Hat eine alleinerziehende Mama, die 3 Kinder hat und ein eigenes Haus, das noch abgezahlt werden....

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Der Anspruch auf Hartz IV wäre wie folgt. Haushaltsvorstand 359,00 Alleinerziehendenzuschlag 72,00 3 * 251,00 Gesamt ca 1.185 Zusätzlich werden die Kosten für das Haus und die Heizung gerechnet. Nur die Tilgungskosten und evtl. Ansparraten für Reparaturen werden NICHT berücksichtigt. Das ergibt den Gesamt bedarf. Davon abgezogen wird der (kleine) Unterhalt und das Kindergeld. Vom 400 € Mini-Jobe werden 240,00 € als Einkommen berücksichtigt. Ein Antrag bei der ARGE ist also auf jeden Fall zu empfehlen. Es könnte sein, dass ein Teil der Kosten für die Unterkunft als Darlehen gewährt würde. Das wäre aber zinslos und müsste erst "in besseren Zeiten" zurück geführt werden.

Genauso ist es,Sie bekommt genauso wie jeder Hartz4 empfänger ihr Geld nur die Tilgungsraten nicht,da muß sie eine Stundung oder niedrigere Raten mit der Bank vereinbaren.

Seien Sie realistisch! Bei solchen drastisch schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen bleibt der Bank überhaupt keine andere Wahl als aufgrund dieser Tatsache die Hausfinanzierung zu kündigen! Alles andere wäre kreditwirtschaftlicher Unfug!

@firstguardian

da liegst du falsch,die Banken stunden den Kredit oder senken die Raten.Das ist 100%

@user761

@ Jupiter 18 - Wetten, das sowas bei den vorhandenen Einkommensverhältnissen nicht laufen kann! Ich weiß ja nicht, woher Ihre Erkenntnisse stammen! - Meine jedenfalls resultieren aus 27 Jahren Bankerfahrung im Kreditgeschäft als Beschlußorgan!

Das Einkommen der 17-jährigen wird ebenfalls z.Teil angerechnet.

Sie will ja gar nicht, daß ihr das Haus bezahlt wird, aber zum Leben und Lebensmittel kaufen für sich und die Kinder bräuchte sie noch etwas Geld. Gibt es da noch Sozialhilfe, so wie es sie früher gab?

Dann mal aufdröseln: Wohnfläche: Bei einer vierköpfigen Familie mit eigenem Haus gelten bis zu 130m² als angemessen. Die KdU-Übernahme bitte hier nachlesen: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html Zum Leistungsanspruch: Der Mutter stehen zu: 359€. Dazu Mehrbedarf für Alleinerziehende mit 3 Kindern, 129€. Das jüngste Kind bekomt 70%, sprich 251,30€, die beiden anderen je 80%, sprich je 287,20€. Von dem Minijob darf die Mutter 165€ behalten. Das Kindergeld und ev. Kindesunterhalt/Ehegattenunterhalt wird von der Leistung abgezogen. Also erhält sie insgesamt 1478,70€ Leistung plus die KdU. Letztere umfasst die Nebenkosten und die Zinsen zur Tilgung. Die Raten muss sie mit dem Darlehensgeber neu aushandeln. Zur Krankheit: Bei Adipositas maxima und einem Gewicht über 135 Kilo KANN die Kasse auf Antrag die Kosten für das Legen eines Magenbandes übernehmen. Sie sollte sich einem Facharzt vorstellen. Denn nur mit "Diät beginnt im Kopf" wird man ein derartiges Übergewicht nicht los...sie sollte sich auch auf Diabetes, Hashimoto und generel Schilddrüsenerkrankungen testen lassen.

Muss sie das Haus alleine abzahlen? Müßte doch auch der Ex-Mann mitzahlen, wenn es mal gemeinsames Haus war bzw. gemeinsam gebaut wurde. Man kann auch Hartz 4 für Haus bekommen, aber in dem Fall wirds schwerer.

Der verdient ja auch nicht so viel, daß er Unterhalt für 3 Kinder und die Hälfte vom Haus bezahlen kann. Ihm muß ja auch noch was zum Leben bleiben. Sie bekommt 650 Euro von ihm. Das Geld nimmt sie zum Haus abzahlen mit dazu.

@Kessko

rausschmeißen kann sie keiner...sie sollte mit dem Amt mal reden.Mit 3 Kindern fliegt man aus dem Haus nicht raus.

Na klar, wenn er schon den Unterhalt nicht in voller Höhe zahlen kann, kann er das Haus abbezahlen.

für etwa 3 Monate würde sie es sicher bezahlt bekommen, doch danach sieht es anders aus. Das Amt wird ihr sagen, dass das Haus zu groß ist und der Abtrag ebenfalls. Aber sei doch mal ehrlich und das hat nichts mit deiner Freundin persönlich zu tun... Wo ist die Gerechtigkeit gegenüber von schwer arbeitenden Menschen, die ihren Abtrag auch zahlen müssen und ihre Kinder versorgen müssen. Wäre es richtig, wenn HartzVI Empfängern das alles bezahlt werden würde? Dann können wir uns ja alle ein Haus kaufen und bezahlen lassen, um das mal verschärft auszudrücken. Von HartzVI zu leben ist nicht schön, aber ein Anreiz um arbeiten zu gehen! Und ich spreche aus eigener Erfahrung

Für 800 € bekommst du aber kein Haus, d.h. sie haben schon erhebliche Mittel rein gesteckt und würden nun alles an einen Immobilienhai verlieren. In solchen Fällen gehen die Häuser IMMER weit unter dem Preis weg. Eine Mietwohnung würde auch nicht viel billiger.

@DerHans

Es ist für das Amt völlig uninteressant, ob es eine Mietwohnung für 800Euro gibt oder nicht. Sie zahlen hier bei uns oben ca. 550Euro Warmmiete (bei 4Personen), welche Wohnung man findet und wie unrealistisch dies teilweise ist, ist dem Amt völlig egal. 800Euro steht keinem HartzVI Empfänger für eine Unterkunft zur Verfügung! Also bitte realistisch bleiben! Ich habe selbst im Bekanntenkreis den Fall gehabt, wo eine Trennung war und ebenfalls 3 Kinder...diese Dame musste aus dem Haus raus und andere Alternativen gab es nicht! Und ich gehe doch nicht hart arbeiten, damit andere sich ein Haus von meinen Steuern finanzieren!!!

Von HartzVI zu leben ist nicht schön, aber ein Anreiz um arbeiten zu gehen

Da hast Du völlig recht. Wenn du aus Erfahrung sprichst, weißt Du auch wie schwierig es ist, einen Job zu finden.

Wenn es Dich interessiert frage doch mal den fidex im Forum Familienrecht. Der kennt sich gut aus.

LG

mulle

@mullemaeuschen

Ja wie immer kommt so ein Kommentar. Ich habe immer Arbeit gefunden und ich bin zur Zeit alleine mit 3 kleinen Kids! Da muss man halt Kreativ werden, ging bei mir auch und nun haben wir halt bessere Zeiten vor uns! Ich kann doch nichts für die Ansprüche von vielen Arbeitslosen, das fängt ja meist schon bei einem verweigerten Umzug an, obwohl man woanders mehr Möglichkeiten hat.... Auf so eine Diskussion lasse ich mich erst gar nicht ein. Ich habe das selbst alles erlebt und weiß, wer Arbeit will, der bekommt sie auch... nur ist es nicht immer der Traumjob!

@Jule80

Naja, das sehe ich skeptisch.

In unserer Stadt hat ein großes Unternehmen Insolvenz angemeldet. Abfindungen gab es nicht (die Kündigungswellen vorher haben noch was bekommen und da haben die meisten was bekommen).

Ab Mitte 40 wird es sehr schwierig. Mein Mann hat was bekommen, nur die Stundenklopperei auf einem LKW ist heftig. Und der Führerschein ist beim Bund gemacht worden. Heute benötigt man dazu eine Ausbildung (die er nicht vorweisen kann). Wenn da mehr verlangt wird - die Kosten für eine Ausbildung können wir nicht stemmen.

Und mehr als sich weiter bewerben kann man nicht machen. Wenn man morgens um 7 Uhr anfängt und einen unsicheren Feierabend hat (frühestens abends gegen 18 Uhr, kann auch 21/22 Uhr werden) ist auch der Gang zum Arbeitsamt schwierig.

Viele seiner Arbeitskollegen haben noch nichts, trotz etlicher Bewerbungen.

Habe dazu was im Internet gefunden

Sofern der Arbeitssuchende ein angemessenes Eigenheim (bis 130qm) oder eine Eigentumswohnung (bis 120qm) bewohnt, gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (z.B. angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen, Müllgebühr, Schonsteinfegergebühr, Straßenreinigung). Auch laufende Leistungen für Heizung werden übernommen. Nicht berücksichtigt werden dagegen Tilgungsraten. Sie dienen der Vermögensbildung, die nicht mit dem Zweck einer Steuerfinanzierten Fürsorgeleistung vereinbar sind.

http://www.sozialticker.com/miete-eigentumswohnung-eigenes-haus