so auf, wie für meine leibliche Tochter (kamm später hinzu). Und bis Heute sagt der Sohn (inzwischen 23 Jahre) zu mir Papa, obwohl mit der Freundin sind wir seit einige Jahren nicht mehr zusammen... Also, die Kinder haben auf jedem Fall ein Nutzen, wenn zwei sich zusammentun (vorausgesetzt - die andere Hälfte magt die Kinder)! In allen Antworten habe ich nur "Pflicht..Vertrag..Paragraf.." und änliches gelesen. Schade!! Durch diese ganze Kaka sieht man den Mensch gar nicht mehr.. Rate mal, wie lange kann die Beziehung dauern, wenn ich statt liebevolle Frau einen satten, trockenen § im Bett habe...? :)
Also nur des Kindes wegen zu heiraten, halte ich für Blödsinn. Für sinnvoll halte ich dagegen, wenn man sich vorher Gedanken macht, soll das Kind in eine stabile Familie hineingeboren werden. Das kann natürlich auch bei nichtverheirateten der Fall sein. Aber wenn Kinder da sind, und man in der Lage ist denen ein stabiles Umfeld zu geben, wenn beide Partner sich lieben, worauf wird eigentlich gewartet? auf besseres Wetter? LG
Falls die Mutter unter der Geburt stirbt, muss der Vater, wenn nicht verheiratet ums Sorgerecht (z.B. mit den Großeltern des Kindes mütterlicherseits) kämpfen => Grund fürs Heiraten oder sonstige Vorkehrungen
Soll der Vater sein Kind adoptieren ?
nein. aber er muss schon die Vaterschaft anerkennen. Bei unverheirateten Paaren wird die ja nicht unterstellt.
nein. aber er muss schon die Vaterschaft anerkennen. Bei unverheirateten Paaren wird die ja nicht unterstellt. Das hat aber auch nichts mit der "Absicherung" zu tun. Was immer genau damit jetzt auch gemeint sein mag.....