hibiscus am 31.12.2006 um 12:12 Uhr
Oder ist das von Unternehmen zu Unternehmen verschieden?

"Betriebsrente" ist ein relativ unscharfer Begriff, hinter dem sich viele verschiedene Varianten verstecken können.
Hat der Ehemann den Anspruch durch eigene Einzahlungen erworben?
Hier gilt dann(meist) die von Bikerbarde erwähnte Regelung.
Hat die Firma ihm die Rente einseitig "zugesagt", obwohl er selbst nichts dazu beitragen musste?
Hier sollte man bei der "Rentenstelle" des Betriebs nachfragen - das schadet auch bei Fall 1 nicht - wo man mit Sicherheit eine präzise Auskunft bekommt, auf die man sich auch verlassen kann.
Die Witwe hat Anspruch auf "Hinterbliebenen Betriebsrente" diese ist niedriger als die Betriebsrente. Die Höhe ist bei ca. 60% gesetzlich festgeschrieben, darüber hinaus kann es von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedliche Regelungenm geben.