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Hat eine Verlobung heute noch rechtliche Konsequenzen?

gefragt von MissJenny am 08.08.2007 um 21:31 Uhr

Oder kann man sie einfach wieder lösen ohne das was passiert?


Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 9. August 2007 07:58
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Soviel ich weiß, gibt es tatsächlich noch das anachronistische "Kranzgeld" im BGB. Das heißt, bei Lösung der Verlobung könnte eine Frau Regressansprüche geltend machen.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 8. August 2007 21:33
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hier kannst du einiges nachlesen bei gf.

http://www.gutefrage.net/frage/ist-eine-verlobung-bindend


anonym
beantwortet von StarMaria am 8. August 2007 21:37
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Mit einer Verlobung wird ein Vertrag eingegangen. D.h. wenn dieser gebrochen wird, wird der Verlassene wohl kaum auf Erfüllung klagen, aber evtl. auf Ersatz der Schäden, die durch die Aufhebung entstanden sind. Das gilt gedoch nicht, wenn man dem anderen einen schwerwiegenden Grund für die Auflösung gegeben hat!


minister
beantwortet von minister am 9. August 2007 00:07
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Die Verlobung ist ein mündlicher Vertrag, der eine Eheschließung zum Ziel hat. Der Vertrag tritt in Kraft so wie früher die Ehe: indem man Zeugen davon erzählt und es so öffentlich macht. Rechtliche Folgen sind zum Beispiel das Besuchsrecht im Krankenhaus oder im Gefängnis. Auch im Ausland ist es dann einfacher, ein Doppelzimmer zu bekommen...


Indy72
beantwortet von Indy72 am 8. August 2007 21:35
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Man kann eine Verlbung heutzutage formlos lösen. Ausnahmen nur, wenn irgendwelche davon abhängige Verträge im Raum stehen. Vor gerichte genießen Verlobte das Zeugnisverweigerungsrecht, das bei einer Trennung entfällt.




Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 8. August 2007 21:40

formlos lösen ja, aber das kann durchaus rechtliche konsquenzen ergeben. regressansprüche und dgl.

in dem link oben steht noch mehr, auch noch ein anderer link.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 8. August 2007 21:42

Ist ja korrekt!


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