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hat er sich wegen verführung minderjähriger strafbar gemacht??

gefragt von xXxpinkiiixXxxXxpinkiiixXx am 30.04.2009 um 16:20 Uhr

hallo also, ich hatte bis gestern einen "Kollegen" er war total in mich verliebt, ich mich aber nicht in ihn.. ich habe mich in einen anderen jungen verliebt. Damit ist er nicht klar gekommen. Er ist 25 und ich bin noch 15.. alles was da war, war "freundschaft" wir haben uns ein paar mal nachts getroffen und viiel getelt und sms´s geschrieben! heute hat mir meine Freundin gesagt (er hat sich bei ihr ausgeheult) das er mir erstes mal schenken wollte, aber ich hab ihm deutlichst zu verstehen gegeben das ich ihn nicht Liebe.. meine frage ist jetzt ob er sich wegen verführung minderjähriger strafbar gemacht hat??


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halogenix
beantwortet von halogenix am 30. April 2009 16:20
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Hat er dich verführt? Nein. Also. Du hast dich aber gerade grosser Peinlichkeit strafbar gemacht.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 30. April 2009 16:21
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Es ist doch nichts passiert!


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 30. April 2009 16:22
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so lange wie nichts zwischen euch passiert ist nicht....


anonym
beantwortet von Lilli36 am 30. April 2009 16:22
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wohl nicht, weil nichts passiert ist


Siltopian17
beantwortet von Siltopian17 am 30. April 2009 16:26
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wenn nichts passiert ist ist nichts passiert!



heinmueck
beantwortet von heinmueck am 30. April 2009 16:51
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Bei solchen Themen denken viele immer gleich, irgendjemand müsste vor Gericht gestellt und in eine Gefängniszelle gesperrt werden.

Selbst wenn es sich um eine sexuelle Beziehung gehandelt hätte, hätte sich niemand strafbar gemacht.

http://www.gutefrage.net/tipp/sex-wer-darf-in-welchem-alter-mit-wem

(Beleidigung sind übrigens durchaus strafbar. Es wäre daher besser ein wenig Umgangsformen zu üben.)


gerhass
beantwortet von gerhass am 30. April 2009 18:21
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Wenn nichts war, gibt es auch keine Verführung.


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