Oder muss man bei beiden Konfessionen gleich viel an Kirchensteuern zahlen?
Maßgeblich ist nur ob die Religionsgemeinschaft kirchensteuerberechtigt ist. Diese beträgt dann für alle einheitlich acht Prozent von der zu zahlenden Lohnsteuer.
Die Konfession (kath od. evang) spielt keine Rolle, nur gibt es unterschiedliche Steuersätze in den Bundesländern bzw. Landeskirchen
Doch, das schon. Ohne Kirchenangehörigkeit zahlst du gar keine Kirchensteuer.
Wenn ich das gemeint hätte, dann hätte ich geschrieben: Die Steuer hat nichts mit dem Glauben zu tun. ;-)