gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Hat eine Behörde denn immer Recht?

gefragt von lemi08lemi08 am 20.07.2008 um 15:12 Uhr

Hartz VI Empfängerin hat einen Freund welcher bei den Eltern wohnt. Hin und wieder übernachtet er (hauptsächlich an den Wochenenden) bei ihr. Sie haben zwei Kinder zusammen. Nun wurde sie von jemandem angeschwärzt Hartz VI-Mißbrauch betrieben zu haben und es fand eine Kontrolle statt. Diese ergab nichts Schwerwiegendes.Die Feststellung der Mitarbeiter der Behörde das sie ein Doppelbett habe ergab das die Leistung gekürzt wurde. Dazu kommt eine Aussage welche sinngemäß lautet das er die Kinder nicht jeden Tag sehen braucht. Er zog sich jetzt zurück und die Beziehung zerbrach daran. Die Kinder leiden. Auch an den Wochenenden ist er nicht mehr da.Ist das so richtig?welche Rechte hat sie?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Hartz VI (1)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. Juli 2008 15:16
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

um ehrlich zu sein, das scheint ,ir etwas an den Haaren herbeigezogen zu sein, da die Feststellung es gibt ein Doppelbett nicht für eine Hartz-Kürzung ausreicht..da sind andere Kriterien wesentlich wichtiger...Doppelbett ist gar keins..

und ddas mit den Kindern, erscheint mir auc suspekt, wenn dem wirklich so ist, dan hätte sie auf jeden Fall das Recht des Widerspruches nutzen sollen und nicht klein beigeben..


DerAufbereiter
beantwortet von DerAufbereiter am 20. Juli 2008 15:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke, das dieser Fall eine Ausnahme darstellt. In den meisten Fällen wird sicherlich mitgenommen, was man kriegen kann. (kenne leider solche Fälle aus meinem Bekanntenkreis) Somit werden die Mitarbeiter der Behörde, aus eigener Erfahrung heraus voreingenommen an den Fall herangetreten sein, und somit hat die Frau einen unberechtigten Nachteil. Allerdings verstehe ich auch nicht, weshalb sich der Vater nicht zu den Kindern bekannt hat, und mit seiner Familie zusammengezogen ist.

Kommentar von Simple_avatar6smalllemi08 am 20. Juli 2008 15:37

Aus welchen Gründen er noch immer bei seinen Eltern wohnt weiß ich nicht jedenfals haben sie gezielt gesucht und nicht viel gefunden.Ich denke ich werde ihr den Tip mit dem Widerspruch geben nur wie die zwei verbleiben ist ihre Sache. Dankeschön!


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 20. Juli 2008 15:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Behörden haben nicht immer recht, es gibt die Möglichkeit des Widerspruchs und danach kann die Angelegenheit genau andersherum gesehen werden.

Kann, muss nicht.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.