Englischer Staatsbürger, seit über 10 Jahren mit einer Deutschen verheiratet, seit ca. 4 Jahren von dieser getrennt lebend, war bei seiner Ehefrau in gesetzlicher BKK-Kasse mitversichert. Ehefrau hat diese Krankenkasse, ohne Wissen des Mannes seit drei Jahren nicht mehr bezahlt, und sich nur noch selber im Ausland versichert, obwohl Krankenversicherungskarte bis 2009 gültig ist und 2007 noch akzeptiert wurde. - Der Mann ist über 60, hat keine Arbeit. Ist hier in Deutschland bisher weder arbeitslos noch für soziale Bezüge gemeldet. Gibt es für diesen, mit englischer Staatsbürgerschaft, eine Möglichkeit auf Anspruch von Übernahe sozialer Leistu
Sozialleistungen werden nur an deutsche Staatsbürger gezahlt.Wenn er in Deutschland gearbeitet hat hat er Rentenanspruch oder Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Ich glaube nicht. Aber erkundigen kann man sich ja trotzdem mal.
Wenn der Mann trotz der Trennung noch verheiratet ist dann hat er sicherlich doch noch Korrespondenz über seine Krankenkassenzugehörigkeit als sogenannter Familienversicherter? Die Krankenkasse muß Ihn doch über den Sachverhalt aufgeklärt haben. Der Mann kann doch, aufgrund seiner Meldung beim Deutschen Einwohnermeldeamt nachweisen das er hier gelebt hat, das sein Lebensmittelpunkt hier war, und ist. Daher müßte er doch dann Anspruch auf irgendeine Leistung haben. Er muß doch in irgendeiner Form hier seinen Lebensunterhalt bestritten haben, sei es als selbstständiger, geringverdiener oder vielleicht Hausmann? Hieraus würden doch dann Ansprüche erwachsen. Muß man Nachforschen. In der EU werden Rentenansprüche auch weitergereicht, wenn er in England gearbeitet hat wird das hier seiner Rente angerechnet. Kenne mich hierüber etwas aus da ich auch in beiden Ländern lebe und arbeite.