Oder kann man sie einfach wieder lösen ohne das was passiert?

Soviel ich weiß, gibt es tatsächlich noch das anachronistische "Kranzgeld" im BGB. Das heißt, bei Lösung der Verlobung könnte eine Frau Regressansprüche geltend machen.

hier kannst du einiges nachlesen bei gf.
Mit einer Verlobung wird ein Vertrag eingegangen. D.h. wenn dieser gebrochen wird, wird der Verlassene wohl kaum auf Erfüllung klagen, aber evtl. auf Ersatz der Schäden, die durch die Aufhebung entstanden sind. Das gilt gedoch nicht, wenn man dem anderen einen schwerwiegenden Grund für die Auflösung gegeben hat!

Die Verlobung ist ein mündlicher Vertrag, der eine Eheschließung zum Ziel hat. Der Vertrag tritt in Kraft so wie früher die Ehe: indem man Zeugen davon erzählt und es so öffentlich macht. Rechtliche Folgen sind zum Beispiel das Besuchsrecht im Krankenhaus oder im Gefängnis. Auch im Ausland ist es dann einfacher, ein Doppelzimmer zu bekommen...
Man kann eine Verlbung heutzutage formlos lösen. Ausnahmen nur, wenn irgendwelche davon abhängige Verträge im Raum stehen. Vor gerichte genießen Verlobte das Zeugnisverweigerungsrecht, das bei einer Trennung entfällt.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 8. August 2007 21:40 formlos lösen ja, aber das kann durchaus rechtliche konsquenzen ergeben. regressansprüche und dgl.
in dem link oben steht noch mehr, auch noch ein anderer link.
Ist ja korrekt!